Aktuelle Informationen zur Rente in Spanien

Wer geht wann in Rente

Früher was es üblich, in Spanien, mit 65 Jahren in Rente zu gehen. Jedoch war es, unter bestimmten Voraussetzungen, auch möglich früher schon mit 63 Jahren in Rente zu gehen. Seit der letzten Rentenform wird das Renteneintrittsalter seit 2013 bis 2027 successiv von 65 Jahre auf 67 Jahre angehoben.

Ab Januar 2019 gehen die Arbeitnehmer mit 65 Jahren und 8 Monaten in Rente, wenn weniger als 36 Jahre und  9 Monate Beiträge zur Sozialversicherung geleistet wurden. Wer mehr als 36 Jahre und 9 Monate beitragspflichtig erwerbstätig war, kann weiterhin mit 65 Jahren in Rente gehen.

Diejenigen die 2027 in Rente gehen, müssen 67 Jahre alt sein oder können bereits mit 65 Jahren ihren Rentenantrag einreichen, wenn sie mindestens 38 Jahre und 6 Monate beitragspflichtig erwerbstätig waren. Beitragspflichtige Jahre aus dem EU-Ausland werden dabei selbstverständlich angerechnet.

Nicht zu vergessen, ist dabei die Regelung, dass in den letzten 15 Jahren vor Rentenbeginn mindestens 2 Jahre Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen.

In Spanien müssen mindestens 15 Jahre Beiträge in die Sozialversicherung eingezahlt werden, um überhaupt in den Genuss der Rente zu kommen, in Deutschland sind es nur 5 Jahre. Bei 15 Jahren beitragspflichtigen Zahlungen in die Rentenkasse besteht ein Anspruch auf 50% der Base Reguladora. Jeder weitere Monat wird ab 2027 bis zum 248 Monat mit 0,19% angerechnet und danach mit 018%. (Derzeit bis zum 163 Monat 0,21% und ab dem 164 Monat 0,19%)

Wer 35,5 Jahre Beiträge eingezahlt hat, hat derzeit Anspruch auf 100% der Base Reguladora. Ab 2027 müssen mindestens 37 Jahre eingezahlt worden sein.

 

Die Base Reguladora wird folgendermaßen berechnet:

Beispiel 2019

Ein Arbeitnehmer oder Selbstständiger hat 20 Jahre gearbeitet und durchschnittlich 1.600 Euro brutto im Monat verdient (Base de Cotización)

  • 240 x 1.600 / 280 = 1.371 Euro
  • 20 Jahre = 50% + 60 X 0,21% = 62,6%
  • 1.371 Euro x 62,6% = 858,25 Euro x 14 Monate = 12.015,50 Euro jährlich

 

Vor der Rentenreform wurden nur die letzten 15 beitragspflichtigen Jahre für die Berechnung der Rente zugrunde gelegt. Auch diese werden seit 2013 successiv auf 25 Jahre ab 2022 angehoben.

Seit 2011 sind die Rentenzahlungen höher als die geleisteten Sozialversicherungsbeiträge.

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