Die Chronologie des Alarmzustandes in Spanien


Am 13. März 2020 hat die spanische Zentralregierung in Madrid, aufgrund des Coronavirus Covid-19, den Alarmzustand ausgerufen


Der erste Fall wurde auf La Gomera bekannt.

Der erste bekannte und offizielle Fall einer Corona Infektion in Spanien wurde Ende Januar 2020 auf der Ferieninsel La Gomera dokumentiert. Dabei handelte es sich um einen Deutschen aus Bayern, der zuvor in Deutschland Kontakt mit einer Person gehabt hatte, die bereits infiziert war. Es handelte sich um einen milden Verlauf der Krankheit - der Betroffene, der im Krankenhaus auf La Gomera in einer isolierten Station betreut wurde, zeigte keine Symptome.

Im Februar 2020, während der Karnevalsaison, wurde der erste Covod-19 Fall auf Teneriffa bekannt. Ein italienischer Arzt, der mit seiner Ehefrau im Süden Teneriffas Urlaub machte, brachte das Virus mit. Der 60-Jährige Arzt kam aus der Region Lombardei, in der bereits das Virus grassierte. Nachdem der Arzt Fieber bekam suchte er die private Klinik Hospiten Quiron in San Eugenio an der Costa Adeje auf. Der zuständige Arzt im Hospiten Quiron reagierte umsichtig und isolierte den Patienten umgehend. Er wurde positiv auf das Virus getestet und in das Universitätsklinikum Nuestra Señora de Candelaria gebracht wo er in Quarantäne kam. Seine Ehefrau wurde unverzüglich isoliert. Das gesamte Hotel, samt Gästen und Personal, wurde sofort unter Quarantäne gestellt. Weitere italienische Gäste des Hotels wurden positv getestet.

 


Der Alarmzustand

  • 10. März 2020

 

In Spanien werden alle Schulen und Universitäten geschlossen.

 

  • 13. März 2020

 

Ab 00.00 Uhr sind alle Häfen für alle Kreuzfahrtschiffe und Passagierschiffe aus Italien gesperrt.

 

Die spanische Zentralregierung in Madrid ruft aufgrund der besorgnisrerregenden Infektionen an Covid-19, für ganz Spanien den Alarmzustand aus. Dieser Alarmzustand gilt vorerst fur 15 Tage. Es ist das zweite Mal in der Geschichte Spaniens, dass der Alarmzustand ausgerufen wurde. Zum ersten Mal 1975 aufgrund eines Fluglostenstreiks.

 

  • 14. März 2020

 

Am Samstag um 14.00 Uhr beschränkt die spanische Regierung die Bewegungsfreiheit der Bewohner in ganz Spanien. Die Bevölkerung wird aufgefordert in ihren Häusern zu bleiben und diese nur unter bestimmten Umständen zu verlassen: Zur Beschaffung von Lebensmitteln, pharmazeutischen oder lebenswichtigen Produkten, um einen Arzt oder ein Krankenhaus aufzusuchen oder um zur Arbeit zu gehen oder um wieder nach Hause zu kommen. Das Haus darf auch verlassen werden um älteren oder bedürftigen Personen zu helfen. Banken dürfen auch aufgesucht werden. Die Post öffnet nur noch wenige Stunden am Vormittag. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Die Strafen betragen zwischen 600 und 30.000 Euro. Angestellte benötigen eine Bestätigung ihres Arbeitgebers für den Weg hin und zurück zur Arbeit. In einem Pkw darf nur der Fahrer selbst fahren, ein Taxi darf nur 1 Fahrgast transportieren.

 

  • 19. März 2020

 

Es wird angeordnet, dass alle Hotels und Beherbergungseinrichtungen in Spanien bis zum 26. März 2020 schliessen müssen.  Landesweit bleiben nur wenige Hotels und Pensionen für Notunterkünfte geöffnet. Die Urlauber sollten bis dahin möglichst das Land verlassen haben, werden jedoch nicht zur Ausreise gezwungen. Das Auswärtige Amt startet eine Rückholaktion deutscher Urlauber.

 

  • 25. März 2020

 

Der Alarmzustand wird um zum ersten Mal um 15 Tage verlängert und gilt nun bis zum 11. April 2020. Jetzt dürfen sich maximal 2 Personen in einem Pkw aufhalten, der Beifahrer muss auf der Rücksitzbank hinter dem Beifahrersitz Platz nehmen.

 

  • 30. März 2020

 

Für knapp 2 Wochen, bis einschließlich Gründonnerstag (09. April 2020) wird eine verschärftere Ausgangssperre verhängt. Alle nicht essenziellen Tätigkeiten werden eingestellt. Fast alle Bürger müssen nun Zuhause bleiben und dürfen ihrer Erwerbstätigkeit nicht nachgehen. Die fehlenden Arbeitszeiten müssen bis Ende des Jahres nachgeholt werden.

 

  • 08. April 2020

 

Der Alarmzustand wird zum zweiten Mal um 15 Tage verlängert und gilt nun bis zum 25. April 2020

 

  • 09. April 2020

 

Die verschärfte Ausgangssperre ist beendet. Die meisten Arbeitnehmer nehmen nach den Osterfeiertagen ihre Tätigkeit am 13. April 2020 wieder auf.

 

  • 22. April 2020

 

Der Alarmzustand wird zum dritten Mal um 15 Tage verlängert und gilt nun bis zum 9. Mai 2020.

 

  • 27. April 2020 - Phase Null

 

Kinder unter 14 Jahren dürfen einen Elternteil begleiten und 1 Stunde am Tag in Begleitung spazieren gehen und im Freien spielen.

 

  • 29. April 2020

 

Die spanische Zentralregierung in Madrid stellt einen 4-Phasen Plan vor, der die Maßnahmen bis zum Ende des Alamrzustandes und dem Beginn der "Neuen Normalität" regelt.

 

  • 2. Mai 2020 - Phase Null

 

Jetzt dürfen auch die Erwachsenen an die frische Luft. Damit sich nicht zuviele Menschen gleichzeitig auf den Straßen befinden, werden Zeitfenster für die verschiedenen Altersgruppen eingerichtet:

 

  • 06.00 Uhr bis 10.00 Uhr: Erwachsene zwischen 14 und 69 Jahren
  • 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr: Personen ab 70 Jahre
  • 12.00 Uhr bis 19.00 Uhr: Kinder unter 14 Jahren
  • 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr: Personen ab 70 Jahre
  • 20.00 Uhr bis 23.00 Uhr: Erwachsene zwischen 14 und 69 Jahren

 

Spaziergänge sind nur innerthalb 1km vom Wohnort erlaubt, Sport innerhalb der Gemeinde, Kinder sind zeitlich bis auf 1 Stunde begrenzt.

 

  • 4. Mai 2020 - Phase Null

 

Öffnung von kleinen Geschäften und Besuch nur mit Terminvereinbarung
Gastronomiebetriebe dürfen Essen außer Haus anbieten

 

  • 6. Mai 2020

 

Der Alarmzustand wird zum vierten Mal um 15 Tage verlängert und gilt nun bis zum 23. Mai 2020.

 

 

 

  • 11 Mai 2020 - Phase 1

 

Es werden verschiedene Lockerungen bekanntgeben. Man darf jetzt auch im Supermarkt der Nachbargmeinde einkaufen, Familienangehörige und Freunde besuchen, die auf derselben Insel leben. Personen die im selben Haushalt leben dürfen in einem PkW fahren. Es dürfen sich Gruppen bis maximal 10 Personen treffen. Geschäfte mit weniger als 400m2 Fläche dürfen wieder öffnen. Gastronomiebetriebe dürfen ihre Terrassen öffnen und maximal 50% der zulässigen Tische aufstellen. Sport wird wieder erlaubt, aber nur innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters. Tennis und Golf werden wieder erlaubt. Schwimmen nur im Meer, nur für die Altersgruppe zwischen 14 und 69 Jahren und nur an ganz bestimmten Stränden und nur zu bestimmten Zeiten.

 

  • 15. Mai 2020

 

Reisende die aus dem Ausland kommen müssen sich für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben.

 

Die Einreise nach Spanien wird reglementiert.

 

  • 20. Mai 2020

 

Der Alarmzustand wird zum fünften Mal um 15 Tage verlängert und gilt nun bis zum 6. Juni 2020.

 

  • 22. Mai 2020

 

Spanien führt die Maskenpflicht ein, insofern ein Mindestabstand von 2m nicht eingehalten werden kann und grundsätzlich in allen öffentichen Verkehrsmitteln.

 

  • 25. Mai 2020 - Phase 2

 

Die Lockerungen der Phase 1 werden erweitert: Es dürfen sich Gruppen bis zu 15 Personen treffen. Schwimmbäder dürfen wieder öffnen, aber nur bis zu 30% ihrer ursprünglichen Kapazität. Die einzelnen Gemeinden können Strände wieder freigeben, jedoch mit limitierter Kapazität. Es besteht jetzt absolute Bewegungsfreiheit innerhalb der Provinz bzw. auf der Insel. Größere Geschäfte über 400m2 und Einkaufszentren dürfen wieder öffnen. Alle Personen unter 70 Jahren können jederzeit zwischen 06.00 Uhr und 23.00 Uhr spazieren gehen oder Sport treiben, ausgenommen davon sind die Zeiten, die Personen ab 70 Jahren vorbehalten sind (10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Gastronomiebetriebe dürfen im Innenbereich 40% ihrer Tische anbieten.  

 

  • 3. Juni 2020

 

Der Alarmzustand wird zum sechsten und letzten Mal um 15 Tage verlängert und gilt nun bis zum 20. Juni 2020.

 

  • 8. Juni 2020 - Phase 3

 

Die Lockerungen der Phase 2 werden erweitert. Gastronomiebetriebe dürfen im Aussenbereich 75% ihrer Tische anbieten und wieder an der Theke bedienen. Spielplätze werden wieder eröffnet.

 

  • 10. Juni 2020

 

Die spanische Regierung erlässt per Dekret die Maßnahmen die nach Beendigung des Alarmzustandes am 21. Juni 2020 in Kraft treten.

 

Die Maskenpflicht bleibt bestehen, insofern ein Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann.

 

  • 21. Juni 2020 - Neue Normalität

 

Der Alarmzustand ist beendet und die "Neue Normalität beginnt.

 

Die Autonomen Gebiete übernehmen wieder selbst die Verantwortung.

 

Spanien öffnet die Grenzen und lässt die Bürger aus der Europäische Union und den Schengen Staaten wieder einreisen.

 

Die Quarantäne bei Einreise wird beendet.

Ab sofort werden nur noch einzelne Regionen mit Ausgangssperre belegt, um regionale Ausbrüche wieder einzudämmen.

Auf den spanischen Flughäfen werden die Temperaturen der ankommenden Passagiere gemessen.

 

  • 1. Juli 2020 - QR-Code

Alle internationalen Passagiere die per Flugzeug oder Schiff einreisen müssen bei der Einreise einen QR-Code vorzeigen. Das entsprechende Formular kann auf einer Internetseite heruntergeladen werden: https://www.spth.gob.es/.

Alternativ wird eine App zur Verfügung gestellt: SpTH / Spain Travel Health.

 

  • 5. August 2020 - Reiseversicherung

Die Kanarischen Inseln schliessen eine Reiseversicherung für alle Touristen mit AXA Seguros ab, die während ihres Aufenthaltes an Corona Covid-19 erkranken könnten.

 

  • 14. August 2020 - Maskenpflicht

Die Maskenpflicht wird auch auf den Kanarischen Inseln erweitert. Auch im Freien sind jetzt Masken zu tragen, unabhängig davon ob der Mindestabstand eingehalten werden kann. Nur beim Sport, am Strand und Pool (während des Liegens und des Schwimmens) besteht keine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit.

 

  • 2. September 2020 - Reisewarnung

Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland, hat jetzt auch für die Kanarischen Inseln eine Reisewarnung ausgesprochen.

Alle Urlauber von den Kanaren müssen bei ihrer Rückkehr einen negativen PCR-Test vorlegen oder sich 14 Tage in Quarantäne begeben.

 

  • 24. Oktober 2020 - Aufhebung der Reisewarnung

Das Auswärtige Amt der Bundesrespublik Deutschland, hat am 22. Oktober 2020 die Reisewarnung für die Kanarischen Inseln zum 24. Oktober 2020 wieder aufgehoben.

 

  • 25. Oktober 2020 - Erneuter Alarmzustand in Spanien

Die spanische Regierung hat zum zweiten Mal in diesem Jahr den coronabedingten Alarmzustand ausgerufen. Der Kongreß hat die Dauer des Alarmzustandes am 29. Oktober 2020 für die Dauer von 6 Monaten, bis zum 9. Mai 2020 genehmigt. Derzeit herrscht eine nächtliche Ausgangssperre von 00.00 Uhr bis 06.00 Uhr in ganz Spanien, ausgenommen der Kanarischen Inseln.

 

  • 29. Oktober 2020 - PCR Test für Touristen

Die Kanarischen Inseln beschliessen, dass alle Touristen  bei ihrer Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen müssen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Notfalls darf der Test auch vor Ort gemacht werden. Verantwortlich für die Einhaltung sind die Hotels und Vermieter von Ferienwohnungen, die sich diesem Test nachweisen lassen müssen.