Hausrat und Gebäude


Versicherte Schäden und Leistungen

In Spanien handelt es sich sowohl bei der Hausrat- als auch bei der Gebäudeversicherung in der Regel um Pakete, welche fast immer folgende Leistungen enthalten:

Allgemeine Schäden

Consorcio (Rückversicherer)

Weitere Serviceleistungen


  • Blitzschlag
  • Brand
  • Diebstahl
  • Einbruch
  • Glasbruch
  • Sturmschäden
  • Schäden durch Überspannung
  • Vandalismus
  • Wasserschäden
  • Erdbeben
  • Seebeben
  • Schäden die als nationale Katastrophe eingestuft werden
  • Schäden durch Terrorismus
  • Schäden durch Aufstände
  • Sturmschäden ab 135 kmh
  • Überschwemmungen
  • Vulkanausbrüche
  • Haftpflicht
  • Handwerkerhilfe
  • Informatikhilfe
  • Medizinische Beratung
  • Rechtsschutz
  • Reparaturservice
  • Schlüsseldienst
  • Überfall auf der Strasse

Hausratversicherung

Als Eigentümer, Mieter oder Vermieter sollten Sie eine Hausratversicherung abschliessen.

Mit dem Abschluss einer Hausratversicherung enthalten Sie automatisch eine private Familienhaftpflicht und evtl - je nach Gesellschaft auch eine Hundehaftpflicht.

Je nach Versicherungsgesellschaft zählen zum Hausrat unter anderem:

  • Die Möbel, einschließlich Glasscheiben und Marmor oder
  • sonstigen darin eingebautenNatur- oder Kunststeinen.
  • Die fest eingebauten Möbel wie Küchen- oder  Bad- einrichtung,Türen, Bezüge und Regale in Einbauschränken.Elektrischen Haushaltsgeräte.
  • Die fest installierten Versorgungsinstallationen und-geräte: Wasser, Gas, Elektrizität,Heizung, Sonnenenergie, Kühlung, Abwasser, Telefon, Radio, Fernsehgerät und andere Kommunikationsmittel, Alarmanlagen, dich nicht Bestandteil des Gebäudes sind.
  • Die Wandspiegel oder in Möbel eingelassenen Spiegel.
  • Fernseher, PCs, Radio, Videorecorder etc
  • Kleidung und persönliche Gegenstände
  • Hausrat
  • Dekorations- und Schmuckgegenstände
  • Gartenmöbel
  • Lebensmittel, Vorräte und Brennstoffe für den
  • Hausgebrauch
  • Werkzeuge
  • Persönliche Unterlagen

Optional müssen evtl. Bargeld, Schmuck, Wertgegenstände und berufliches Mobiliar mitversichert werden. Ebenso wie der Abschluss einer Hundehaftpflicht.

Gebäudeversicherung

Als Eigentümer sollten Sie immer eine Gebäudeversicherung abschliessen. Bitte überprüfen Sie inwieweit Sie über eine bestehende Comunidadversicherung bereits abgesichert sind.

Mit dem Abschluss einer Gebäudeversicherung enthalten Sie automatisch eine Gebäudehaftpflichtversicherung. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gesellschaft um die Versicherungshöhe.

Je nach Versicherungsgesellschaft zählen zum Gebäude unter anderem:

  • Fundamente, Struktur, Wände, Dächer, Böden, Dachdeckungen, Türen, Fenster, Aufzüge, Lastaufzüge und sonstige bauliche Elemente, einschließlich Glas, Marmor und anderer Natur-oder Kunststeine sowie Sanitärkeramik und Acrylglas.
  • Den Mauern, einschließlich der Stützmauern und sonstiger Umschließungselemente des Grundstücks, die vom Gebäude unabhängig sind.
  • Dekorationselemente, die fest in die Gebäude integriert sind,wie Anstrich, Parkett, Teppichböden,Tapeten oder die Struktur von Einbauschränken.
  • Die fest im Gebäude verlegten Versorgungsleitungen: Wasser, Gas, Elektrizität, Heizung, Kühlung, Abwasser, Telefon, Fernseh- und Funkantennen und andere
    Kommunikationsmittel.
  • Schwimmbäder und andere feste Freizeiteinrichtungen
  • Bäume, Brunnen, Laternenpfähle und andere feste Gartenelemente.
  • Der Teil, der den Gemeinschaftselementen entspricht, wenn es sich um Wohnungseigentum handelt.

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer jewieligen Versicherungsgesellschaft, wozu Boiler, Einbauküchen und Markisen genau gehören.


Die wichtigsten Begriffe

  •  Gebäudeversicherung: Beinhaltet alle fest installierten Einrichtungen, wie Mauern, Böden, Installationen (alles was bleibt, wenn Sie das Gebäude auf den Kopf stellen).
  • Hausratversicherung: Beinhaltet alle nicht fest installierten Gegenstände, wie Möbel, Bilder, Haushaltsgeräte, persönliche Gegenstände etc (alles was herausfällt, wenn Sie das Gebäude auf den Kopf stellen).

 

  • Haftpflichtversicherung: Deckt Schäden, die Sie einem Dritten unbeabsichtigt zufügen.

 

  • Ästhetische Schäden: Reparaturen, die durch einen versicherten Schaden notwendig werden, um das optische Gesamtbild wieder herzustellen, obwohl  das betroffene Gebäudeteil oder das Mobiliar nicht direkt beschädigt wurden.

 

  • Neuwertversicherung: Jedes Jahr werden die Versicherungssummen prozentual erhöht, so dass der Versicherte, im Schadensfall, automatisch eine Entschädigung in Höhe der Neuanschaffung erhält. Der Index wird staatlich festgelegt und richtet sich nach der Erhöhung der Lebenshaltungskosten.
  • Zeitwert: Der Wert, den das geschädigte Objekt direkt vor dem Zeitpunkt des Schadens hatte.

 

  • Unterversicherung: Liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist, als der tatsächliche Wert. Im Schadensfall wird die Entschädigungssumme prozentual zu der Unterversicherung heruntergerechnet.

 

  • Überversicherung: Liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme höher ist, als der  tatsächliche Wert. Im Schadensfall wird jedoch maximal zum tatsächlichen Wert entschädigt. Ist das Objekt durch mehrere Versicherungspolicen abgedeckt, wird der Schaden entsprechend unter diesen aufgeteilt.

 

  • Erstes Risiko: Unabhängig von dem Gesamtwert des Gebäudes oder des Mobiliars, kann der Versicherte einen maximalen Versicherungswert festlegen und der Fall der Unterversicherung tritt nicht ein. Bei einigen Garantien legen die Versicherungsgesellschaften einen maximalen Versicherungswert vor.

 

  • Außerordentliche Risiken: Erdbeben, Seebeben, Vulkanausbrüche, tropische Stürme, Überschwemmungen etc. sind automatisch über das Consorcio de Compensación de Seguros (Rückversicherung) abgedeckt. Ein Teil der Prämie wird direkt an diese staatliche Rückversicherungsgesellschaft abgeführt.

 

Welche Vorsorgemaßnahmen kann der Versicherte treffen?

Ein Schaden ist ärgerlich und kostet immer Nerven und Zeit. Leider sind Schäden nicht immer vermeidbar, ansonsten wären die Versicherungsgesellschaften nicht notwendig und wir könnten alle auf den Abschluss einer Versicherung verzichten. Um jedoch einen entstandenen Schaden so schnell wie möglich und ohne unnötige Komplikationen abwickeln zu können, sind folgende Maßnahmen empfehlenswert:

 

 

  • Überprüfen Sie von Zeit zu Zeit, ob die aktuellen Versicherungssummen dem aktuellen Neuwert entsprechen, besonders wenn Sie eine Neuanschaffung hatten oder Umbaumaßnahmen durchgeführt haben.

 

  • Bewahren Sie Rechnungen grundsätzlich auf.

 

  • Machen Sie einmal pro Jahr eine Fotoreportage von Ihrem Haus und/oder Mobiliar.

 

  • Haben Sie Schmuck mitversichert? Dann bewahren Sie Zertifikate und Expertisen auf. Notfalls machen Sie Fotos von den Schmuckstücken.

 

  • Melden Sie weitreichende Veränderungen Ihrem Versicherungsagenten.

 

Verhalten im Schadensfall

  • Versuchen Sie den Schaden so gering wie möglich zu halten und ergreifen Sie unverzüglich die notwendigen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung

 

  • Falls erforderlich, rufen Sie Hilfe (Polizei, Feuerwehr, Klempner etc)

 

  • Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherungsgesellschaft bzw. Agentur.

 

  • Bei Einbruch, Diebstahl und Überfall ist eine Anzeige bei der Polizei unabdinglich.

 

  • Werfen Sie möglichst nichts weg, bevor nicht der Gutachter den Schaden besichtigt hat. Notfalls fertigen Sie eine Fotodokumentation an.
  • Machen Sie eine Schadensaufstellung.

 

  • Legen Sie Ihrem Agenten bzw. dem Gutachter Fotos und Rechnungen vor. Bevor Sie keine Rechnungen über die Reparatur bzw. den Neuerwerb vorlegen, bekommen Sie die Entschädigung nur zum Zeitwert und nicht zum Neuwert.

 

  • Rechnungen müssen den Standards der Hacienda (Finanzamt) entsprechen.