Schweizer Arzt wurde zwangsgeräumt

Dr. Pierre René Jung wurde zwangsgeräumt, aufgrund eines Gerichtsfehlers

Pierre René Jung mußte seine Wohnung, in der Calle Tahona 7 in Chayofa (Arona)  aufgrund eines Gerichtsbeschlusses, am 18. September 2015 verlassen. Während des Rechtsstreites hatte das Ayuntamiento von Arona die Hausnummern geändert.

 

 

Im Jahr 1996 beschlossen Pierre René Jung und seine damalige Partnerin sich auf Teneriffa niederzulassen und kauften zwei Grundstücke in Chayofa und bauten darauf 1 Doppelhaus. Ursprünglich hatte die Doppelhaushälfte der Partnerin die Nummer 7 und die von Herrn Dr. Jung die Nummer 8, bis das Ayuntamiento im Juli 2012 die Hausnummern änderte. Herr Dr. Jung hat fortan die Nummer 7 und seine Expartnerin die Nummer 9.

 

Laut den offziellen Unterlagen, hatte die ehemalige Partnerin von Herrn Jung verlangt, dass der Arzt ihr Eigentum, das Haus Nummer 7 zu verlassen hat. (So wurde es 2010 gerichtlich erfasst.) Herr Dr. Jung verließ das Haus Nummer 7 seiner Expartnerin freiwillig. (gerichtlich am 20. Mai 2013 bestätigt). Es handelte sich ausschließlich immer um das Haus mit der Nummer 7 in der Calle Tahona in Chayofa.  Seitdem wohnte der schweizer Arzt im oberen Teil seines Hauses, aktuell Nummer 7 (vormals Nummer 8). Im unteren Teil befindet sich die Praxis. Beide Etagen sind durch eine Innentreppe verbunden.

 

Obwohl Dr. Jung bereits die Haushälfte seiner Expartnerin verlassen hatte, beantragte diese im Jahr 2012 bei Gericht die Vollstreckung der Zwangsräumung ihres Hauses mit der damaligen Nummer 7, welche dann am 18. September 2015 spontan, in Form einer horizontalen Teilung des Hauses von Herrn Jung durchgesetzt wurde.

 

Eine schriftliche Ankündigung der horizontalen Teilung oder der Beteiligung seines Hauses bei der Räumung vom 18.09.2015 hatte der Arzt nie erhalten. Seitdem ist ihm der Zugang zu dem Obersgeschoß seiner Haushälfte mit der Nummer 7 verwehrt, die Innentreppe und die Aussentreppe wurden zugemauert. Herr Dr. Jung hat keine Möglichkeit an sein persönliches Eigentum, welches sich noch immer im oberen Teil des Hauses befindet, zu gelangen. Seitdem lebt der Arzt in der Praxis im Untergeschoß.

 

Die Expartnerin ist in die Schweiz zurückgekehrt und ist nicht greifbar. Herr Dr. Jung hat seine Expartnerin wegen Betruges angezeigt und auf Herausgabe seiner persönlichen Gegenstände und seinem Teil an der Immobilie geklagt. Insgesamt beträgt der Wert der Immobilie, der persönlichen Gegenstände und des Bargelds über 500.000 Euro.

 

 

 

Text wurde persönlich von Herrn Dr. Pierre René Jung verfasst.

Ursprünglich veröffentlichter Text, nach Veröffentlichung in El Día.

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Kommentare: 1
  • #1

    weber (Mittwoch, 22 Juli 2020 17:38)

    Alles was hier steht haben wir auf Dukumenten.Ausländer auf den Kanaren sind für Behörden freiwild die Justiz criminell und korupt von de kriminellen Abogos wollen wir erst nicht reden.Wir wurden von beamten der Justiz und der guardia civil ausgeraubt
    mit unserem Eigentum Büro im Gericht renoviert bei reklamation unter Zeugen mit Mord
    anhand eines Beispiels(JUAN POUL)gedroht.Heute wissen wir wer er war und kennen auch die Mörder der guardia civil.Richter hier auf den Inseln 90% Rasistenschweine du wirst als Ausländer so gut wie nie Recht bekommen.Schaden bei uns über 1.000.000€ .Habe den "RÄUBERSTAAT" in Strassburg verklagt und recht bekommen
    auch hier haben spanische Beamte Dokumente unterschlagen beweise haben wir.Bin der einzige ausländer der diesen "RÄUBERSTAAT" verklagt hat viele die wir kennen haben das Weite gesucht.