Bankkonten werden annulliert

Wer sich nicht ausweist, verliert das Bankkonto

In Spanien gab es im Jahr 2015 insgesamt 71 Millionen Girokonten. Im Mai 2015 haben die spanischen Banken die Konten, derjenigen Kontoinhaber gesperrt, die sich nicht ausgewiesen hatten, so wie es das Gesetz gegen Geldwäsche vorschreibt. Nachdem die viele Kontoinhaber trotz diverser Aufforderungen und Erinnerungen, dem nicht Folge geleistet haben, beginnt nun die zweite Phase. Die Annullierung der betroffenen Konten. Seit 2016 wurden bereits über 1 Million Konten aufgelöst. Evtl. handelt es sich sogar um fast 2 Millionen Konten, obwohl es bisher keine offiziellen Zahlen gibt. Zu diesem Personenkreis gehören Greise, Auswanderer und Personen die umgezogen sind. 

Einige Kreditinstitute mussten bereits Aushilfen einstellen, um dem großen Aufkommen nicht identifizierter Bankkonten nachzukommen. Bei einigen Banken handelt es sich nur um 1% aller Konten, bei anderen sogar um 4%. Die Regierung hatte den Geldinstituten eine Frist von 5 Jahren eingeräumt, um die Ausweise einzusammeln. Eine Verlängerung wird nicht gewährt.

Im Dezember vergangenen Jahres hatten die Banken die Kunden mit bereits blockierten Konten noch einmal angeschrieben und sie aufgefordert sich innerhalb von 6 Monaten auszuweisen, da andernfalls das betroffene Konto aufgelöst werden müsste. Vermutlich sind einige der Kontoinhaber bereits verstorben und andere leben im Ausland.

Die Banken werden nicht alle Konten aufeinmal auflösen, sondern nach und nach. Je nach Bank werden unterschiedliche Kriterien zugrunde gelegt. Ein Geldinstitut fängt mit Konten ohne Saldo an. Danach folgen die Konten mit einem Guthaben bis 5 Euro, dann 10 Euro, bis zu 100 Euro. Eine Liste mit Konten, die über ein Guthaben von über 1.000 Euro aufweisen, wurde bereits erstellt. Es gibt auch Konten, die nicht so einfach aufgelöst werden können, da sie mit anderen Personen, Kreditkarten oder Geldanlagen verknüpft sind.

20 Jahre Aufbewahrung

Die vorhandenen Geldbeträge der aufgelösten Bankkonten verbleiben innerhalb der entsprechenden Bank. Die Geldinstitute müssen das Guthaben 20jahrelang aufbewahren und dem Eigentümer zurückerstatten sobald sich dieser ordnungsgemäß ausweist und es einfordert.

Nach Ablauf von 20 Jahren erhält das Finanzamt die Geldbeträge.

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Kommentare: 4
  • #1

    Dirk modrow (Freitag, 16 März 2018 17:10)

    Bin no-residencier,habe N.I.E.-Nr.,Kto.bei Bank auf Teneriffa,wie muss ich mich ausweisen? bin aber in Deutschland.

  • #2

    Dirk modrow (Freitag, 16 März 2018)

    #1

  • #3

    Anka (Sonntag, 18 März 2018 15:30)

    Hallo Dirk,

    alle 2 Jahre solltest Du bei Deiner Hausbank vorbeisehen und Deinen Ausweis vorzeigen und einen aktuellen Nachweis über die Herkunft Deiner Einkünfte (Rentenbescheid, Lohnabrechnung oder Nachweis über Selbstständigkeit)

  • #4

    Igor (Dienstag, 22 März 2022 14:59)

    Katz und Maus mit der Bank
    Die Santander, wie vermutlich andere Banken auch, verlangt von Nicht-Residenten Nachweise über Geldherkunft. Nach Vorlage einiger Dokumente hat mein Betreuer (wobei diese Wortwahl eine maßlose Übertreibung ist) diese als unzureichend qualifiziert und mich aufgefordert geeignete Nachweise zu erbringen. Dabei konnte er nicht beschreiben, welche Dokumente als geeignet gelten. Darüber hinaus hat meine Hausbank mein Status schriftlich direkt an Santander mitgeteilt. Da ich von meinem Vermögen lebe, nicht arbeite und auch keine Rente beziehe, scheint es unmöglich den "geeigneten" Nachweis erbringen zu können. Vielleicht kann einer von Euch helfen.
    Vielen Dank im Voraus
    Igor