Fahrradradar

Abstand einhalten

Wer einen Fahrradfahrer außerhalb der Ortschaft überholt, muss einen Mindestabstand von 1,5m einhalten. Die Fahrradfahrer dürfen auch nebeneinander fahren.

Diese Vorschrift gilt zur Sichrheit der Fahrradfahrer. Das überholende Fahrzeug muß jederzeit damit rechnen, dass der Fahrradfahrer von einer Windböe erfasst wird oder einen Schlenker macht, um einem Loch auf der Strasse auszuweichen.

Die Polizei setzt seit vergangenem Jahr Fahrradpolizisten ein, deren Fahrrad mit einem Meßgerät versehen ist, welches den Abstand des überholenden Fahrzeuges zum Fahrrad ausliest.

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