Selbstständigkeit auf Teneriffa


Es gibt generell zwei Möglichkeiten der Selbstständigkeit, sich "Autonómo" zu melden oder eine Sociedad Limitada "SL" (GmbH) bzw. eine Sociedad Limitada Unipersonal "SLU" zu gründen.

 

Autónomo

Zuerst muss der künftige "Selbstständige" die richtige Form der Selbstständigkeit auswählen. Dazu sollte man einen Gestoria aufsuchen und sich beraten lassen. Es gibt folgende Formen:

  • Trabajadores autónomos (z.B. Künstler und Sportler)
  • Profesionales autónomos, bei denen wiederum zwischen Autónomos Colegiados (Anwälte, Steuerberater, Ärzte, Apotheker...) und nicht Colegiados (Programmierer, Übersetzer, Journalisten...) unterschieden wird.
  • Autónomo económico dependiente (Selbstständige mit nur 1 Kunden, oder mit 1 Kunden der über 75% der Einnahmen generiert.
  • Autónomo colaborador (in der Regel Ehepartner oder Familienangehörige, die für einen Selbstständigen arbeiten).

Kosten der Sozialversicherung

Im Gegensatz zu Deutschland, sind Selbstständige automatisch kranken- und rentenversichert. Der Selbstständige kann die Höhe der Sozialleistungen (Base de Cotización) frei wählen. Die sogenannten Quoten werden jedes Jahr neu berechnet. Im Jahr 2017 betragen sie

  • Cuota mínima (Mindestgehalt): 920,00 Euro monatlich
  • Cuota maxima (Maximalgehalt): 3.751,20 Euro monatlich

Dazwischen sind die Gehälter, mehr oder weniger frei wählbar. Der Selbstständige zahlt auf das entsprechende Gehalt:

  • 26,5% (sin IT), ohne Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall
  • 29,8% (con IT), mit Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall
  • 31,5% (cese de actividad) mit Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Beendigung der Aktiviät

 

Tarifa Plana de 50€

Der Tarifa Plana 50€ wurde in Zeiten der Krise speziell für Personen unter 30 Jahren ins Leben gerufen, die sich zum ersten Mal selbstständig machen wollten, um der Arbeitslosigkeit zu entfliehen. Jedoch steht dieses Konzept neuerdings allen Personen zur Verfügung, unabhängig vom Alter, die sich zum ersten Mal selbstständig machen wollen oder seit mindestens 5 Jahren nicht mehr selbstständig sind.

Wer sich für die Cuota Mínima entscheidet, zahlt

  • in den ersten 6 Monaten: 50€ anstatt 275€ - alle anderen erhalten einen Nachlass von 80% auf das Mindestgehalt
  • vom 7. bis 12. Monat: 137,50€ anstatt 275€ - alle anderen erhalten einen Nachlass von 50% auf das Mindestgehalt
  • vom 13. bis 18. Monat: 192,50€ anstatt 275€ - alle anderen erhalten einen Nachlass von 30% auf das Mindestgehalt
  • Männer unter 30 Jahren und Frauen unter 35 Jahren vom 19. Monat bis 30 Monat: 192,50€ anstatt 275€ - bzw. einen Nachlass von 30%

Nicht in Anspruch nehmen können dieses Angebot folgende Personengruppen

  • Personen, die in den letzten 5 Jahren bereits selbstständig gemeldet waren
  • Personen, die als Administrador in einer Gesellschaft gemeldet sind
  • Personen, die vor über 5 Jahren selbstständig gemeldet waren und als Selbstständige irgendeine Hilfe der Sozialversicherung (Bonificación de Seguridad Social) in Anspruch genommen hatten
  • Personen, die bereits selbstständig im Familienbetrieb (Autónomo Colabordor) gemeldet sind.
  • Personen, die gleichzeitig im Angestelltenverhätlnis (Pluractividad) sind, für sie gibt es eine Sonderregelung

Der Vorteil liegt ganz klar darin, dass der neue Selbsständige, am Anfang seiner Karriere, nicht mit hohen Sozialversicherungsabgaben belastet wird, aber trotzdem vollen Leistungsumfang erhält und das Mindestgehalt (Cuota mínima) angerechnet wird. Wer sich für eine höheres Gehalt entscheidet kann damit seine Rentenansprüche kostengünstig erhöhen. Ein neuer Selbstständiger, der sich für das Maximalgehalt (Cuota máxima) entscheidet, zahlt in den ersten 6 Monaten nur 898€ anstatt 1.118€.

Das Gehalt (Base de Cotización) wechseln

Zweimal im Jahr, können die Selbstständigen ihr sozialversicherungspflichtiges Gehalt erhöhen oder reduzieren:

  • Antrag vor dem 1. Mai stellen, damit die Änderung zum 1. Juli wirksam wird
  • Antrag vor dem 1. November stellen, damit die Änderung zum 1. Januar wirksam wird.

Das Gehalt (Base de Cotización) auswählen:

  • Personen unter 47 Jahren können frei zwischen dem Mindestgehalt und dem Maximalgehalt wählen.
  • Personen, die bereits 47 Jahre alt sind und deren Base de Cotización im Dezember 2016 mindestens 1.964,70 Euro betrug, können frei zwischen dem Mindestgehalt und dem Maximalgehalt wählen.
  • Personen, die über 48 Jahre alt sind und deren Base de Cotización niedriger als 1.964,70 Euro lag, können nur frei zwischen 963,30€ und 1.964,70€ wählen
  • Personen, die bereits am 1. Januar 2011 48 oder 49 Jahre alt waren und deren Base de Cotización unter 1.964,70 liegt, können zwischen 893,10€ und einer jährlichen Erhöhung von 1% wählen.
  • Personen, die über 50 Jahre alt sind und mindestens 5 Jahre selbstständig gemeldet sind, deren Base de Cotización unter 1.964,70 Euro liegt, können frei zwischen 863,10€ und 1.964,70€ wählen.
  • Personen, die über 50 Jahre alt sind und mindestens 5 Jahre selbstständig gemeldet sind, deren Base de Cotización über  1.964,70 Euro liegt, können frei zwischen 863,10€ und einer 1%igen Erhöhung wählen.