Zu allererst müssen Sie sich entscheiden ob Sie einen Neuwagen erworben möchten oder einen Gebrauchten. Den Gebrauchten von privat oder vom Händler.
Die einfachste Version ist selbstverständlich der Neuwagen. Sie brauchen nur das Geld und die Papiere und schon gehört Ihnen das gute Stück. Beachten Sie jedoch, dass Sie in der Regel ein Fahrzeug aus dem Bestand erwerben, da andernfalls die Wartezeit bei 3 bis 6 Monaten liegen kann. Fahrzeuge mit Automatikgetriebe sind relativ schwer zu bekommen, die Canarios fahren relativ selten mit Automatik. Im Fahrzeupreis sind die Zulassungsgebühren schon enthalten. Das Fahrzeug wird jedoch erst auf Ihren Namen zugelassen, wenn es komplett bezahlt wurde. Per Überweisung, Barzahlungen wurden gesetzlich verboten. Das Auto wird ohne Versicherung zugelassen, Sie können es erst versichern sobald das Kennzeichen vergeben und bekannt ist. Fahren Sie keinen Meter ohne Versicherung.
Auf der sicheren Seite sind Sie auch, wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug bei einem Händler kaufen. Dieser muss Ihnen 1 Jahre Garantie gewähren und kümmert sich auch um die Ummeldung. Die Kosten für die Ummeldung ist in der Regel schon im Verkaufspreis enthalten. Achten Sie darauf, dass Sie nicht unwissentlich einen ehamaligen Mietwagen erwerben. Aus den Fahrzeugpapieren ist nur der aktuelle Eigentümer ersichtlich, die Vorbesitzer und die vorherige Nutzungsart nicht. Sie können sich jedoch beim Tráfico eine Liste mit allen Vorbesitzern ausstellen lassen.
Gewagter ist der Kauf eines Gebrauchten von einer Privatperson und ganz besonders von Fremden. Hier müssen Sie aufpassen. Sie sollten sich bei einer Gestoria erkundigen und Auskünfte über das Fahrzeug einholen. Das geht jedoch auch online direkt auf der Seite des Tráfico. Wichtig ist, dass das Fahrzeug nicht finanziert ist, alle Steuern bezahlt wurden, keine Strafen offen sind und kein Embargo (Pfändung) vorliegt. Auch müssen alle eingetragenen Besitzer mit dem Verkauf einverstanden sein. Jetzt müssen Sie sich selbst um die Fahrzeugummeldung kümmern. Entweder gehen Sie zusammen mit dem Verkäufer zum Tráfico oder zu einer Gestoria. Die Gestoria müssen Sie bezahlen, aber dafür brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Die 5,5% Steuer für die Ummeldung gehen zu Lasten des Käufers.
Wer ein neues Auto kauft benötigt nur seinen Ausweis und evtl. ein aktuelles Empadronamiento, das ist von Gemeinde zu Gemeinde anscheinend unterschiedlich. Die Gestoria des Autohauses kümmert sich um die komplette Zulassung. Die Originalpapiere werden in der Regel erst 2 Wochen später übergeben.
Bei einem gebrauchten Fahrzeug sieht das schon etwas anders aus, da brauchen Sie zusätzliche Papiere:
Empfohlen wird die Ummeldung durch eine Gestoria durchführen zu lassen. Auf den Wagenwert laut Kaufvertrag fallen 5,5% Steuer an.
Wer sein Fahrzeug verkauft, sollte unbedingt darauf achten, dass dieses auch vom Käufer umgemeldet wird. Andernfalls sind Sie weiterhin für die Kfz-Steuer, Versicherung und evtl. Strafen verantwortlich. Laut Gesetz ist der Käufer verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb einer Frist von 10 Tagen umzumelden. Jedoch, gerade bei sehr günstigen Fahrzeugen, wollen sich die Käufer die Kosten sparen. Es ist daher empfehlenswert das Fahrzeug selbst erst zu übergeben, sobald die Ummeldung erfolgt ist oder gemeinsam eine Gestoria aufzusuchen, die sich um die Ummeldung kümmert. Sollte der Käufer das Auto nicht umgemeldet und auch nicht versichert haben, und Sie haben eine Kopie des Kaufvertrages, können Sie das Auto beim Tráfico abmelden. Hat der Käufer allerdings eine Versicherung abgeschlossen, machen Sie sich strafbar, wenn Sie das Auto abmelden. Derjenige Fahrzeughalter der in der Zulassungsstelle eingetragen ist, bleibt für alle Handlungen verantwortlich.