Okupas sind Hausbesetzer. In Spanien sind Eigentümer – besonders bei Zweit- oder leerstehenden Wohnungen – rechtlich oft nur unzureichend geschützt. Verfahren können langwierig sein und hohe Kosten verursachen.
Seit der Finanzkrise 2008 stiegen Hausbesetzungen, zunächst vor allem in bankeigenen oder leerstehenden Immobilien sowie Ferienwohnungen.
Durch die Pandemie 2020/2021 standen viele Ferienimmobilien zusätzlich leer – Besetzungen nahmen weiter zu.
„Späher“ identifizieren leerstehende Objekte und verkaufen die Information.
„Einbrecher“ öffnen die Immobilie, tauschen Zylinder, entwenden Wertgegenstände und übergeben die Wohnung samt Schlüsseln gegen Provision an Dritte.
Häufig werden gefälschte Mietverträge oder Dokumente präsentiert. Teilweise werden Lieferbelege (z. B. von Glovo / Lebensmittellieferant) genutzt, um einen angeblichen Wohnsitz vorzutäuschen.
Hauptwohnsitz: Besetzung gilt als Hausfriedensbruch (allanamiento de morada) – Polizei kann in der Regel schneller eingreifen.
Zweit-/leerstehende Wohnungen: Tatbestand der illegalen Aneignung (usurpación). Nach Ablauf der 48-Stunden-Frist ist ein Gerichtsbeschluss zur Räumung nötig.
48-Stunden-Faktor:
In der Praxis kann die Polizei häufig nur sehr kurzfristig nach dem Eindringen unmittelbar tätig werden. Nach dieser Zeit ist der Rechtsweg erforderlich.
Gesetzesinitiativen zielen auf beschleunigte Verfahren (z. B. Entscheidungen binnen 15 Tagen), die Umsetzung ist jedoch uneinheitlich und oft langwieriger.
Während der Besetzung bleibt Eigentümern der Zutritt verwehrt – laufende Kosten (Hypothek, Gemeinschaft, IBI/Grundsteuer, Strom/Wasser/Müll) fallen weiter an.
Eigenmächtige Rückeroberung, Zahlungen an Besetzer oder der Einsatz von „Desokupas“ bergen rechtliche und persönliche Risiken.
Okupas kennen die Rechtslage oft gut und erstatten nicht selten Anzeige. Es kann – je nach Situation – sogar zu Maßnahmen gegen Eigentümer kommen.
Dokumente: Eigentumsnachweise, Escritura und wichtige Unterlagen außerhalb der Immobilie aufbewahren.
Sicherheit: Alarmanlage mit Aufschaltung auf Sicherheitsdienst, Bewegungsmelder, Kameras (rechtskonform), hochwertige Türzylinder/Schließbleche.
Nachbarschaft: Verlässliche Kontaktperson vor Ort, die Post leert, Rollos bewegt, Präsenz simuliert.
Smart Home: Zeitschaltuhren, Fernzugriff, Anwesenheitssimulation.
Belegung: Immobilie regelmäßig nutzen oder vertrauenswürdige Betreuung organisieren.
Versicherung: Police prüfen (Einbruch/Mutwilligkeit/Rechtschutz). Bedingungen und Meldefristen beachten.
Keine Konfrontation suchen. Sicherheit vorgehen lassen.
Polizei umgehend informieren; Aktenzeichen sichern.
Beweise sichern: Alarmprotokolle, Kamera- und Klingelcam-Aufnahmen, Nachbarzeugen, Zeitstempel (Einbruchszeitpunkt ist entscheidend).
Anwalt für spanisches Immobilien-/Strafrecht kontaktieren; Räumungsverfahren einleiten.
Versorger/Verwaltung informieren und rechtlich abstimmen (keine eigenmächtige Abschaltung).
„Geld solves it“: Zahlungen können Folgekosten, Nachahmung und rechtliche Probleme fördern.
„Schneller geht’s ohne Anwalt“: Ohne juristische Begleitung steigen Risiken und Verzögerungen.
„Die Polizei räumt immer sofort“: Nur unter bestimmten Voraussetzungen, oft nur sehr zeitnah nach Eindringen.
Hausbesetzungen sind auf Teneriffa ein reales Risiko, vor allem bei leerstehenden oder Ferienimmobilien.
Prävention, schnelle Reaktion und anwaltliche Begleitung sind entscheidend, um Schäden, Kosten und Zeitverlust zu minimieren.