Touristische Vermietung

Airbnb nimmt in Andalusien 18.000 illegale FeWo aus dem Angebot

Es gibt 2 unterschiedliche Vorschriften für die private touristische Vermietung auf den Kanaren.

  • Die Ferienwohnungen die sich in touristischen Zonen befinden werden über das Dekret 142/2010 geregelt.
  • Die Ferienwohnungen die sich nicht in touristischen Zonen befinden, benötigen eine spezielle Genehmigung. Siehe Information über die aktuellen Vorschriften.

Laut "ABCCandalucia" hat das Vermietungsportal Airbnb in Andalusien zum 1. Oktober 2018 insgesamt 18.000 Angebote von Ferienwohnungen, die über keine behördliche Vermietungsgenehmigung verfügen, von ihrer Seite gelöscht. In Andalusien dürfen nur noch Anzeigen von Vermietern veröffentlicht werden, die bei dem Ayuntamiento angemeldet sind. Nachdem Airbnb bereits Monate vorher diese Maßnahme angegkündigt hatte, erhielt das Vermietungsportal in 5 Monaten 7609 neue Anträge.

Bereits vorher hatte das Vermietungsportal HomeAway ihre Seiten neu gestaltet, so dass Vermieter ihre entsprechende Lizenznummer eintragen können.

 

Das spanische Finanzamt plant die Einkünfte von Airbnb und anderen Vermietungsportalen mit 3% zu versteuern. Des weiteren sollen die Vermietungsportale im Januar 2019 die Vermietungsdaten für das komplette Jahr 2018 an das Finanzamt melden. Danach regelmäßig alle 3 Monate.  (BOE del 30 de mayo). Zu den eingeforderten Informationen gehören

  • Daten des Vermieters
  • Daten des Mieters
  • Katasternummer der Ferienwohnung
  • Anzahl der vermieteten Tage
  • Mietpreis
  • Zahlungsweise

 

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