1) Die Gesetze

Die Unterschiede zu Deutschland

In Spanien darf jeder Führerscheininhaber der Klasse III oder B, welcher länger als 3 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis ist, Motorräder bis 125ccm fahren.

Im Gegensatz zu Deutschland darf man den Führerschein der Klasse A erst machen, wenn man mindestens 2 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis für den Führerschein der Klasse A2 ist.

Es gibt in Spanien keine Pflichtstunden.

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