Woher bekomme ich meine Papiere auf Teneriffa?

Deutsche Ausweispapiere

Auch in Ländern der EU besteht eine Ausweispflicht. Laut Gesetz sind Deutsche, die aus Deutschland ausreisen oder nach Deutschland einreisen, verpflichtet einen gültigen deutschen Ausweis oder ein anerkanntes Ersatzdokument mitzuführen und sich damit auszuweisen. Seit 2013 können Deutsche die im Ausland leben, auch einen deutschen Personalausweis beantragen.

Zu beantragen sind die Dokumente bei der zuständigen deutschen Botschaft oder dem zuständigen deutschen Generalkonsulat. In den deutschen Honorarkonsulaten können nur Reisepässe und keine deutschen Personalausweise beantragt werden. Es ist dringend zu empfehlen vorab einen Termin zu vereinbaren, da gerade in Regionen mit vielen deutschen Auswanderern eine lange Wartezeit bestehen kann. Die Modalitäten für den Antrag unterscheiden sich nicht von denen in Deutschland.

Wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird, kann der Passantrag auch bei einer örtlich unzuständigen Auslandsvertretung/Passbehörde gestellt werden. In diesem Fall muss diese jedoch zunächst die Ermächtigung der zuständigen Passbehörde einholen.

Deutsche Botschaft in Madrid


  • Calle de Fortuny 8
  • 28010 Madrid
  • +34 91 557 90 00

Deutsches Generalkonsulat in Barcelona


  • Torre Mapfre, C/ de la Marina 16-18, 30°
  • 08005 Barcelona
  • +34 932 91 10 00

Deutsches Konsulat in Las Palmas de Gran Canaria


  • Calle Albareda 3-2°
  • 35007 Las Palmas de Gran Canaria
  • +34 928 49 18 80

Deutsches Honorarkonsulat auf Teneriffa


  • Urbanisación Jardines La Quintana 
  • Calle Guillermo Rahn 4, locales 5-6
  • 38400 Puerto de la Cruz
  • +34 922 24 88 20
  • puerto-de-la-cruz@hk-diplo.de


Der Reisepass

Dokumente

Die  Bearbeitungsgebühr beträgt in der Regel 4 bis 8 Wochen. In dringenden Fällen kann der Reisepass auch im Expressverfahren beantragt werden, dadurch verkürzt sich die Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei auf 2 Werktage.

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Gültiges Ausweisdokumente
  • Biometrisches Passbild (35mm x 45mm)
  • Geburtsurkunde
  • Empadronamiento, max 3 Monate alt
  • Abmeldebescheinigung aus Deutschland, insofern im aktuellen Dokument noch eine deutsche Adresse vermerkt ist.
  • Eventuell Heiratsurkunde
  • Frankierter Umschlag - falls zugeschickt werden soll

Kosten

Bei Antrag im zuständigen Amtsbezirk und in Deutschland abgemeldet:

  • ab 24 Jahren 81,00 Euro
  • unter 24 Jahren 58,50 Euro
  • Kinderreisepass 26,00 Euro
  • Zuschlag Expressverfahren 32,00 Euro

Zusatzkosten für Honorarkonsulate

  • 35,00 Euro Bescheinigungsgebühr
  • 20,00 Euro Unterschriftsbeglaubigung
  • 10,00 Euro für Beglaubigung von Kopien
  • 2,50 Euro bis 10,40 Euro für den Versand des Antrags sowie die Rücksendung des Passes

Der Personalausweis

Dokumente

Aus technischen Gründen können Honorar-Konsulate keine Anträge für Personalausweise entgegennehmen. Die Bearbeitungszeit berägt in der Regel 4 bis 8 Wochen.

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Gültiges Ausweisdokumente
  • Biometrisches Passbild (35mm x 45mm)
  • Geburtsurkunde
  • Empadronamiento, max 3 Monate alt
  • Abmeldebescheinigung aus Deutschland, insofern im aktuellen Dokument noch eine deutsche Adresse vermerkt ist.
  • Eventuell Heiratsurkunde
  • Frankierter Umschlag - falls zugeschickt werden soll

Kosten

Bei Antrag im zuständigen Amtsbezirk und in Deutschland abgemeldet:

  • ab 24 Jahren 58,80 Euro
  • unter 24 Jahren 52,80 Euro
  • Versand PIN-Brief 0,75 Euro
  • nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion 12,00 Euro
  • Änderung der PIN durch das Konsulat 12,00 Euro
  • Entsperren der Online Ausweisfunktion 12,00 Euro

Pass- oder Personalausweisverlust im Ausland

Für die Ausstellung eines Passersatzes benötigt das Konsulat als Nachweis eine polizeiliche Verlustanzeige. Fotokopien der verlorenen oder gestohlenen Ausweispapiere erleichtern die Ausstellung des Passersatzes und auch eventuelle Rückfragen bei der Passbehörde in Deutschland. Die Botschaften und Konsulate stellen für die Rückreise nach Deutschland entsprechende Dokumente aus, die eine Gültigkeit von 1 Monat haben. Die Kosten betragen 21,00 Euro.


Spanische Dokumente

NIE

Bei der NIE (Número de Identidad de Extranjero) handelt es sich um eine persönliche Steuernummer, die im täglichen Leben für alle Verwaltungsakte benötigt wird. Die NIE behält der Ausländer ein Leben lang und wird vor dem Kauf einer Immobilie und eines Fahrzeuges oder der Beantragung der Residencia benötigt.

Empadronamiento

Bei dem Empadronamiento (Padrón) handelt es sich um eine Eintragung in das Einwohnermelderegister der zuständigen Gemeinde.  Die Eintragung ist wichtig für Steuerangelegenheiten, Europa- und Gemeinde-wahlen und viele Verwaltungs-angelegenheiten.

Residencia

Bei der Residencia handelt es sich um eine Aufenthaltsgenehmigung die durch die Eintragung im zentralen Ausländerregister der Policia Nacional (Registro Central de Extranjeros) erreicht wird. Seit dem Jahr 2012 ist der Erhalt der Residencia wieder an gewisse Bedingungen geknüpft.

 

Certificado de Viaje

Bei dem  Certificado de Viaje (Reisebestätigung). Diese Bescheinigung steht, unter anderen, den Residenten der Kanarischen Inseln zu und berechtigt diese, einen Nachlass für Reisen zwischen den Inseln und dem spanischen Festland zu beanspruchen.


Residencia

Um die Residencia in Spanien beantragen zu können, müssen seit dem Jahr 2012 auch die Bürger der EU-Staaten einige Voraussetzungen erfüllen. Bürger der Europäischen Union können sich in Spanien als „Residente“ eintragen lassen, wenn sie sich länger als 3 Monate im Land aufhalten und folgende Voraussetzungen erfüllen

 

  •          Über einen gültigen Arbeitsvertrag als abhängig Beschäftigter verfügen. Dazu reicht die Vorlage des Arbeitsvertrages oder der Anmeldung bei der Seguridad Social (Sozialversicherung).
  •           In Spanien als Selbstständiger (Autónomo) gemeldet sind. Dazu reicht die Vorlage der Anmeldung bei der Seguridad Social und die Einschreibung in das Censo de Actividades Económicas (Verzeichnis über wirtschaftliche Aktivitäten).
  •           Als Rentner ihren Wohnsitz nach Spanien verlegen und über eine Krankenversicherung verfügen. (Vorlage Formular S1 des Krankenversicherungsträgers).
  •           Unter gewissen Umständen auch als arbeitslos gemeldete Personen, die ihren Arbeitsplatz unverschuldet verloren haben und einen neuen Arbeitsplatz suchen.
  •           An einer spanischen Universität als Student eingetragen sind und sowohl über eine Krankenversicherung als auch ausreichend finanzielle Mittel verfügen.
  •           Über nachweislich ausreichend finanzielle Mittel und eine Krankenversicherung verfügen.

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Kommentare: 2
  • #1

    Ulriketeper@gmail.com (Donnerstag, 21 Mai 2020 11:31)

    Sehr geehrte Damen und herrn benötige Hilfe für eine Freundin ist wirklich wichtig sie liegt im Hospital candelsris ich fürchte wenn das so weiter geht mit dem super servis stirb sie ich bin selbst im gesundheits Wesen tätig habe auch grosses Verständnis aber das ist wirklich nicht mehr tragbar wäre dankbar wenn sie sich mit mir in Verbindung setzen meine Nr ist 0034 678030603 mfg Ulrike teper

  • #2

    Helena Maria Göbel (Montag, 01 August 2022 14:42)

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Einen neunen Personalausweis