Steuern in Spanien


In Spanien werden die Privatpersonen in 2 Gruppen erteilt, die Residenten (Ansässige) und Nicht-Residenten (z.B. Überwinterer).

Beide werden unterschiedlich veranschlagt und zahlen verschiedene Steuern.

Residenten

Residenten machen im Frühjahr jedes Jahres ihre Steuererklärung, insofern sie dazu verpflichtet sind. Die Declaración de Renta muss bis Ende Juni eingereicht werden.

Der spanische Staat macht es seinen Mitbürgern sehr einfach. Anhand der NIE-Nr. sammelt die Hacienda (Finanzamt) das ganze Jahr über Informationen, fasst diese zusammen und bereitet seinen Bürgern die Steuererklärung als Borrador (Entwurf) bereits vor. Der Steuerpflichtige kann diese akzeptieren und online abschicken, diese selbst online modifizieren, einen Termin beim Finanzamt (Cita Previa) machen oder einen Steuberater (Gestor) beauftragen. 

 

Sobald einmal die Steuererklärung eingereicht wurde, erhält der Steuerpflichtige im Folgejahr von der Hancienda eine Referenz-Nr. per SMS, mit der er sich seinen Borrador ansehen kann. 

 

Cita Previa

 Jeder kann ein Beratungsgespräch mit einem Mitarbeiter seines Finanzamtes beantragen. Vor Ort wird die Einkommens-steuererklärung angefertigt wird.

 

Padre

 Ein staatliches Computerprogramm mit dem Namen Padre hilft ebenfalls beim Ausfüllen der Steuerformulare. Das Programm kann man auf der Homepage der Steuerbehörde Agencia Tributaria kostenlos downloaden.

Nicht-Residenten

Nicht-Residenten, mit Immobilienbesitz müssen einmal im Jahr das Modelo 210 einreichen. Die Steuererklärung muss bis Ende Dezember für das Vorjahr gemacht werden.

Diese Steuererklärung kann online eingereicht werden oder der Steuerpflichtige druckt es aus und gibt das Formular bei seiner Hausbank ab.

Versteuert wird, unter anderem, der Immobilienwert, der anhand des Katasterwertes ermittelt wird.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Agencia Tributaria.

 

Die Nicht-Residentensteuer sollte nicht mit der Grundsteuer (IBI) verwechselt werden. Bei der IBI (Impuestos sobre Bienes Inmuebles) handelt es sich um lokale Abgaben.

Wird diese Steuer nicht regelmässig bezahlt, "haftet" die Immobilie und schlimmstenfalls wird ein Embargo (Pfändung) veranlasst.

 

Steuersatz

Der allgemeine Steuersatz beträgt bei Nicht-Residenten 24%.

Bei EU-Bürgern jedoch nur 19% (Kapitalerträge, Zinserträage, Dividenden etc). Aufgrund des Doppelsteuer-Abkommens reicht es jedoch aus, wenn Sie Ihrer Bank oder Versicherungs-gesellschaft, von Ihrem Finanzamt zu Hause einen Nachweis erbringen, dass Sie bereits in Ihrem Heinmatland steuerpflichtig sind.



Residenten: Modelo 720

Seit 2013 gibt es eine Neuheit im spanischen Steuerrecht: die Declaración Informativa, Modelo 720.

 

Bis zum 30. April eines jeden Jahres sind alle Residenten mit Auslandsvermögen, verpflichtet die Vermögen welche sich im Ausland befinden anzugeben.

 

  • Bankkonten
  • Immobililien
  • Versicherungen
  • Aktien

Ausgenommen davon sind die Vermögen die unter 50.000,00 Euros liegen.

Diese Erklärung kann nur online eingereicht werden.