Aufenthaltsgenehmigung



NIE

Um die Residencia beantragen zu können, müssen Sie vorab eine NIE (Número de identidad de Extranjero) beantragen.  Diese NIE können Sie bei der örtlichen Polizei erlangen. Die Nummer bleibt ein lebenlang erhalten und sollte am besten auswendig gelernt werden. Sie benötigen die NIE permanent und für alle möglichen Angelegenheiten, wie z.B.

  • Erwerb einer Immobilie
  • Eröffnung eines Bankkontos
  • Zulassung eines Fahrzeuges
  • Arbeitsaufnahme als Angestellter
  • Selbstständigkeit
  • Steuererklärung
  • Einschreibung in die Seguridad Sozial (Sozialversicherung)
  • Anmietung einer Immobilie

Sie müssen das Formular X-15 ausfüllen, die entsprechende Gebühr bei einer Bank einzahlen und sich mit einem gültigen Dokument (Personalausweis oder Pass) ausweisen.

 

Empadronamiento

Bei dem Empadronamiento handelt es sich um die polizeiliche Meldung. Diese können Sie im SAC (Servicio Atención Ciudadano) des jeweiligen Rathauses (Ayuntamiento) vornehmen. Um sich anzumelden, müssen folgende Dokumente beigebracht werden:

  • Gültiger Ausweis
  • Mietvertrag oder Escritura
  • Certificado NIE

Das Zertifikat kostet ca. 3,00 Euro und hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 6 Monaten und wird für folgende Bereiche benötigt:

  • Anmeldung im Centro Salud
  • Fahrzeuganmeldung
  • Änderung des Wohnsitzes

Residencia

Aufgrund der letzten Krise hat die spanische Regierung die Voraussetzungen zur Erlangung einer permanenten Aufenthaltsgenehmigung (Residencia) erneut verschärft.

Der spanische Gesetzgeber verlangt von EU-Bürgern, die sich länger als 3 Monate in Spanien aufhalten, dass Sie entweder Arbeitnehmer, Selbstständig oder Rentner in Spanien sind, oder für sich und eventuelle Familienangehörige über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, so dass sie während ihres Aufenthalts keine Leistungen Spaniens in Anspruch nehmen müssen und über eine Krankenversicherung verfügen.

 

Entsprechende Gesetzesvorlagen:

  • Real Decreto 240/2007, de 16 de febrero, sobre entrada, libre circulación y residencia en España de ciudadanos de los Estados miembros de la Unión Europea y de otros Estados parte en el Acuerdo sobre el Espacio Económico Europeo.
  • Orden PRE/1490/2012, de 9 de julio, por la que se dictan normas para la aplicación del artículo 7 del Real Decreto 240/2004, de 16 de febrero, sobre entrada, libre circulación y residenc
  • Directiva 2004/38/CE, del Parlamento Europeo y del Consejo, de 29 de abril de 2004, relativa al derecho de los ciudadanos de la Unión y de los miembros de sus familias a circular y residir libremente en el territorio de los Estados miembros.
  • ia en España de ciudadanos de los Estados miembros de la Unión Europea y de otros Estados parte en el Acuerdo sobre el Espacio Económico Europeo.
  • Sentencia TJUE de 21 de diciembre de 2011 (Ziolkowski)

Voraussetzungen für die Beantragung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung, T.I.E. (Tarjeta de identidad de extranjero):

  • Arbeitsvertrag als Angestellter
  • Selbstständig gemeldet
  • Pensionär oder Rentner
  • Frührentner, insofern in den letzten 12 Monaten in Spanien als Angestellter gearbeitet und mindestens einen dreijährigen Aufenthalt in Spanien vorweisen kann.
  • bei Invalidität, wenn vorher als Angestellter oder Selbstständiger tätig gewesen ist und mindestens 2 Jahre ohne Unterbrechung in Spanien gelegt hat. Die Voraussetzung der 2 Jahresfrist entfällt, wenn es sich um eine Folge eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit handelt und Anspruch auf eine Pension besteht.
  • Bereits in den letzten 5 Jahren nachweisbar als Angestellter und Selbstständiger in Spanien gelebt haben.
  • Über genügend finanzielle Mittel, die ein Leben während der Dauer des Aufenthaltes gewährleisten und den Nachweis erbringen, über eine in Spanien gültige Krankenversicherung, zu verfügen.
  • Als Student einer anerkannten privaten oder öffentlichen Einrichtung und dem Nachweis einer in Spanien gültigen Krankenversicherung.

Benötigt werden immer

Je nach Voraussetzung

  • die Nachweise über sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als Angestellter oder Selbstständiger,
  • Rentenbescheid,
  • Einschreibung an einer öffentlichen oder privaten Schule/Universität
  • gültiger Krankenversicherung in Spanien
  • genügend finanzieller Mittel

Quelle