Kanaren - Sonderregelung Steuern

Aufgepasst bei der Ausfuhr von Tabak und Alkohol

Die Kanarischen Inseln gehören zwar zum Zollgebiet der EU, aber nicht zum Steuergebiet für Verbrauchsteuern und Mehrwertsteuern. Bei der Einreise aus diesen Gebieten gelten daher ebenfalls die zollrechtlichen Bestimmungen für die Rückkehr aus einem Nicht-EU-Staat. Bei Überschreitung der Freigrenzen werden jedoch nur die Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Verbrauchsteuern erhoben.

 

Mitbringen dürfen Sie

Tabak

  • 200 Zigarretten*
  • 100 Zigarillos*
  •  50 Zigarren*
  • 250g Rauchtabak*

* Jede Einzelmenge stellt  100% der Gesamtmenge dar. Also 200 Zigarretten oder 100 Zigarretten und 50 Zigarillos oder 25 Zigarren und 50 Zigarillos etc.

Alkohol

  • Insgesamt 1 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22% vol, oder unvergällter Ethylalkoholmit 80% vol
  • Insgesamt 2 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von nicht mehr als 22% vol.
  • Insgesamt 4 Liter nicht schäumender (stiller) Wein

Andere Waren

  • Bis zu einem Warenwert von €430 für Flug- und Schiffsreisende
  • Bis zu einem Warenwert von €300 für andere Reisende.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0