Aktuelle Vorschriften für die touristische Vermietung

Touristische Vermietung auf Teneriffa

Welche Papiere müssen eingereicht und welche Vorschriften müssen beachtet werden?

Vorschriften

 

Die Gebäude müssen der städtischen Norm (normativa urbanística) entsprechen. In keinem Fall dürfen sich die Gebäude in touristischen Zonen, in touristischen Urbanisationen oder in gemischten Wohngebieten befinden.

 

Folgende Dokumente müssen beigebracht werden:   

 

-        Erklärung der Belegung  des Gebäudes, gemäß Artikel 166 des Ley 4/2017, de 13 de julio.

 

-        Bewohnbarkeitsbescheinigung (cédula de habitabilidad) oder Lizenz der ersten Inbesitznahme, gemäß dem Dekret 117/2006.

 

         

Plan und Größe der Räumlichkeiten, mit Einzeichnung der Möbel und Telekommunikation.

 

Größenangabe der Ausstattung und Berechnung der Wohnfläche, sowie Anzahl der Einzel- und Doppelzimmer.


Die Wohnung muss entsprechend ihrer Nutzung instandgehalten werden.


Die Wohnungen müssen möbliert und für Urlauber ausgestattet sein. Die Mindestanforderungen sind

 

-          Sicherheitsschloss an allen Aussentüren

 

-          Erste-Hilfe-Set

 

-          Jedes Bett benötigt eine Leselampe

 

-          Die Schlafzimmer müssen abdunkelbar sein

 

-          Genügend und nicht deformierbare Kleiderbügel  

       entsprechend der Anzahl der Gäste

 

-          Mindestgröße der Betten: Doppelbett 1,35m x 1,90m

       und Einzelbetten 0,90m x 1,90m

 

-          Bettwäsche und Ersatzbettwäsche bei einer

       Vermietung von über 1 Woche

 

-          Badezimmerspiegel

 

-          Haar Fön

 

-          Behälter für Toilettenpapier

 

-          Badezimmermatte

 

-          Kleiderhaken im Bad

 

-          Badewanne oder Duschwand

 

-          Für jeden Gast 1 Handtuch, bei einer Vermietung von

       über 1 Woche auch Ersatzhandtücher

 

-          Backofen oder Mikrowelle

 

-          Kaffeemaschine

 

-          Genügend Geschirr und Bestecke für alle Gäste

 

-          Haushaltswaren und Geschirrtücher für die

       Essenszubereitung

 

-          Reinigungsprodukte und –waren

 

-          Bügelbrett und Bügeleisen

 


Anträge

Den enstprechenden Antrag für Vermietungen auf den Kanaren können Sie HIER downloaden.

 

Auf Teneriffa müssen dem Antrag folgende Dokumente beigefügt werden:

     -  Cédula de Habitabilidad oder Licencia de Primera 

        Ocupación.

     -  Escritura oder Kaufvertrag oder Mietvertrag

     -  Steuernummer des Anbieters (DNI, NIE oder CIF)

    


Quelle: https://www.homeaway.es/info/regulacion-canarias

Was muss bei der Vermietung beachtet werden?

Die Wohnung muss mindestens einmal pro Jahr an verschiedene Gäste vermietet werden oder in einem Jahr immer wieder an denselben Gast.

 

Die Wohnung muß über Reiseagenturen oder Internetportale, Werbeanzeigen oder eine Webseite angeboten werden.

 

Die Wohnung muss gegen eine finanzielle Gegenleistung vermietet werden.

Die Mietpreise müssen in der Wohnung aushängen und datiert sein.

Der vereinbarte Mietzins muss eingehalten werden.

 

Vor der Vermietung muss ein schriftlicher Vertrag festgelegt werden. Dieser Vertrag muss auf spanisch und englisch verfasst werden und von beiden Parteien unterschrieben werden. Der Vertrag muss folgende Punkte enthalten:

          -   Die Vertragsbedingungen

          -   Die Anzahl der maximalen Gäste

          -   Der vereinbarte Mietpreis incl. IGIC

               (Impuesto  General Indirecto Canario)

 

Die Werbung und das Angebot müssen wahrheitsgemäß publiziert werden und die tatsächlichen Gegebenheiten darstellen und die vereinbarten Leistungen enthalten. Sowie die Angabe der Nummer der Einschreibung im Registro General Turístico de la Comunidad Autónoma de Canarias.

 

Aus der Werbung muss klar hervorgehen, dass es sich um eine Ferienwohnung handelt und nicht um ein Hotelappartement.

 

Dem Gast müssen vorab die Zeiten der An- und Abreise bekanntgegeben werden, sowie ob Haustiere erlaubt sind und alle Preise für angebotene Leistungen etc.

 

Die Gäste müssen über alle möglichen Risiken aufgeklärt und über mögliche Sicherheitsmaßnahmen informiert werden.

 

In jeder Wohnung muss gut sichtbar ein Aushang mit einer Kontakttelefonnummer angebracht sein. Diese Telefonnummer muss mindestens von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr erreichbar sein. Des weiteren auf spanisch und englisch die Telefonnummern und Adressen von Notaufnahmen anzeigen.

 

In jeder Wohnung muss gut sichtbar und lesbar auf spanisch und englisch darüber infomiert werden, dass die Wohnung nicht von anderen Personen genutzt werden darf, als im Vertrag festgelegt. Sowie dass andere Anwohner nicht gestört werden dürfen und die hygienischen Vorschriften eingehalten werden müssen.

 

Es ist verboten mehr Gäste unterzubringen als zugelassen und Betten und Schlafzimmer vorhanden sind.

 

Die Wohnung darf immer nur an eine Person vermietet werden und nicht mehrmals für den selben Zeitraum.

 

In den Wohnungen müssen gut sichtbar die Erlaubnistafeln (del Decreto 113/2015, de 22 mayo, por el que se aprueba el Reglamento de las Viviendas Vacacionales de la Comunidad Autónoma de Canarias) angebracht werden.

 

Die Wohnungen müssen in einwandfreiem Zustand und gereinigt an die Mieter übergeben werden.

 

Der Vermieter muss sich in der Agencia Tributaria für die Impuestos de Actividades Económicas anmelden.

 

Der Polizei (Dirección General de Policía) müssen die Daten der Mieter gemeldet werden.

 

Den Mietern müssen Beschwerdeblätter (Hojas de Reclamación) zur Verfügung stehen. Dieser Hinweis muss auf spanisch, englisch, deutsch und einer weiteren Sprache aushängen.

 


Welche Gesetze finden Anwendung?

Gesetze:

Ley 7/1995, de 6 de abril, de Ordenación del Turismo de Canarias: y en concreto sus artículos 13, 18, 20, 28, 37, 38, 39, 40, 43.

Dekrete:

Decreto 113/2015, de 22 de mayo, por el que se aprueba el Reglamento de las viviendas vacacionales en la Comunidad de Canarias: y en concreto sus artículo 2, 3, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13 y 16.


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Kommentare: 3
  • #1

    Dima (Dienstag, 01 Juni 2021 15:05)

    Hallo, vielen Dank für die Informationen. wir planen ein Appartment auf der Tenerifa zu erwerben und diesen zu vermieten. Müssen wir ihn wie oben beschrieben anmelden?

  • #2

    Petra (Montag, 05 September 2022 14:54)

    Wir haben ein Appartement auf Teneriffa gekauft, das schon eine Genehmigung zur touristischen Vermietung hatte, samt Lizenznummer, entsprechendem Schild etc. Was müssen wir tun, um diese Genehmigung auf uns umzuschreiben (also kein Neuantrag!). Beim Rathaus der Gemeinde wusste niemand, was hier notwendig ist...

  • #3

    Rebecca Richter (Montag, 23 Januar 2023 20:04)

    Wir haben ein Appartement auf Teneriffa gekauft, das schon eine Genehmigung zur touristischen Vermietung hatte, samt Lizenznummer, entsprechendem Schild etc. Was müssen wir tun, um diese Genehmigung auf uns umzuschreiben (also kein Neuantrag!).