In Spanien werden ganze Pakete angeboten und in der Regel stehen folgende Tarife zur Verfügung.
Bitte achten Sie grundsätzlich ob folgende Leistungen enthalten sind und in welcher Höhe
Nicht alle Gesellschaften versichern Motorräder. Bei der Berechnung der Motorradprämie gibt es Gesellschaften die sich nach dem Hubraum richten und Gesellschaften, die nur nach den PS gehen.
Eine Teilkaskoversicherung wird äußerst selten angeboten. Eine Vollkaskoversicherung oft nur bei einem Mindestfahrzeigwert.
Generell sind die Prämien für ein Motorrad mit 125ccm viel günstiger als für ein Moped mit 50ccm. Führerscheininhaber der Klasse B (III) dürfen automatisch ein Motorrad mit bis zu 125ccm fahren, vorausgesetzt der Führerschein wurde vor über 3 Jahren erlangt.
Harley und Enduro-Fahrer kommen günstiger weg als andere Strassenmaschinen.
Achten Sie auch hier wieder darauf welche Leistungen enthalten sind und in welcher Höhe
Der Schadensfreiheitsrabatt wird problemlos von einer spanischen Gesellschaft zur anderen übernommen. Dazu müssen Sie nur Ihre NIE-Nr, den Namen der aktuellen Versicherungsgesellschaft, die letzten 5 Ziffern der Police-Nr. und evtl. noch das Kennzeichen angeben. Viele Gesellschaften übernehmen auch die Bescheinigung aus dem europäischen Ausland. Dabei handelt es sich um keine Rabattübertragung, Sie können also Ihr Fahrzeug zu Hause zu den alten Konditionen weiter versichern.
Ein Verkehrsunfall ist immer ärgerlich, unabhängig davon, wer ihn verursacht hat. In Spanien werden Verkehrsunfälle ganz anders abgewickelt als in Deutschland. Zum Schutz des Versicherten und um langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden, haben sich die meisten Versicherungsgesellschaften zum „Convenio“ zusammengeschlossen, welches die Bearbeitung der Verkehrsunfälle und die Zahlung der Sachschäden ganz genau regelt. Alle Verkehrsunfälle mit nur 2 beteiligten Fahrzeugen und insofern beide beteiligte Versicherungsgesellschaften dem „Convenio“ angehören, werden nach einem Standardverfahren abgewickelt:
· Tag, Zeit und Ort des Unfalles
· Angaben zu dem Unfallgegner (Kennzeichen, Marke, Modell, Farbe)
· Unfallhergang
· Sachschäden und eventuelle Personenschäden
· Angaben zu eventuellen Zeugen
· Wurde der Unfall seitens der Policia Local oder Guardia Civil aufgenommen, auch die Protokollnummer (Número de atestado)
· Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht lesen können und überprüfen Sie, ob die Angaben der anderen Verkehrsteilnehmer korrekt sind.
· Wer die Schuld in diesem Unfallbericht anerkennt, bekommt automatisch die Schuld. Es ist sehr schwierig und äußerst kompliziert, diese Schuldanerkennung im Nachhinein wieder zu ändern, wenn nicht sogar fast unmöglich.
· Wenn möglich, machen Sie Fotos.
Generell gibt es zwei verschiedene Verfahren, nach denen die Abwicklung vorgenommen werden kann:
C.I.D.E. (seit 1988), betrifft die Verkehrsunfälle, in denen beide Parteien den offiziellen Unfallbericht (Declaración Amistosa de Accidente) richtig ausgefüllt und unterschrieben haben. Diese Unfälle können sofort bearbeitet und entschädigt werden.
A.S.C.I.D.E (seit 1990), betrifft die Verkehrsunfälle, bei denen der Unfallbericht nicht vorliegt oder nicht gültig ist. In diesem Fall hat die gegnerische Versicherungsgesellschaft, nach Erhalt der Reklamation, nur 15 Tage Zeit, um sich mit ihrem Versicherten in Verbindung zu setzen und auf die Reklamation zu antworten. Nach Ablauf dieser Frist, wird die Schuld automatisch anerkannt.
Bei einem Verkehrsunfall mit mehr als 2 beteiligten Fahrzeugen, müssen alle Beteiligten sehr viel Geduld aufbringen, da die Vorgehensweise und die Abwicklung komplett anders sind und viel mehr Zeit in Anspruch nehmen als bei einfachen Verkehrsunfällen. Außer der Feststellung der entstandenen Sachschäden und möglichen Personenschäden, muss in erster Linie die Schuldfrage geklärt werden. Liegen keine besonderen Vorkommnisse vor, kann der Schaden innerhalb von 2 Monaten abgewickelt werden. Kann die Schuldfrage nicht so einfach geklärt werden, kann es auch 3 Monate oder mehr dauern. Im schlimmsten Fall auch über 1 Jahr oder erst bis zu einem Gerichtsurteil, wenn der Verursacher seine Schuld nicht anerkennt, bzw. keine Auskunft erteilt.
Grundsätzlich meldet jeder Unfallbeteiligte seinen Schaden, oder den von ihm verursachten Schaden, seiner eigenen Versicherungsgesellschaft.
Die wichtigsten Informationen und Unterlagen sind:
Begutachtung des Fahrzeuges
Ihre eigene Versicherungsgesellschaft stellt den entstandenen Schaden und die Höhe der Reparaturkosten fest, indem sie das versicherte Fahrzeug von einem Gutachter der Versicherung in einer Werkstatt Ihrer Wahl begutachten lässt. Diese Daten sind dann die Grundlage der Reklamation.
Reparatur des Fahrzeuges
Hier wird ganz klar zwischen einer Haftpflichtversicherung oder einer Vollkaskoversicherung unterschieden. Wer eine reine Haftpflicht- oder Teilkaskoversicherung abgeschlossen hat, muss mit der Schadensregulierung warten, bis die gegnerische Versicherung des Unfallverursachers die Übernahme der Reparaturkosten akzeptiert hat. Sollte das Fahrzeug vorher repariert werden, muss der Versicherte die Kosten erst einmal selbst übernehmen und bekommt diese zurückerstattet, sobald die gegnerische Versicherung den Schaden akzeptiert hat.
Wurde jedoch eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, kann das Fahrzeug bereits vor der Akzeptierung repariert werden. Dann muss der Versicherte nur den entsprechenden Betrag einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung zahlen und die Versicherung übernimmt die restlichen Kosten der Reparatur. Sobald der Schaden akzeptiert wurde, bekommt der Versicherte die Selbstbeteiligung erstattet.