Heute wurde das BOE für die 4 kleinen Inseln veröffentlicht

Heute hat das Gesundheitsministerium das Amtsblatt für die Phase 1 der 4 kleinen Inseln veröffentlicht. Es ist zu erwarten, dass dieses dann auch in 1 Woche für Teneriffa Anwendung findet


Phase 1 für La Graciosa, El Hierro, La Gomera und Formentera

  • So lockert diese Anordnung bestimmte soziale Restriktionen, so dass der soziale Kontakt in kleinen Gruppen von höchstens zehn Personen wieder aufrechterhalten werden kann, sofern es sich nicht um Gruppen handelt, die besonders anfällig für Krankheiten sind.
  • Gleichermaßen sind die Personen, die in derselben Wohnung wohnen, berechtigt, sich ein einziges Privatfahrzeug zu teilen. Andernfalls dürfen sich in dem Fahrzeug maximal 2 Personen aufhalten, der Beifahrer auf der Rücksitzbank.
  • Die Maßnahmen zur Eindämmung der Krankheit, die auf Totenwachen und Bestattungen anwendbar sind, werden gelockert. Totenwachen sind in allen Arten von öffentlichen oder privaten Einrichtungen erlaubt, mit einer Höchstgrenze von fünfzehn Personen in offenen Räumen und zehn Personen in geschlossenen Räumen. Die Teilnahme am Gefolge für die Beerdigung oder Einäscherung des Verstorbenen ist auf höchstens fünfzehn Personen beschränkt, darunter Familienangehörige und Verwandte sowie gegebenenfalls der Geistliche.
  • Der Besuch von Gebetsstätten ist erlaubt, vorausgesetzt, dass nicht mehr als ein Drittel ihrer Kapazität überschritten wird und dass die von den Gesundheitsbehörden festgelegten allgemeinen Hygiene- und physischen Abstandsmaßnahmen eingehalten werden.
  • Im Bereich des Einzelhandels und der Erbringung von Dienstleistungen ist die Wiedereröffnung von Einzelhandelslokalen und Einrichtungen mit einer Fläche von weniger als 400 Quadratmetern im Gegensatz zu der für das übrige Staatsgebiet vorgesehenen restriktiveren Maßnahme ohne vorherige Ankündigung zulässig, wobei die Bedingungen für die Ausübung dieser Tätigkeit sowie die Höchstkapazität und die einzuhaltenden Mindestabstände festgelegt werden. Die Gesamtkapazität der Geschäftsräume soll auf dreißig Prozent reduziert werden. Bei Einrichtungen, die auf mehrere Stockwerke verteilt sind, sollte die Anwesenheit der Kunden auf jedem Stockwerk im gleichen Verhältnis stehen. In jedem Fall muss ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Kunden gewährleistet sein. In Geschäftsräumen, in denen es nicht möglich ist, einen solchen Abstand einzuhalten, ist es nur erlaubt,dass sich ein Kunde in den Räumlichkeiten aufhält. Es sollen Öffnungszeiten mit bevorzugtem Service für Personen über 65 Jahre festgelegt werden.
  • Was schließlich die Entwicklung des Hotel- und Gaststättengewerbes anbelangt, so wird die Wiedereröffnung der Terrassen von Hotel- und Gaststättenbetrieben für die Öffentlichkeit festgelegt. Gruppen von bis zu 10 Personen dürfen zusammen sitzen. Jedoch müssen diese Tische oder Tischgruppen auch für die Anzahl der Gäste geeignet sein und der Mindestabstand zu anderen Gästen muss gewährleistet sein. Die Anzahl der erlaubten Tische wird auf fünfzig Prozent im Vergleich zum unmittelbar vorhergehenden Jahr begrenzt. In jedem Fall muss sichergestellt werden, dass zwischen den Tischen oder gegebenenfalls Tischgruppen ein angemessener physischer Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten wird.

 

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