Banken


Seit Februar diesen Jahres benötigen Personen, die nicht fest in Spanien leben, zwingendermaßen auch kein Bankonto mehr.

Einzugsermächtigungen für Comunidad, Wasser, Strom, Telefon, Versicherungen etc. sind auch von Ihrem Heimatkonto möglich.

In Spanien wird in Residenten und Nicht-Residentenkonten unterschieden.

Kontoeröffnung

Eine Kontoeröffnung dauert in der Regel mehrere Stunden. Folgende Dokumente müssen Sie bei der Kontoeröffnung vorlegen:

  • Gültigen Ausweis
  • Residencia oder Bestätigung NO-Residente (bei der Polizei zu bestellen)
  • Einkommensnachweis (Declaración de Actividades Económicas, DAE), z.B. Gehaltsabrechnung, Arbeitsvertrag oder Steuererklärung (declarción IRPF), Rentenbescheid etc.
  • Personen ohne Einkommen (Studenten, Hausfrauen etc) benötigen diesen Nachweis nicht.

Kontonummern

Die spanischen Kontonummern sind immer 20stellig, bzw. Ibannummern 24stellig:

ESXX - 4stellige Bankleitzahl (Entidad) - 4stellige Filliale (Sucursal)  - 2stelliger Kontrollcode (DC) - 10stellige Kontonummer.

Banken

Folgende Banken sind noch auf Teneriffa vertreten:

  • Banca March: 0061
  • Banco Popular: 0075
  • Banco de Santander: 0049
  • Bankia: 2038
  • Bankinter: 0128
  • BBVA: 0182
  • CajaSiete: 3076
  • Deutsche Bank: 0019
  • La Caixa - Hola Bank: 2100
  • SabadellSolBank: 0081

 

In den letzten Jahren und aufgrund der letzten grossen Krise sind verschiedene Banken von anderen Geldinstituten übernommen worden, wie z.B. die Caja Canarias und die Barclays von der Caixa, die Banesto von der Santander, die CAM von der Sabadell etc etc

 


Kontoblockierungen

Konten, von Kontoinhabern, die sich nicht regelmässig ausweisen, werden blockiert.  Jeder Kontoinhaber ist verpflichtet seine Identität nachzuweisen und wovon er lebt.

 

Viele Paare teilen sich ein gemeinsames Bankkonto. Jedoch wird dieses im Falle des Todes eines der Kontoinhabers sofort blockiert und es werden keinerlei Transaktionen mehr durchgeführt, bis die Erbschaftsfrage nicht 100%ig nachgewiesen und geregelt ist.

 

Seit Kurzem werden die blockierten Konten aufgelöst. Weitere Informationen dazu finden Sie im Blog.

Abwicklungen

Einige Banken nehmen für Nicht-Residentenkonten höhere Gebühren als für Residentenkonten und lassen sich die regelmässigen Überprüfungen teuer bezahlen.

Im Allgemeinen sind die Kontoführungsgebühren viel höher als in Deutschland und jede Transaktion wird separat in Rechnung gestellt.

Lange Schlangen an der Kasse oder bei den Beratern sind an der Tagesordnung.

Oftmals öffnen einige Zweigstellen ein wenig später. Nachmittags sind fast alle Fillialen grundsätzlich geschlossen.

Einige Banken bzw. deren Zweigstellen weigern sich, Geldeinzahlungen unter einem bestimmten Betrag, an der Kasse anzunehmen und verweisen auf die Kassenautomaten.

Nach dem Geldwäschegesetz muss sich die einzahlende Person ab einem Betrag von 1.000,00 Euro ausweisen.

Es gibt in Spanien keine EC-Karte, sondern nur die Bankkarte und die Kreditkarte. Bei Zahlungen mit der Bankkarte wird eine PIN verlangt, bei Zahlungen mit der Kreditkarte müssen Sie sich ausweisen.

Bargeldgeschäfte unter Privatleuten sind unbegrenzt möglich. Bargeldgeschäfte mit Firmen oder Selbstständigen nur bis zu einem Rechnungsbetrag von unter 2.500,00 Euro, das gilt jedoch nur für Residenten. Nicht-Residenten dürfen Bargeldgeschäfte von bis zu 15.000,00 Euro getätigt werden. (El artículo 7 de la Ley 7/2012, de 29 de octubre)