Beschränkungen von Barzahlungen

Barzahlungen ab Beträgen von 2.500€ verboten

Nach dem Artikel 7 de la Ley 7/2012, de 29 de octubre, ist es verboten, Beträge von 2.500,00 Euros bar zu begleichen, sobald es sich bei einem der beteiligten Vertragsparteien um eine Firma oder eine selbstständige Person handelt.

Diese Summe wird auf 15.000 Euro erhöht, sobald einer der beiden Vertragspartner als Privatperson handelt und in Spanien nicht steuerpflichtig ist (Touristen).

Im Artikel 34.2 de la Ley 10/2010, de 28 de abril ist sind die Zahlungsmittel genau geregelt und sollen Geldwäsche und Finanzierung von Terrorismus verhindern.

Bei Zuwiderhandlungen werden Strafen in Höhe von 25% des entsprechenden Geldbetrages fällig. Quelle

 

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