Neuerungen beim TÜV/ITV

Am 20. Mai 2018 treten die neuen Vorschriften beim TÜV in Kraft


Ab dem 21. Mai 2018 treten die neuen Vorschriften für die TÜV-Abnahme in Kraft.  Jedes Jahr werden dem spanischen TÜV fast 20 Millionen Fahrzeuge vorgeführt.

 

 

  •   Wer sein Fahrzeug, aufgrund von Mängeln, nochmals vorführen muss, kann die Prüfstelle für die erneute Vorführung frei wählen. Innerhalb von 15 Tagen nach der ersten Vorführung ist die zweite Inspektion gratis oder preislich reduziert.

 

  •  Der TÜV kann bis zu  1 Monat vorverlegt werden, ohne dass davon das Datum für den nächsten Termin beeinflusst wird.

 

  • Es wird neue Methoden bei der Emissionsprüfung geben. Dazu wird eine spezielle Sonde in die Fahrzeuge mit Borddiagnostik (OBD – On Bord Diagnostik) in den Auspuff eingeführt. Dies gilt ab sofort für Benziner und Diesel die der Euronorm 5 und 6 entsprechen und mit Zulassung ab 2011 beziehungsweise 2015. Erst ab dem 10. September 2018 werden zu hohe Abgaswerte als schwerer Mangel eingestuft. Bis dahin werden alle Fahrzeuge trotzdem den TÜV bestehen. Ältere Fahrzeuge werden weiterhin auf die herkömmliche Weise überprüft.  

 

  • Eine erweiterte Kontrolle der Borddiagnostik (OBD) ist geplant und wird voraussichtlich im Mai 2019 eingeführt. Dann werden auch elektronische Fehler wie, ABS, Airbags, EAS, Sicherheitsgurte, Licht, Kilometer etc ausgelesen. Jedoch befindet sich diese Untersuchung noch ín der Probephase und der TÜV ist auf die Zusammenarbeit mit den Herstellern angewiesen.  

 

  • Wer ein Fahrzeug aus einem anderen Land in Spanien zulassen möchte, kann das Vollgutachten in einem anderen EU-Land vornehmen lassen und muss in Spanien nur noch die Dokumente überprüfen lassen.

 

  • Bisher konnten Fahrzeuge ab einem Alter von 25 Jahren als Historische Fahrzeuge eingestuft werden. Das Alter wird jetzt auf 30 Jahre angehoben.

 

  • Für die TÜV-Abnahme müssen Permiso de Circulación und Ficha Técnica vorgelegt werden. Der Beleg über die Versicherung ist nicht zwingend notwendig, da der TÜV diese Daten selbstständig abrufen kann. Sollte es technische Probleme geben, kann der Eigentümer trotzdem das Fahrzeug vorführen, nachdem er ein Formular unterschrieben hat, in dem er das Vorhandensein ein gültigen Haftpflichtversicherung bescheinigt und muss den Beweis dann nachreichen.

 

  • Langfristig werden die TÜV-Gebühren erhöht.

 

 

 

Beunruhigende Daten

 

 

·         In Spanien fahren fast 20% der zugelassenen Fahrzeuge ohne gültigen TÜV. Bei Lieferwagen ist die Zahl noch höher.

 

·         19% der 20 Millionen Fahrzeuge, die im Jahr 2016 dem TÜV vorgeführt wurden, wiesen schwere Mängel auf. Das entspricht 3,7 Millionen Fahrzeuge. In 2016 wurden 7 Millionen schwere Mängel entdeckt. Demnach wie durchschnittlich jedes Fahrzeug 2 schwere Mängel auf.

 

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