Der gläserne Bürger


Das spanische Finanzamt kontrolliert seine Bürger


Spaniern erscheint es wahrscheinlich normal, für Deutsche ist es eher befremdlich. Man stelle sich einmal vor, das deutsche Finanzamt hätte automatisch Zugriff auf alle persönlichen Daten und finanziellen Transaktionen seiner Bürger.

In Spanien entgeht dem Finanzamt nichts, dank der lebenslangen Steuernummer, die bei jeder einzelnen Transaktion (Kontoeröffnung, Arbeitsverträge, Telefon- und Wasseranschlüsse, Mietverträge, Autokäufe, Immobilienerwerb, etc) angegeben werden muss. Spanier haben die DNI, Ausländer die NIE und Firmen die CIF.  Diese Steuernummer ändert sich nie und bleibt immer gleich.


In Spanien erstellt das Finanzamt (Hacienda) für fast jeden seiner Steuerzahler im April eines jeden Jahres, den sogennanten „Borrador“. Bei dem „Borrador“ handelt es sich um einen Entwurf der Steuererklärung. In der Regel, enthält dieser Borrador schon folgende Angaben:

 

  • Persönliche Daten des Steuerpflichtigen
  • Wohnsitz
  • Bezogenes Gehalt
  • Einbehaltene Sozialabgaben
  • Immobilienbesitz inkl. Katasternummern
  • Information über den Verkauf von Immobilien im Vorjahr
  • Tilgungsrate inkl. Zins einer Hypothek
  • Dividendenzahlungen
  • Zinserträge
  • Verkauf von Aktien
  • Zahlungen an wohltätige Organisationen

 

Auf der einen Seite erleichtert dieser „Borrador“ den Steuerpflichtigen die Arbeit ungemein und viele drücken einfach nur auf „bestätigen“ und schicken die Steuererklärung online an das Finanzamt. Es müssen keinerlei Dokumente eingereicht werden. Oft erhalten die Steuerzahler innerhalb von 6 Wochen ihr Geld erstattet und wer zahlen muss, kann die Steuerschuld teilen und im Juni und August abbuchen lassen.  

 

Wer Änderungen hat, kann diese ganz einfach einfügen und die Erklärung dann per Computer einreichen oder seinem Steuerberater die Zugangsdaten zum „Borrador“ geben, damit dieser alle Angaben noch einmal überprüft. Die Steuerberater nehmen in der Regel ca. 30 bis 50 Euro. Es besteht auch die Möglichkeit einen kostenlosen Beratungstermin beim Finanzamt zu vereinbaren. Jedoch sind diese Termine heiss begehrt und limitiert.

 

Um den Geldtransfer zu überprüfen und Schwarzarbeit zu unterbinden hat sich das spanische Finanzamt weitere Ideen einfallen lassen:

  • Nach dem Artikel 7 des Gesetzes 7/2012, vom 29. Oktober dürfen in Spanien ansässige Personen nur noch Barzahlungen bis 2.499,99 Euro vornehmen, sobald es sich bei einem der beiden Geschäftspartner um eine Firma oder Selbstständigen handelt. Es wurde sogar schon darüber nachgedacht, diese Summe auf 1.000 Euro zu reduzieren. Handelt es sich jedoch um ein Bargeschäft zwischen zwei Privatpersonen, können alle Geschäfte unbegrenzt in bar getätigt werden. Insofern die Käufer belegen können, dass sie nicht in Spanien steuerpflichtig sind, beträgt die Höchstsumme für Barzahlungen 14.999,99 Euro.
  •  Alle in Spanien ansässigen und steuerpflichtigen Personen, müssen einmal im Jahr ihr Auslandsvermögen offenlegen. Dazu muss bis zum 30. April jeden Jahres das Modelo 720 eingereicht werden. Anzugeben sind alle Vermögen über 50.000 Euro (Bankkonten, Aktien, Immobilien und Versicherungen).
  •  Alle Kontobewegungen in bar ab 3.000 Euro werden von den Hausbanken an die Banco de España gemeldet, die wiederum die AEAT (Agencia Estatal de Administración Tributaria) informiert. Dabei ist es egal ob das Geld ein- oder ausgezahlt wurde. Für alle Ein- und Auszahlungen ab 100.000 Euro muss das Modelo S1 eingereicht werden. An den Kassenautomaten können täglich bis maximal 900 Euro auf ein Konto eingezahlt werden, ohne, dass sich der oder die Einzahler ausweisen müssen. 500 Euro Scheine können grundsätzlich nicht mehr anonym am Kassenautomaten eingezahlt werden und die Einzahlung wird gemeldet. Die Banken informieren das Finanzamt automatisch über alle Transaktionen ab 10.000 Euro.
  •  Es ist nicht mehr möglich ein Konto zu eröffnen, ohne Angaben über die Einkünfte zu geben. Die Hausbanken müssen nachweisen, ob die Kontoinhaber eine Rente beziehen, über einen Arbeitsvertrag verfügen, Arbeitslosengeld oder staatliche Hilfe beziehen oder Selbstständig sind.
  •  Um leichter überprüfen zu können, ob Firmen und Handwerksbetriebe ihre Einnahmen ordentlich versteuern, besteht eine Informationspflicht für alle Firmen und Selbstständigen, Jahresumsätze mit allen Kunden, die über 3.005,06 Euro liegen, zu melden. Dazu muss im Februar (vorher März), das Modelo 347 eingereicht werden. So kann das Finanzamt die Angaben der einzelnen Betriebe vergleichen. Auch Eigentümergemeinschaften (Comunidades), die keine Steuererklärungen machen, sind verpflichtet, alle Lieferanten und Handwerker anzugeben, denen sie im Laufe des Vorjahres mehr als 3.005,06 Euro gezahlt haben.
  •  Wechselt heutzutage eine Immobilie ihren Besitzer, wird in der Escritura ganz genau eingetragen wie die Immobilie bezahlt wurde. Barzahlungen sind so gut wie unmöglich. Der Notar überprüft ganz genau, von welchem Bankkonto der Käufer das Geld, auf welches Konto des Käufers gezahlt hat.