Neues Urteil des Obersten Gerichtshofes

Gericht widerspricht der Kanarischen Regierung

Das Oberste Gericht (Tribunal Supremo / TS) widerspricht der Kanarischen Regierung, dass die private touristische Vermietung in touristischen Gebieten nicht erlaubt ist. Dieses Verbot widerspräche der Selbstbestimmung der Unternehmen und bevorzuge die traditionellen Anbieter von Übernachtungsangeboten. Der Oberste Gerichtshof bestätigt damit das Urteil, welches vom Obersten Kanarischen Gerichtshofe (Tribunal Superior de Justicia de Canarias /TSJC)  im Mai des vergangenen Jahres gesprochen wurde und dieselbe Problematik bei der Regelung der touristischen Vermietung auf den Kanarischen Inseln, die 2015 in Kraft trat, sah.  Dieses Dekret wurde bereits ersetzt und das neue Dekret, welches weiterhin die touristische Vermietung verbietet, befindet sich gerade in der Phase der Veröffentlichung. Jedoch wird auch das neue Dekret einer Prüfung seitens des Obersten Gerichtshofes nicht standhalten, da es dieselben Fehler beinhaltet. 

Quelle: https://diariodeavisos.elespanol.com/2018/12/el-supremo-dice-si-a-las-viviendas-vacacionales-en-zonas-turisticas/?fbclid=IwAR2EPDzs7WklnI2k1jDD8nu5aF_-_9Ym6X5UXH1CTPATH4A9QQ0ynkaPfaE

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