Krankenversicherung



Seguridad Social

Wer in Spanien als Angestellter arbeitet oder selbstständig gemeldet ist, ist automatisch über die Seguridad Social krankenversichert. Selbstverständlich gilt dies auch für Familienmitglieder, Arbeitslose und Rentner.

Rentner aus EU-Mitgliedsstaaten, die ihren ständigen Wohnsitz nach Spanien verlegen und in ihrem Heimatland gesetzlich krankenversichert sind, werden auch in die Seguridad Social aufgenommen.

Touristen aus EU-Mitgliedsstaaten, sind über die Europäische Versichertenkarte des jeweiligen Landes versichert und haben im Notfall Anspruch auf ärztliche Leistungen.

Nach einer Reform des Gesundheitswesens im Jahre 2012 und aufgrund der hohen Kosten, ist ohne gültige Krankenversicherung, nur noch eine Notfallbehandlung möglich, die über die Urgencia (Notaufnahme) geleistet wird.

Das System

Das spanische Krankenkassensystem unterscheidet sich grundlegend von dem Deutschlands:

  • Es besteht eine Pflichtversicherung
  • Es gibt nur eine Kasse (INSS)
  • Der Versicherte wird dem Gesundheitszentrum (Centro Salud) seines Wohnortes zugeteilt
  • Dort besteht freie Wahl unter den zugelassenen Hausärzten (médico de cabecera) des Zentrums
  • Der Hausarzt entscheidet über die Überweisung zu einem Facharzt
  • Es können nur Fachärzte der Kasse aufgesucht werden
  • Nur der Hausarzt kann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (baja laboral) ausstellen.
  • Eine Krankschreibung gilt maximal 1 Woche und muss dann erneuert werden.
  • Vor der erneuten Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit bedarf es einer Gesundschreibung (alta).
  • Es werden nur bestimmte Medikamente bezuschusst, die in der staatlichen Liste aufgeführt sind.

Dieses System würde vollkommen ausreichen, wenn genügend Fachärzte, Krankenhäuser und medizinische Apparaturen zur Verfügung stünden. In Teneriffa gibt es zwei hervorragende Krankenhäuser: Die Universitätsklinik (Hospital  Universitario Canarias) in La Laguna, für die Bewohner des Nordens und die Clinica Candelaria (Hospital Nuestra Señora Candelaria), in Santa Cruz, für die Bewohner des Südens der Insel. Jedoch sind diese aus unterschiedlichen Gründen total überlastet. Die ständig zunehmende Anzahl der Patienten (Einwohner, ausländische Rentner, Touristen, Migranten etc) und die desaströse finanzielle Lage des Gesundheitssystems, unter anderem aufgrund der hohen Arbeitslosenquote,  führen zu unerträglich langen Wartezeiten. So kann es durchaus vorkommen, dass auf eine nicht lebensnotwendige Operation bis zu 2 Jahre gewartet werden muss und bereits vergebene OP-Termine kurfristig oder am gleichen Tag wieder abgesagt werden, weil Apparaturen defekt sind oder lebensbedrohlich verletzte oder erkrankte Personen vorgezogen werden müssen. Teilweise verbleiben Patienten Stunden in der Notaufnahme, bevor sie einen Arzt zu Gesicht bekommen oder müssen tagelang in ihren Betten auf dem Gang liegen. Seit vielen Jahren ist der Bau eines weiteren Krankenhauses im Süden Teneriffas geplant und mit den Baumassnahmen wurde schon vor einigen Jahren begonnen, aber anscheinend aus finanziellen Gründen, wird das Krankenhaus nicht fertiggestellt. Bis zur endgültigen Fertigstellung übernimmt die grüne Klinik (Hospiten Sur) in Playa de Las Américas einen Teil dieser Aufgabe. Es handelt sich hierbei um eine Privatklinik, die in der Notaufnahme auch gesetzlich Versicherte erstversorgt und auch einige Betten für die gesetzlich versicherten Patienten zur Verfügung stellt.

Private Krankenzusatzversicherung

Deshalb ist es zu empfehlen zusätzlich zu der gesetzlichen Krankenversicherung, eine private Zusatzkrankenversicherung abzuschliessen. Beide Versicherungen zusammen, gewährleisten eine perfekte medizinische Versorgung. Folgende Versicherungen bieten eine private Krankenzusatzversicherung an:

Die Tarife

Bei den privaten Zusatzkrankenversicherungen handelt es sich um keine Vollversicherung. Je nach Gesellschaft stehen, in der Regel, verschiedene Tarife zur Verfügung.

Wobei zwischen Tarifen mit freier Wahl unter den Vertragspartnern  (Standard) und Tarifen mit weltweit freier Arztwahl (Reembolso) unterschieden wird.

Die Versicherungsgesellschaften bieten Einzelverträge und Kollektivverträge an. Kollektivverträge können z.B. Firmen für ihre Mitarbeiter aushandeln oder für ihre Kunden anbieten. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten. Die Prämien der Kollektivverträge richten sich ausschliesslich nach den Kosten der Versicherten, in dem jeweiligen Kollektiv. Je höher die Kosten, die die einzelnen Mitglieder verursachen, desto höher fallen die Beiträge aus, welche einmal jährlich neu berechnet werden. Bei den Einzelverträgen hingegen, werden die Kosten aller Versicherten berücksichtigt. Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, dass ein ganzes Kollektiv aufgelöst wird.

Standard

Bei den Standardtarifen hat der Versicherte "nur" die freie Wahl zwischen den in Spanien ansässigen Vertragsärzten bzw. Vertragskrankenhäusern.

Bezahlt wird nur mit der Versichertenkarte und das Vertragszentrum rechnet direkt mit der Versicherungsgesellschaft ab. Dabei gibt es Tarife mit und ohne Zuzahlungen (Copagos). Je nach Tarif, werden dem Versicherten bei der nächsten Beitragsabbuchung vertraglich festgelegte Zusatzkosten, für jede in Anspruch genommene Leistung in Rechnung gestellt.

Die staatlichen Kliniken sind nicht Teil des Vertragsnetzes und somit rechnen die Versicherungsgesellschaften auch nicht mit der Universitätsklinik bzw. der Candelaria-Klinik ab.

Reembolso

Bei den Reembolsotarifen hat der Versicherte die Möglichkeit, auch Ärzte und Zentren ausserhalb des Vertragsnetzes in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall muss der Versicherte alle Kosten vorauslegen und bekommt diese später zu 80%, 90% oder 100% - bis zu den vereinbarten Höchstsummen, rückerstattet.

Allgemein

In der Regel

  • werden keine Medikamente, Zahnersatz, Brillen und andere Hilfsmittel bezahlt,
  • es besteht eine Karenzzeit von 6 Monaten für Operationen und Krankenhausaufenthalt,
  • entfällt die Karenzzeit bei Wechsel der Versicherungsgesellschaft,
  • sind alle Vorerkrankungen ausgeschlossen,
  • sind Krankheiten, die bei Abschluss nicht bekannt sind, nach Ablauf 1 Jahres mitversichert,
  • sind Geburten nur versichert, wenn bei Abschluss keine Schwangerschaft bestanden hat,
  • sind ein "kleiner" Zahntarif und eine Auslandsreisekrankenversicherung enthalten.
  • können die Gesellschaften die Verträge zum nächsten Fälligkeitstermin kündigen.

Bitte wechseln Sie nicht die Versicherungsgesellschaft, wenn gravierende Vorerkrankungen bestehen.