Arbeitslos auf Teneriffa


Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Jeder Arbeitnehmer, der in den letzten 6 Jahren mindestens 360 Tage (12 Monate), Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt hat, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen Bruttoeinkommen der letzten 180 Tage vor der Arbeitslosigkeit und der Dauer der beitragspflichtigen Zeit. Maximal werden 720 Tage (24 Monate) Arbeitslosengeld gezahlt und die Höchsstsumme beträgt 1.087,20 Euro im Monat abzüglich Renten- und Krankenversicherung. Mindestens jedoch 497,00 Euros für alle, die Vollzeit beschäftigt waren. Für Arbeitslose mit Kindern, liegen die Beträge  etwas höher.

Gezahlt werden 70% in den ersten 6 Monaten und 50% für die restliche Zeit.  Im Gegensatz zu Deutschland, darf der Arbeitslose seinen Job nicht selbst gekündigt haben, es sei denn, der Arbeitgeber hat die Konditionen einseitig geändert. Anspruch haben auch Personen, die aus dem EU-Ausland zurückkommen und deren Arbeitsverhältnis dort beendet wurde.

Sozialversicherung

Während der Arbeitslosigkeit zahlt die Sozialversicherung weiterhin die Beiträge für die Rentenversicherung, Krankenversicherung, etc.

Zahlungsdauer

Beitragspflichtige Zeit                                     Anspruch

  • 360 - 539 Tage                                         120 Tage
  • 540 - 719 Tage                                         180 Tage
  • 720 bis 899 Tage                                      240 Tage
  • 900 bis 1.079 Tage                                   300 Tage
  • 1.080 bis 1.259 Tage                                360 Tage
  • 1.260 bis 1.439 Tage                                420 Tage
  • 1.440 bis 1.619 Tage                                480 Tage
  • 1.620 bis 1.799 Tage                                540 Tage
  • 1.800 bis 1.979 Tage                                600 Tage
  • 1.980 bis 2.159 Tage                                660 Tage
  • ab 2.160 Tagen (6 Jahre)                         720 Tage

Beantragung und Zahlung

Das Arbeitslosengeld muss innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Beendigung des Vertrages beim INEM beantragt werden. Eventuell ausstehende Urlaubsansprüche verlängern den Zeitraum. Es reicht aus, innerhalb der Frist, den Termin (Cita Previa) vereinbart zu haben. Dieser kann telefonisch oder online vereinbart werden: www.sepe.es. Die Zahlungen erolgen jeweils am 10. eines Monats.



Besonderheiten in Spanien

Arbeitslose machen sich Selbstständig

Wer in Spanien Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, und sich selbstständig macht, hat Anspruch auf folgende Möglichkeiten:

  • PAGO ÙNICO / EINMALZAHLUNG

Arbeitslose die sich selbstständig machen, als Autónomo oder eine SL (GmbH) gründen oder sich in eine bestehende SL einkaufen, können sich die gesamte Reststumme des ausstehenden Arbeitslosengeldes auf einmal auszahlen lassen. Bedingung ist, dass mindestens noch 3 Monate Anspruch bestehen und diese Leistung in den letzten 4 Jahren nicht in Anspruch genommen wurde. Bevor die Selbstständigkeit in Angriff genommen wird, muss das Arbeitsamt informiert und der entsprechende Antrag gestellt werden.

 

  • SUSPENDER / AUSSETZEN

Arbeitslose die sich selbstständig machen und nicht sicher sind, ob ihr Geschäftsmodell Erfolg haben wird, können das Arbeitslosengeld bis zu 60 Monate aussetzen. Bevor sie sich selbständig machen, müssen sie das Arbeitsamt informieren und den entsprechenden Antrag stellen. Sollte der neue Selbstständige, innerhalb von 60 Monaten (5 Jahren) merken, dass er keinen Erfolg hat, kann er die Selbstständigkeit aufgeben und die Fortzahlung des ausstehenden Arbeitslosengeldes wieder neu beantragen. Arbeitslose die sich nicht selbstständig machen, sondern dem Arbeitsamt nicht zur Verfügung stehen möchten, können die Leistung 24 monatelang aussetzen.

 

  • SELBSTSTÄNDIG SEIN UND ARBEITSLOSENGELD BEKOMMEN

Arbeitslose die sich selbstständig machen und weder die Einmalzahlung in Anspruch nehmen, noch die Zahlung aussetzen möchten, können innerhalb der ersten 9 Monate ihrer Selbstständigkeit, weiterhin das Arbeitslosengeld beziehen. Nach Ablauf der 9 Monate, sind alle weiteren Ansprüche verfallen. Bis vor kurzem war dieses Angebot nur Arbeitslosen unter 30 Jahren vorbehalten, nun steht es jedoch allen Arbeitslosen offen. Um in den Genuss zu kommen, muss der Selbstständige innerhalb von 15 Tagen, nachdem er sich selbstständig gemeldet hat, den Antrag auf "Compatibilidad" beim zuständigen Arbeitsamt stellen. Diese Selbstständigkeit kann mit dem Angebot "Tarifa Plana 50" verbunden werden. Bevor Sie sich jedoch selbstständig machen, überprüfen Sie ganz genau, ob Sie Anspruch auf das Arbeitslosengeld haben, da verschiedene Bereiche ausgeschlossen sind.