Drohne

Drohnenpilot angezeigt, ohne Genehmigung über dem Teide Nationalpark geflogen

Über dem Teide Nationalpark besteht Flugverkehrsverbot. Ein Internetbetreiber hat illegal und ohne Genehmigung Luftaufnahmen vom Teide Nationalpark mit einer Drohne gemacht und diese zu Werbezwecken auf seiner Internetseite veröffentlicht.

 

Die Abteilung der Seprona der Guardia Civil hat nun Anzeige erstattet.

Angezeigt wurden

  • das Fliegen in einer Flugverbotszone (Decreto 153/2002, de 24 de octubre)
  • keine Genehmigung für die Luftaufnahmen,
  • keine Genehmigung für das Fliegen einer Drohne
  • das Fehlen einer entsprechenden Haftpflichtversicherung
  • keine Identifizierung der Drohne (Plakette)

Auf der offiziellen Seite der Agencia Estatal de Seguridad Aérea kann nachgeselesen werden, welche Voraussetzungen und Genehmigungen für Luftaufnahmen mit Drohnen über dem Teide nötig sind. 

 

Jeder der eine Drohne fliegen möchte, sollte sich unbedingt darüber informieren, welche Genehmigungen und Voraussetzungen zu erfüllen sind. Eine Drohne kann jederzeit abstürzen und jemanden verletzen, eine drohne ist kein Spielzeug. Eine Lizenz zum Fliegen und eine Haftpflichtversicherung sind unerläßlich. Das Persönlichkeitsrecht und die Intimsphäre der Personen die aufgenommen werden, muss gewahrt werden, Drohnen dürfen grundsätzlich nicht über bewohnten Gebieten, Parks, Stränden, Konzerten, Hochzeiten, Kundgebungen etc. eingesetzt werden. Sowie nicht nachts, in der Nähe von Flughäfen, Paraglidern, Hubschraubern etc.

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