Tarjeta Sanitaria (medizinische Leistungen, SNS)


Wer hat Anspruch auf medizinische Leistungen?

Die medizinischen Leistungen in Spanien, werden von der Gemeinschaft finanziert und sind über das nationale Gesundheitssystem (Sistema Nacional de Salud / SNS) geregelt und garantieren den Personen, welche als versichert gelten, den Zugang.

 

  • Als versichert gelten die Personen, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
    1. Als Angestellter oder Selbstständiger, insofern bei der Sozialversicherung (Seguridad Social) angemeldet.
    2. Pensionäre, die bei der Sozialversicherung angemeldet sind.
    3. Empfänger jeglicher zeitweiser Leistung über die Sozialversicherung, wie auch Arbeitslosemgeld oder ähnlichen Leistungen.
    4. Personen die in Spanien leben, als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Anspruch auf Arbeitslosengeld oder ähnlichen Leistungen abgelaufen ist. Ausgenommen davon sind Personen, die unter den Artikel 3 des Gesetzes 16/2003 vom 28. Mai fallen (nicht registrierte Ausländer ohne Aufenthaltsgenehmigung).   / Artículo 3 ter de la Ley 16/2003, de 28 de mayo
  • Personen, die nicht zu dem versicherten Personenkreis im oberen Absatz gehören oder unter den Artikel 3 des königlichen Dekrets 1192/2012 vom 3. August fallen (artículo 3 del R.D. 1192/2012, de 3 de agosto) und nicht über jährliche Einkünfte von mindestens 100.000,00 Euro verfügen und nicht anderweitig gesetzlich versichert sein müssen, sind unter den folgenden Voraussetzungen versichert: 
    • Spanische Nationalität und ansässig in Spanien.
    • Bürger eines Mitgliedslandes der Europäischen Union, der Europäischen Wirtschaftsunion oder der Schweiz und im Ausländerregister erfasst.
    • Bürger eines anderen Staates als vorher genannt, oder Staatenlose und Inhaber einer Genehmigung auf spanischem Staatsgebiet wohnhaft zu sein, solange die enstprechenden Voraussetzungen dafür erfüllt sind.