Das neu BOE vom Samstag, den 16. Mai 2020

Die aktuellen Änderungen der Phase 1 und die Lockerungen in der Phase 2

In der Phase 2 werden Schwimmbäder und Strände wieder freigegeben. Jedoch unter eingeschränkten Bedingungen. Wenn diese in der Phase 3 oder in der Neuen Normalität nicht erweitert werden und die ersten Urlauber kommen, wird es schwer einen Platz zu ergattern.


  • Wie immer gilt grundsätzlich, dass Personen die an Covid-19 erkrankt sind oder sich in Quarantäne befinden, an keiner Aktivität teilnehmen dürfen.
  • Weiterhin sollen Personen, deren Tätigkeit es ermöglicht, im Home Office arbeiten.
  • Jeder Arbeitnehmer der Symptome von Covid-19 aufweist muss diese sofort melden, sich eine Maske aufsetzen und unverzüglich den Arbeitsplatz verlassen und sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen.

Die neuen Lockerungen in der Phase 1

  • Jagen und Fischen werden erlaubt
  • Einzelhandelsgeschäfte mit mehr als 400m2 Verkaufsfläche dürfen öffnen, jedoch nur maximal 400m2 den Kunden zur Verfügung stellen.

Die Phase 2

Wenn alles wie gewünscht verläuft, kommen am Montag, den 25. Mai 2020 Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura, Lanzarote und La Palma in die Phase 2. Der entsprechende Antrag wird am Montag, den 18. Mai 2020 vom Präsidenten der Kanarischen Inseln, Victor Ángel Torres, in Madrid eingereicht. Am Freitag werden dann die Gebiete bekanntgegeben, die in die nächste Phase dürfen.

  • Man kann sich innerhalb der Provinz oder im Falle der Kanaren auf der Insel bewegen.
  • Alle Personen unter 70 Jahren können jederzeit zwischen 06.00 Uhr und 23.00 Uhr spazieren gehen oder Sport treiben, ausgenommen davon sind die Zeiten, die Personen ab 70 Jahren vorbehalten sind (10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr)
  • Es dürfen sich Gruppen bis maximal 15 Personen treffen, die nicht zusammenleben. Es müssen aber grundsätzlich ein Mindestabstand von 2m und die Husten- und Niesetikette eingehalten werden.
  • Totenwachen und Beerdigungen: bis zu 25 Personen im Freien und bis zu 15 Personen in geschlossenen Räumen
  • Gottesdienste: zu 50%
  • Hochzeitsfeiern: zu 50% und maximal 100 Personen im Freien und 50 Personen in geschlossenen Räumen.
  • Einzelhandelsgeschäfte: zu 40%, mit einem Mindestabstand von 2m zwischen den Kunden. Sollte das nicht möglich sein darf sich jeweils nur 1 Kunde im Geschäft aufhalten. Personen über 65 Jahre müssen gesonderte Öffnungszeiten zur Verfügung gestellt werden.
  • Märkte unter freiem Himmel: zu 30%.
  • Einkaufszentren: zu 30%. Die einzelnen Geschäfte dürfen bis zu 40% der zulässigen Personenzahl einlassen. Kinderspielplätze, Ruhezonen und andere Gemeinschaftszonen bleiben geschlossen.
  • Gastronomiebetriebe dürfen 40% der Tische im Innenbereich anbieten. Zwischen den Tischen muss ein Mindestabstand von 2m liegen. Alle Gäste müssen ihr Essen und Trinken im Sitzen zu sich nehmen, welches ihnen serviert wird.
  • Heime dürfen wieder besucht werden. Maximal von 1 Person pro Anwohner, nach vorheriger Terminvereinbarung.
  • Hotels dürfen Gemeinschaftseinrichtungen öffnen.
  • Bibliotheken und Lesesäle:  zu 33%
  • Ausstellungen:  zu 33%
  • Denkmäler und Kulturstätten: zu 33%
  • Kinos, Theater, Konzertsäle: 33% und nur wenn ausreichend Parkettsitze vorhanden sind
  • Sporteinrichtungen: zu 33% und nur nach Terminvereinbarung und nur für Sportarten ohne physischen Kontakt.
  • Schwimmbäder: zu maximnal 30% und mit einem Mindestabstand von 2m. Nur nach Terminvereinbarung.
  • Strände: Mindestabstand von 2m
  • Wanderungen: Es darf in Gruppen bis zu 20 Personen gewandert werden, aber nur zusammen mit einem lizensierten Führer. Hierbei handelt es sich um eine reine Erweiterung der Regulierung vom 9. Mai 2020 für aktiven Tourismus und Natur.

Quelle: BOE 5088 vom 16. Mai 2020: https://www.boe.es/boe/dias/2020/05/16/pdfs/BOE-A-2020-5088.pdf

Es handelt sich um keinen rechtsgültigen Bericht. Im Zweifel das BOE selbst lesen oder Gestoria, Asesoria, Ayuntamiento, Guardia Civil etc selbst fragen.

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