Verkehrskontrollen verstärkt

Verstärkte Verkehrskontrollen vom 12. bis 14. August 2016

Diesen Sommer hat die Guardia Civil in ganz Spanien die Kontrollen verstärkt und hat während der Tage vom 12. bis 14. August fast 82.200 Alkohol- und Drogentests durchgeführt. Der Drogen und Alkolholkonsum der Fahrer ist dramatisch angestiegen. Von den 82.200 durchgeführten Porben waren 333 positiv auf Drogen und 1.452 auf Alkohol.

Drogen

900 Fahrer die eine Auffälligkeit erwiesen oder eine Verkehrswidrigkeit begangen hatten oder in einen Unfall verwickelt waren, wurden auf Drogen gestetet. Fast 40% davon fielen positiv aus. Am meisten wurde Kannabis konsumiert, gefolgt von Kokain und Amphetaminen.

Alkohol

81.237 Alkoholtests wurden während dieser 3 Tage durchgeführt. Davon waren 1.452 positiv. Die Mehrheit der unter Alkoholeinfluß gefahrenen Fahrer bekommt nur eine Strafe und Punktabzug, aber 192 hatten mehr als 0,60mg pro Liter Luftvolumen und werden Post vom Gericht bekommen. 6 Fahrer wurden in gewahrsam genommen, nachdem sie sich geweigert hatten ins Röhrchen zu pusten.

Promillegrenzen

Generell: Obergrenze 0,5gr/l (Bluttest) bzw. 0,25mg/l (Röhrchentest)

Berufsfahrer: Obergrenze 0,3gr/l (Bluttest) bzw. 0,15mg/l (Röhrchentest)

Fahranfänger: 0,3gr/l (Bluttest) bzw. 0,15mg/l (Röhrchentest)

Strafen

Alkohol:

  • Zwischen 0,25mg/l und 0,5mg/l: 500 Euro plus 4 Punkte
  • Über 0,5mg/l: 1.000 Euro plus 6 Punkte
  • Wiederholungstäter: 1.000 Euro und je nach Alkoholkonsum zwischen 4 und 6 Punkten
  • Bei mehr als 0,6mg/l oder 1,2gr/l (Blut): Gefängnisaufenthalt zwischen 3 und 6 Monaten oder Geldbuße zwischen 6 und 12 Monaten oder gemeinnützige Arbeit zwischen 30 und 90 Tagen und Führerscheinentzug zwischen 1 und 4 Jahren.
  • Wer sich dem Test entzieht: Gefängnisaufenthalt zwischen 6 Monaten und 1 Jahr und Führerscheinentzug zwischen 1 und 4 Jahren.

Drogen:

  • Unabhängig von der Menge: 1.000 Euro und 6 Punkte
  • Wer unter Einfluss von gefährlichen Drogen, Betäubungsmitteln oder Psychopharmakas fährt: Gefängnisaufenthalt zwischen 3 und 6 Monaten oder Geldbuße zwischen 6 und 12 Monaten oder gemeinnützige Arbeit zwischen 30 und 90 Tagen und Führerscheinentzug zwischen 1 und 4 Jahren.
  • Wer sich dem Test entzieht: Gefängnisaufenthalt zwischen 6 Monaten und 1 Jahr und Führerscheinentzug zwischen 1 und 4 Jahren.

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