Fahrzeugversicherungen


Autoversicherung

Verschiedene Tarife

In Spanien werden ganze Pakete angeboten und in der Regel stehen folgende Tarife zur Verfügung.

  • Obligatorische Haftpflicht
  • Obligatorische Haftpflicht + zusätzliche Haftpflicht über 50.000.000,00 Euro
  • Haftpflicht + Abschleppen
  • Haftpflicht + Abschleppen + Glasbruch
  • Teilkasko: Haftpflicht + Abschleppen + Glasbruch + Brand + Diebstahl
  • Totalschaden: Teilkasko + Vollkasko bei materiellem oder wirtschaftlichem Totalschaden
  • Vollkasko mit Selbstbeteiligung
  • Vollkasko ohne Selbstbeteiligung

Bitte achten Sie grundsätzlich ob folgende Leistungen enthalten sind und in welcher Höhe

  • zusätzliche Haftpflicht
  • Abschleppen (das Abschleppen mit Seil ist gesetzlich verboten)
  • Fahrerunfallversicherung (medizinische Leistungen, Tod und Invalidität)
  • Schadensreklamation (in Spanien geht jeder Geschädigte zu seiner eigenen Gesellschaft und diese reklamiert den Schaden bei der gegnerischen Gesellschaft)
  • Rechtsschutz (oft muss die Gesellschaft Klage einreichen, insbesondere bei Personenschäden)
  • Freie Fahrerwahl (bitte beachten Sie unbedingt das Mindestalter der zugelassenen Fahrer).

Motorradversicherung

Nicht alle Gesellschaften versichern Motorräder. Bei der Berechnung der Motorradprämie gibt es Gesellschaften die sich nach dem Hubraum richten und Gesellschaften, die nur nach den PS gehen.

Eine Teilkaskoversicherung wird äußerst selten angeboten. Eine Vollkaskoversicherung oft nur bei einem Mindestfahrzeigwert.

Generell sind die Prämien für ein Motorrad mit 125ccm viel günstiger als für ein Moped mit 50ccm. Führerscheininhaber der Klasse B (III) dürfen automatisch ein Motorrad mit bis zu 125ccm fahren, vorausgesetzt der Führerschein wurde vor über 3 Jahren erlangt.

Harley und Enduro-Fahrer kommen günstiger weg als andere Strassenmaschinen.

 

Achten Sie auch hier wieder darauf welche Leistungen enthalten sind und in welcher Höhe

  • zusätzliche Haftpflicht
  • Abschleppen (das Abschleppen mit Seil ist gesetzlich verboten)
  • Fahrerunfallversicherung (medizinische Leistungen, Tod und Invalidität)
  • Schadensreklamation (in Spanien geht jeder Geschädigte zu seiner eigenen Gesellschaft und diese reklamiert den Schaden bei der gegnerischen Gesellschaft)
  • Rechtsschutz (oft muss die Gesellschaft Klage einreichen, insbesondere bei Personenschäden)
  • Freie Fahrerwahl (bitte beachten Sie unbedingt das Mindestalter der zugelassenen Fahrer).

Schadenfreiheitsrabatt

Der Schadensfreiheitsrabatt wird problemlos von einer spanischen Gesellschaft zur anderen übernommen. Dazu müssen Sie nur Ihre NIE-Nr, den Namen der aktuellen Versicherungsgesellschaft, die letzten 5 Ziffern der Police-Nr. und evtl. noch das Kennzeichen angeben. Viele Gesellschaften übernehmen auch die Bescheinigung aus dem europäischen Ausland. Dabei handelt es sich um keine Rabattübertragung, Sie können also Ihr Fahrzeug zu Hause zu den alten Konditionen weiter versichern.

Unfälle

Standardunfälle

Ein Verkehrsunfall ist immer ärgerlich, unabhängig davon, wer ihn verursacht hat. In Spanien werden Verkehrsunfälle ganz anders abgewickelt als in Deutschland. Zum Schutz des Versicherten und um langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden, haben sich die meisten Versicherungsgesellschaften zum „Convenio“ zusammengeschlossen, welches die Bearbeitung der Verkehrsunfälle und die Zahlung der Sachschäden ganz genau regelt. Alle Verkehrsunfälle mit nur 2 beteiligten Fahrzeugen und insofern beide beteiligte Versicherungsgesellschaften dem „Convenio“ angehören, werden nach einem Standardverfahren abgewickelt:

 

  • Grundsätzlich meldet jeder Unfallbeteiligte seinen eigenen Schaden, oder den von ihm verursachten Schaden, seiner Versicherungsgesellschaft.
  •  Der Versicherte muss mindestens folgende Angaben machen:

 ·         Tag, Zeit und Ort des Unfalles

 ·         Angaben zu dem Unfallgegner (Kennzeichen, Marke, Modell, Farbe)

 ·         Unfallhergang

 ·         Sachschäden und eventuelle Personenschäden

 ·         Angaben zu eventuellen Zeugen

 ·     Wurde der Unfall seitens der Policia Local oder Guardia Civil aufgenommen, auch die Protokollnummer (Número de atestado)

  •  Am schnellsten lässt sich der Unfall bearbeiten, wenn beide Parteien zusammen den offiziellen Unfallbericht (Declaración Amistosa de Accidente) ausfüllen und unterschreiben. (Lassen Sie sich von Ihrer Agentur zusätzlich die deutschsprachige Version aushändigen)

 · Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht lesen können und überprüfen Sie, ob die Angaben der anderen Verkehrsteilnehmer korrekt sind.

 ·    Wer die Schuld in diesem Unfallbericht anerkennt, bekommt automatisch die Schuld. Es ist sehr schwierig und äußerst kompliziert, diese Schuldanerkennung im Nachhinein wieder zu ändern, wenn nicht sogar fast unmöglich.

 ·     Wenn möglich, machen Sie Fotos.

  •  Die eigene Versicherungsgesellschaft reklamiert den Schaden bei der gegnerischen Versicherung. Ist diese nicht bekannt, wird diese anhand des Kennzeichens ermittelt. Sofern der Unfall von der Polizei aufgenommen wurde, wird das Protokoll angefordert.
  •  Sollte es nicht möglich sein die Schuldfrage so einfach zu klären, da beide Seiten unterschiedliche und widersprüchliche Angaben machen, keine Zeugen vorhanden sind und die Polizei den Schaden nicht aufgenommen hat, wird eine Schiedsstelle (Interlocutor) damit beauftragt, die Schuldfrage zu klären. Ist es auch dieser nicht möglich, müssen beide Beteiligten ihren eigenen Schaden selbst übernehmen.
  •  Sobald die gegnerische Versicherungsgesellschaft den Schaden anerkannt hat, stellt  die  eigene Versicherungsgesellschaft den entstandenen Schaden und die Höhe der Reparaturkosten fest, indem sie das versicherte Fahrzeug, von einem Gutachter der Versicherung, in einer Werkstatt Ihrer Wahl, begutachten lässt und übernimmt dann die entsprechenden Reparaturkosten.
  •  Wurde jedoch eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, kann das Fahrzeug bereits vor der Akzeptierung repariert werden, jedoch grundsätzlich erst nach der Begutachtung.  Dann muss der Versicherte nur den entsprechenden Betrag einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung zahlen und die Versicherung übernimmt die restlichen Kosten der Reparatur. Sobald der Schaden akzeptiert wurde, bekommt der Versicherte die Selbstbeteiligung erstattet. 
  •  Nach der geltenden Vereinbarung, zahlt grundsätzlich die Versicherungsgesellschaft des Verursachers, einen festen Betrag an die andere Versicherungsgesellschaft. Dieser Betrag wird jedes Jahr, anhand des Mittelwertes der entstandenen Reparaturkosten, neu festgelegt. Derzeit beträgt die Summe 882,00 Euro pro Schaden und ist komplett unabhängig von der Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens.

 Generell gibt es zwei verschiedene Verfahren, nach denen die Abwicklung vorgenommen werden kann:

C.I.D.E. (seit 1988), betrifft die Verkehrsunfälle, in denen beide Parteien den offiziellen Unfallbericht (Declaración Amistosa de Accidente) richtig ausgefüllt und unterschrieben haben. Diese Unfälle können sofort bearbeitet und entschädigt werden.

 A.S.C.I.D.E (seit 1990), betrifft die Verkehrsunfälle, bei denen der Unfallbericht nicht vorliegt oder nicht gültig ist. In diesem Fall hat die gegnerische Versicherungsgesellschaft, nach Erhalt der Reklamation, nur 15 Tage Zeit, um sich mit ihrem Versicherten in Verbindung zu setzen und auf die Reklamation zu antworten. Nach Ablauf dieser Frist, wird die Schuld automatisch anerkannt.

  •  Achten Sie darauf, dass Ihre Kontaktdaten bei Ihrer Agentur immer aktuell sind und Sie kurzfristig erreichbar sind, damit Sie keine unangenehme Überraschung erleben müssen.

 

Unfälle mit mehreren beteiligten Fahrzeugen

Bei einem Verkehrsunfall mit mehr als 2 beteiligten Fahrzeugen, müssen alle Beteiligten sehr viel Geduld aufbringen, da die Vorgehensweise und die Abwicklung komplett anders sind und viel mehr Zeit in Anspruch nehmen als bei einfachen Verkehrsunfällen. Außer der Feststellung der entstandenen Sachschäden und möglichen Personenschäden, muss in erster Linie die Schuldfrage geklärt werden. Liegen keine besonderen Vorkommnisse vor, kann der Schaden innerhalb von 2 Monaten abgewickelt werden. Kann die Schuldfrage nicht so einfach geklärt werden, kann es auch 3 Monate oder mehr dauern. Im schlimmsten Fall auch über 1 Jahr oder erst bis zu einem Gerichtsurteil, wenn der Verursacher seine Schuld nicht anerkennt, bzw. keine Auskunft erteilt.

 

Grundsätzlich meldet jeder Unfallbeteiligte seinen Schaden, oder den von ihm verursachten Schaden, seiner eigenen Versicherungsgesellschaft.

 

 

Die wichtigsten Informationen und Unterlagen sind:

  •  Notieren Sie sich die Fahrzeugdaten aller beteiligten Fahrzeuge.
  •  Wenn nötig, rufen Sie die Polizei 112. Hat die Lokalpolizei oder die Guardia Civil den Unfall aufgenommen, notieren Sie sich die Protokollnummer (número de atestado).
  •  Geben Sie an, ob Alkoholtests durchgeführt wurden.
  •  Gab es Verletzte, geben Sie die  Daten der verletzten Personen bekannt und wo die Behandlung stattgefunden hat, bzw., in welchem Krankenhaus sie sich befinden.
  •   Wenn möglich, machen Sie Fotos von der Unfallstelle und den jeweiligen Sachschäden.
  •  Reichen Sie bitte die entsprechenden Unfallberichte (DAA – Declaración Amistosa de Accidente) ein, falls diese ausgefüllt und unterschrieben wurden. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht lesen können und überprüfen Sie, ob die Angaben der anderen Verkehrsteilnehmer korrekt sind.

 

Begutachtung des Fahrzeuges

 Ihre eigene Versicherungsgesellschaft stellt den entstandenen Schaden und die Höhe der Reparaturkosten fest, indem sie das versicherte Fahrzeug von einem Gutachter der Versicherung in einer Werkstatt Ihrer Wahl begutachten lässt. Diese Daten sind dann die Grundlage der Reklamation.

 

Reparatur des Fahrzeuges

 Hier wird ganz klar zwischen einer Haftpflichtversicherung oder einer Vollkaskoversicherung unterschieden. Wer eine reine Haftpflicht- oder Teilkaskoversicherung abgeschlossen hat, muss mit der Schadensregulierung warten, bis die gegnerische Versicherung des Unfallverursachers die Übernahme der Reparaturkosten akzeptiert hat.  Sollte das Fahrzeug vorher repariert werden, muss der Versicherte die Kosten erst einmal selbst übernehmen und bekommt diese zurückerstattet, sobald die gegnerische Versicherung den Schaden akzeptiert hat.

 Wurde jedoch eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, kann das Fahrzeug bereits vor der Akzeptierung repariert werden.  Dann muss der Versicherte nur den entsprechenden Betrag einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung zahlen und die Versicherung übernimmt die restlichen Kosten der Reparatur. Sobald der Schaden akzeptiert wurde, bekommt der Versicherte die Selbstbeteiligung erstattet.