Vorkaufsrecht

In Spanien haben Mieter grundsätzlich ein Vorkaufsrecht

Derecho de tanteo und derecho de retracto!

Bei dem "Derecho de Tanteo" handelt es sich um ein Vorkaufsrecht seitens des aktuellen Mieters (Wohnung, Haus oder Geschäftsräume). Sobald eine vermietete Immobilie zum Verkauf angeboten wird, muss der Vermieter den Mieter darüber informieren und ihm Preis und Konditionen mitteilen. Der Mieter hat dann 30 tagelang Zeit sich zum Kauf zu entschliessen. Der Vermieter darf die Immobilie innerhalb dieses Zeitraums nicht anderweitig veräußern.

Bei dem "Derecho de Retracto" handelt es sich um das Rückkaufsrecht seitens des Mieters, falls der Immobilienbesitzer es versäumt hatte, den Mieter über seine Verkaufsabsichten zu informieren. In diesem Fall hat der Mieter wiederum 3o tagelang, nach Kenntnisnahme des Verkaufs, Zeit Widerspruch einzulegen und die Immobilie zu denselben Begingungen zu erwerben. Das heisst der vorherige Verkauf muss rückgängig gemacht werden und alle daraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Verkäufers.

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