Null und Nichtig

Gerichte annullieren die Hypothekenklausel, nach der der Käufer alle Kosten zu tragen hat

Es ist "widerrechtlich". So haben es bereits mehrere kanarische Gerichte bestätigt. Es geht um die Hypothenklausel, nach der die Käufer alle Kosten für die Hypothek alleine tragen müssen. Zuerst hatte sich das Gericht "El juzgado de Primera Instancia nº1 de San Cristóbal de La Laguna, den Ausführungen des Obersten Gerichtshofes in einem Ureil vom 23. Dezember 2015 angeschlossen.

Nach diesem Urteil, übernimmt das Kreditinstitut die komplette Abwicklung des Kreditvertrages und verpflichtet den Verbraucher alle Kosten zu übernehmen, ohne dass eine individuelle Vereinbarung getroffen wird. Damit handelt es sich um eine obligatorische Verpflichtung des Kunden die gesamten Kosten zu übernehmen und somit ist die gesamte Klausel widerrechtlich.

Als Folge dieser Annullierung , hat das Gericht die CaixaBank dazu verurteilt dem Kunden die Kosten für die Hypothek über 1.800 Euro zurückzuerstatten. Dazu gehören die Steuern (Modelo 600), die Kosten für die Eintragung (Registro) und Notar zuzüglich der angefallenen Zinsen seit Unterschrift.
Dieses Urteil, vom Mai dieses Jahres, entspricht der Rechtssprechung durch das TSJC (Tribunal Superior de Justicia de Canarias)(TSJC), welches auch davon ausgeht, dass die Banken die Kosten, für die Durchführung der Hypothek vor dem Notar und der Eintragung im Grundbuchamt, zu tragen hätten. Es läge allein im Interesse der Bank, dass der Kredit im Grundbuchamt vermerkt wird und damit müsse auch sie die Kosten übernehmen. 

Ein Gericht von La Palma hat die Bankia dazu verurteilt, die Hälfte der Kosten für die Hypothek zu übernehmen.

 

Es hat jedoch den Anschein, dass die Banken die Kosten nicht freiwillig zurückerstatten und die Kunden diese erst verklagen müssen. Vor Gericht wird dann jeder einzelne Fall bearbeitet und jedes Urteil kann anders ausfallen.

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