EU mischt sich in Abfindungszahlungen ein

Europäischer Gerichtshof beanstandet unterschiedliche Abfindungszahlungen

Der Europäische Gerichtshof rüttelt an den Grundfesten des spanischen Abfindungssystems. Es wird bemängelt, dass die Abfindungszahlen von Angestellten mit Festvertrag und Angestellten mit Zeitvertrag unterschiedlich gehandhabt werden. Nach geltendem Recht, haben festangestellte Arbeitnehmer Anspruch auf 20 Tage Abfindung pro Arbeitsjahr, wohingegen Arbeitnehmer mit befristeten Verträgen nur Anspruch auf 12 Tage haben und Ersatzmitarbeiter sogar gar keinen. Laut den europäischen Richtern müssen alle Angestellten, im Falle einer Kündigung, Anspruch auf dieselbe Abfindungsregelung haben, insofern keine besonderen Gründe dagegen sprechen.

Eine Ersatzmitarbeiterin des Verteidigungsministerriums wurde ohne eine entsprechende Abfindung zu zahlen, nach 9 Jahren entlassen und hatte dagegen geklagt. Den ersten Prozeß verlor die entlassene Angestellte und legte vor dem Obersten Gerichtshof in Madrid Berufung ein. Die Richter setzten den Prozeß aus und übergaben ihn an den Europäischen Gerichtshof, der entschied, dass ihr dieselbe Abfindung zustünde wie einem Festangestellten.

Das "Sindicato Comisiones Obreras"  (Arbeitnehmervertretung) hat an diesem Montag daraufhin verkündet, dass allen Arbeitnehmern ab sofort dieselbe Abfindung von 20 Tagen pro Arbeitsjahr zustehe.

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