Rauchen

Rauchen am Steuer ist ab sofort verboten

Das DGT (Dirección General de Tráfico) hat gestern bei einer Pressekonferenz mitgeteilt, dass das Rauchen am Steuer ab sofort mit 4 Punkten belegt und mit einer Gebühr von 4.000,00 Euro bestraft wird.

 

Laut den Artikeln 17 und 18 der Straßenverkehrsordnung müssen die Fahrer jederzeit ihre Fahrzeuge kontrollieren können (Artikel 17.1.) und frei in ihren Bewegungen sein (Artikel 18.1.). Das Rauchen am Steuer schränkt, laut dem DGT, diese Bewegungsfreiheit ein, der Fahrer könnte einen Hustenanfall bekommen und damit abgelenkt werden. Oder bereits auch durch das Abschütteln der Asche unaufmerksam sein.

Letztendlich entscheidet der Polizist vor Ort, ob er dem Fahrer ein Knöllchen schreibt oder nicht. Der Polizist muss bewerten, ob der Fahrer durch das Rauchen unaufmerksam ist oder fahrlässig handelt.

Diese Strafe erscheint extrem hoch, auch wenn man bedenkt, dass das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluß zwar 6 Punkte kostet, aber nur 1.000,00 Euro Strafe.

 

"Verständlich wäre eine hohe Strafe für Fahrer, die während der Fahrt im Fußraum, der Rücksitzbank oder in der Handtasche nach Zigaretten kramen und somit andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Zu einem Hustenanfall kann auch ein Keks führen oder der Zigarettenrauch des Beifahrers." Teilweise werden Fahrer auch dadurch abgelenkt, dass sie sich mit ihren Beifahrern unterhalten oder streiten oder auch schon durch das Mitsingen eines Liedes. Kommt als nächstes ein Unterhaltungs- und Musikverbot?

 

Der Artikel 18 der Straßenverkehrsordnung verbietet auch ausdrücklich das Fahren mit Kopfhörern, Telefonieren, Radarwarngeräte u.s.w. aber nirgends steht geschrieben, dass das Rauchen verboten ist. Es ist daher fraglich, ob ein Richter die Strafe bestätigen wird.

 

Beispiele aus dem Strafkatalog

 

Radarwarngeräte: 6 Punkte und 6.000 Euro Strafe für den Fahrer und die Werkstatt, die den Einbau vorgenommen hat, zwischen 3.000,00 Euro und 20.000,00 Euro.

 

Alkohol am Steuer: 6 Punkte und 500,00 Euro Strafe. Sollte der Fahrer bereits in den letzten 12 Monaten aufgefallen sein oder mehr als doppelt so viel, wie erlaubt, getrunken haben, 6 Punkte und 1.000,00 Euro.

 

Fahren unter Drogeneinfluß: 6 Punkte und 1.000,00 Euro Strafe.

 

Entziehen einer Identifizierung: Bei leichten Verstößen, verdoppeln sich Strafe und Punkte, bei schweren oder sehr schweren Verstößen verdreifachen sich Strafe und Punkte. Der 50%-Rabatt entfällt in jedem Falle.

 

Vergehen, die kaum bekannt sind:

 

 

In Spanien werden viele normale Vorgehensweisen bestraft

Wer kennt schon alle Verkehrsvorschriften in Spanien

 

  • Barfuß oder mit Flip Flops Fahren: 80€
  • Ohne Oberbekleidung fahren: 80€
  • Trinken während des Fahrens: 100€
  • Essen während des Fahrens: 100€
  • Schminken oder Rasieren während des Fahrens: 200€ + 2 Punkte
  • Hand aus dem Fenster halten oder Arm aus dem Fenster lehnen: 80€
  • Kopfdeckung tragen welche die Ohren bedeckt: 80€
  • Nicht gesicherte Gegenstände auf der Kofferraumabdeckung transportieren: 200€
  • Das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen waschen: 30€ bis 3.000€
  • Eine Zigarette aus dem Fenster werfen: 200€ + 4 Punkte
  • Der Beifahrer hat die Füße auf dem Armaturenbrett: 100€
  • Keinen gültigen Führerschein mit sich führen: 10€
  • Mehr Personen transportieren, als zugelassen: 80€
  • Zu laute Musik in der Stadt oder in der Nähe von Krankenhäusern: 80€
  • In einigen Regionen ist es verboten ein Verkaufsschild "Se vende" zu befestigen: bis zu 200€

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