Gerichte von Teneriffa ignorieren Urteil des Obersten Gerichtshofes
Ein Sieg für die Konsumenten in Teneriffa
Die Gerichte de Primera Instancia Nummer 3 und Nummer 5 aus Santa Cruz, haben diese Woche 3 Urteile gefällt, in denen sie die Basisklausel (cláusulas suelo) von Hypothekenverträgen, zum Datum der Unterschrift, als nichtig erklärt haben. Bei der "Clausula Suelo" handelt es sich um einen Mindestzins, den die Banken in ihren Kreditverträgen festgelegt hatten. Die meisten kanarischen Eigentümer haben ihre Immobilien finanziert und im Gegensatz zu Deutschland, mit variablen Zinsen. Das bedeutet, dass der jeweilige Zinssatz halbjährlich oder jährlich neu festgelegt wird und das fast immer, entsprechend dem Euribor. Der Hypothekeninhaber zahlt an die Bank X + Euribor, so dass es derzeit Immobilienbesitzer gibt, die weniger als 1% an Zinsen zahlen, da der Euribor kaum über Null liegt. Jedoch enthalten viele Hypothekenverträge eine Klausel, die einen Mindestzinssatz festlegt, so dass die Zinsen z.B. nie unter 3% fallen können. Diese Klausel hatte der Oberste Gerichtshof (Trinunal Supremo) als nichtig erklärt, jedoch mit der Einschränkung, erst ab dem 9. Mai 2013. Zuvor hatte der Euroäische Gerichtshof (Tribunal de Justicia de la Unión Europea) die in Spanien übliche Klausel grundsätzlich als nichtig erklärt.
Jetzt haben, unter anderem, 2 Gerichte aus Santa Cruz, die Klausel von Beginn an als nichtig erklärt, so dass die Banken einen Teil der zuviel geforderten Zinsen, seit Hypothekenbeginn zurückerstatten müssen.
Die Anwältin Noemí Melio aus Teneriffa hatte die Caixabank verklagt, einer Familie aus El Rosario Geld für die seit 2004 zuviel gezahlten Zinsen zurückzuerstatten und hat gewonnen. Die Anwältin Carolína García hatte gleich zwei Familien aus Teneriffa vertreten und hatte die Caixabank und die Banca March erfolgreich verklagt.
Fraglich ist, ob alle Kunden ihre Bank erst verklagen müssen, oder ob einige bereit sind, das zuviel geforderte Geld freiweillig zurück zu erstatten.
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