TÜV für Fahrstühle - schon lange überfällig

Neue TÜV-Verordnung für Fahrstühle

Im September tritt die neue TÜV-Verordnung für Fahrstühle in Kraft. Auf den Kanaren müssen dringend fast 4.500 Fahrstühle auf ihre Sicherheit überprüft werden. Auf den Kanarischen Inseln sind ca. 35.000 Fahrstühle installiert und müssen ab September 2018 den neuen technischen Sicherheitsvorschriften entsprechen. Alle Fahrstühle die ab September nicht regelmäßig auf ihre Sicherheit überprüft werden, werden unverzüglich stillgelegt und zwar solange, bis nachgewiesen ist, dass sie dem aktuellen Standard entsprechen.

 

Die entsprechenden Wartungsfirmen sind verpflichtet, ihren Kunden innerhalb von 2 Monaten  schriftlich mitzuteilen, dass die Fahrstühle regelmäßig eine technische Inspektion durchlaufen müssen und andernfalls abgestellt werden. Gemäß der neuen Verordnung müssen die Betreiber der Fahrstühle selbst einen Vertrag mit den Inspektoren abschließen, die diese Prüfungen vornehmen können. Auf der Webseite der „Asociación Canaria de Entidades de Inspección y Control (Aceico)” sind die entsprechenden Firmen aufgelistet.  Nach bestandener Inspektion erhalten die Fahrstühle dann einen grünen Aufkleber. Fahrstühle mit leichten Defekten erhalten eine orangefarbene Plakette und die Beanstandungen müssen innerhalb von 6 Monaten beseitigt werden. Fahrstühle die nicht sicher sind, bekommen eine rote Plakette und werden sofort außer Betrieb gesetzt.

 

Die Kanarischen Inseln sind, nach Asturien, die zweite autonome Region, die diese Vorschriften umsetzt. Das Baskenland hat sich kurz darauf auch dazu entschlossen.

 

 

Mit dieser Verordnung soll die Sicherheit der Fahrstühle und deren Fahrgästen gewährleistet werden. Nach in Kraft treten der Verordnung haben die Betreiber (Firmen, Privatpersonen, Eigentümergemeinschaften etc), die verantwortlich für einen reibungslosen Betrieb sind,  2 Monate Zeit, die Inspektion zu veranlassen.  Betreiber von Fahrstühlen die keine Inspektion veranlassen, werden mit einer Strafe von bis zu 3.000 Euro belegt. Genauso wie andere Fahrzeuge auch,  müssen künftig Fahrstühle auf ihre Sicherheit überprüft werden. Der Zeitraum ist flexibel und hängt vom Alter, ihres Zustandes und der zu befördernden Personenzahl ab. Öffentliche Einrichtungen und Zentren werden alle 2 Jahre überprüft. Gebäude mit mehr als 20 Wohnungen oder 4 Etagen alle 4 Jahre und die restlichen Fahrstühle alle 6 Jahre.

 

Die regelmäßige technische Überprüfung ist unumgänglich um die Sicherheit der Fahrstühle zu garantieren. Im Mai 2017 sind in der Calle Hermano Bécquer im Distrikt Salamanca con Madrid, zwei 17-Jährige zu Tode gekommen, nachdem sie durch den Boden des Fahrstuhl es aus dem 9. Stockwerk in die Tiefe stürzten. Laut dem technischen Bericht war das Glas des Fahrstuhles gesprungen.

 

Quelle: https://diariodeavisos.elespanol.com/2018/08/casi-4-500-ascensores-de-canarias-necesitan-pasar-ya-la-nueva-itv/

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