Bargeld bei Grenzübertritt

Innerhalb der EU - Anzeigepflicht oder nicht?

Wer innerhalb der EU reist und bei der Einreise nach Deutschland aus einem anderen Mitgliedstaat der EU oder bei der Ausreise aus Deutschland in einen anderen Mitgliedstaat der EU, mehr als 10.000 Euro an Bargeld oder dem Bargeld gleichgestellte Zahlungsmittel mit sich führt, muss den Kontrolleinheiten des Zolls auf Befragen dieses mündlich anzeigen. Was heisst das nun genau?

Innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten dürfen größere Bargeld-mengen über 10.000,00 Euro problemos mitgenommen und müssen nicht deklariert werden. Wir man jedoch durch den Zoll aufgefordert, Angaben dazu zu machen, muss die enstprechende Summe mündlich angegeben werden. Selbstverständlich wird der Zoll eine Auskunft darüber einfordern woher das Geld stammt, warum es in bar transportiert wird und wofür es bestimmt ist. Bei Zuwiderhandlung kann eine Ordnungsstrafe bis zu 1.000.000 Euro verhängt werden.

Wer aus einem Staat einreist oder in einen Staat reist, der nicht zur EU gehört, darf nur 9.999 Euro Bargeld mit sich führen, ohne diese beim Zoll schriftlich anzumelden.

Quelle1 und Quelle2

Als dem Bargeld gleichgestellte Zahlungsmittel gelten Wertpapiere, Edelmetalle, Edelsteine und elektronisches Geld, z.B.

  • Sparbücher, Sparbriefe, Schecks/Reiseschecks, Aktien, Wechsel, Platin, Gold oder Silber sowie Diamanten, Rubine, Saphire oder Smaragde.

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