Illegale Feuerwerkskörper

400kg illegaler Feuerwerkskörper beschlagnahmt

Spanien ist nicht Deutschland. In Spanien werden zu Sylvester keine Feuerwerkskörper von Privatleuten angezündet und in den Himmel geschossen. Die hiesigen Feuerwerke werden ganzjährig zu den jeweiligen Festen veranstaltet oder von Hotels zu Geburtstagen, Sylvester oder sonstigen Feierlichkeiten.

Die Feuerwerkskörper werden in verschiedene Kategorien eingeteilt. Kategorie I, II, III und IV. Für die Lagerung und den Verkauf von Feuerwerksörpern der Kategorie I ( nicht gefährliche und nicht laute Feuerwerkskörper die im Inneren verwendet werden können) ist nicht einmal eine Genehmigung notwengig, sondern muss dies lediglich angemeldet werden. Für die Lagerung und den Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie II und III ist eine Genehmigung seitens der Guardia Civil notwendig.

Nun wurden in einem Lager eines Lokals in Mayorazgo (Santa Cruz) 400kg verschiedenster Feuerwerkskörper der Kategorien I bis III entdeckt und beschlagnahmt.

Feuerwerkskörper der Kategorie IV (dürfen nur von Fachleuten angezündet werden) haben sich nicht darunter befunden.

Wie die Beamten auf das illegale Lager aufmerksam wurden, ist nicht bekannt. Der Eigentümer muss nun, abgesehen davon, dass er seine Ware verliert, auch noch mit einer Strafe rechnen.

Die Feuerwerkskörper befanden sich ungeschützt in diversen aufgerissenen Kartons. Es wurden keinerlei Sicherheitsmaßnahmen getroffen. Ob es sich bei der beschlagnahmten Ware um in der EU zugelassene und sichere Feuerwerkskörper oder extrem gefährliche Ware aus China oder Osteuropa handelt, die grundsätzlich nicht vertrieben werden darf, ist nicht bekannt.

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