STEUERN
Wer seine Immobilie verkauft, muss eventuell mit sehr hohen Kosten rechnen. Folgende Steuern kommen auf den Verkäufer zu.
Es gibt 2 verschiedene Steuern
- die Plusvalia Municipal, die an die zuständige Gemeinde zu zahlen ist und maximal auf 20 Jahre berechnet wird. Die Plusvalia Municipal wird anhand des Katasterwertes und der
Anzahl der Jahre, welche sich die Immobilie im Besitz befunden hat, berechnet.
- die Plusvalia Patrimonial, die Gewinnsteuer, die sich aus der Differenz des Kaufpreises und des Verkaufspreises, abzüglich der Kosten (Notar, Steuern, Makler) ergibt.
Bei der Berechnung und Zahlung der Steuern wird zwischen Residenten und Nicht-Residenten differenziert
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No-Residentes: Der Käufer behält die Plusvalia Municipal und 3% des Kaufpreises ein und führt das Geld ab. Die Plusvalia Municipal an die Gemeinde und die Plusvalia
Patrimonio an die Agencia Tributaria. Der Verkäufer muss innerhalb von 3 Monaten eine Steuererklärung einreichen und den Differenzbetrag zu 19% versteuern. Selbstverständlich kann er dabei
die 3%, die bereits einbehalten wurden, anrechnen.
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Residentes: Der Käufer zahlt die Plusvalia Municipal, innerhalb von 30 Tagen, an die Gemeinde und inkludiert im Folgejahr die Plusvalia Patrimonial in seiner jährlichen
Steuererklärung (Renta - IRPF, Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas). Dort muss er den Differenzbetrag aus Kauf und Verkauf (abzüglich Kosten) versteuern.
Verkaufen Sie die Immobilie für weniger Geld, als Sie sie seinerzeit erworben haben, also einen Verlust machen, brauchen Sie selbstverständlich keine Steuern zu bezahlen.
Der aktuelle Steuersatz IRPF beträgt auf den Kanaren 2018:
- 19% für die ersten 6.000 Euro
- 21% von 6.000,01 bis 24.000 Euro
- 24% ab 24.000,01
STEUERBEFREIUNG
Handelt es sich um Ihren Hauptwohnsitz (vivienda habitual) und
- reinvestieren Sie den Gewinn innerhalb von 2 Jahren in den Erwerb eines neuen Hautpwohnsitzes, brauchen Sie den Gewinn nicht zu versteuern.
- genauso, wenn Sie bei dem Verkauf bereits 65 Jahre oder älter sind und das Geld innerhalb von 6 Monaten in eine lebenslange Rente reinvestieren. Der maximale steuerbefreite Betrag liegt bei
240.000 Euro.
- wenn es sich um eine Person handelt, die pflegebedürtfig ist.
HYPOTHEK
Haben Sie seinerzeit eine Hypothek aufgenommen, müssen Sie evtl. noch Gebühren für außerordentliche Tilgungsraten und der vorzeitigen Auflösung des Kreditvertrages bezahlen. Diese Konditionen
können Sie Ihrer Hypotheken-Escritura entnehmen. Dazu kommen noch die Kosten für die Austragung der Hypothek aus dem Grundbuch.