Condor scheint gerettet

Urlauber, Mitarbeiter und Tourismusbranche können erst einmal aufatmen

Die Bundesregierung und das Land Hessen wollen der deutschen Thomas Cook Tochter, der Condor Flugdienst GmbH, mit einem Überbrückungskredit von 380 Millionen Euro helfen, der über einen Zeitraum von 6 Monaten ausgezahlt werden soll.

Die zuständigen Ministerien (Finanz- und Verkehrsministerium) und das Kanzleramt haben heute diesen Überbrückungskredit beschlossen, um das profitable Unternehmen vor einer drohenden Pleite zu retten.

Die Condor GmbH hat von der Bundesregierung heute die Zusage erhalten. Die Hälfte des Kredits übernimmt der Bund und die andere Hälfte das Land Hessen.

Jedoch muss zuerst noch die Europäische Kommission ihre Zustimmung geben. Vorher kann das Geld nicht fliessen. Wie lange das dauern wird, ist derzeit nicht bekannt.

Der Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat diese Entscheidung damit begründet, dass damit 4.900 Arbeitsplätze erhalten bleiben und aktuell ca. 240.000 Urlauber aus Deutschland unterwegs sind, die auf die eine oder andere Art und Weise wieder zurückfliegen müssen.

Die Firma hat gute Chancen weiter zu bestehen und den Kredit zurückzuzahlen.

Um sich gegen mögliche Forderungen von Thomas Cook zu befreien, soll ein sogenanntes Schutzschirmverfahren** eröffnet werden. Dadurch meldet Condor eine Insolvenz in Eigenverwaltung an.

Die Condor Flugdienst GmbH ist eine deutsche Charterfluggesellschaft mit Sitz in Kelsterbach und Basis auf dem Flughafen Frankfurt. Sie ist ein Teil der Thomas Cook Group Airline. Am 21. Dezember 1955 wurde die Deutsche Flugdienst GmbH von den vier Gesellschaftern Norddeutscher Lloyd, Hamburg-Amerika-Linie, Deutsche Lufthansa und Deutsche Bundesbahn gegründet und wurde erst vor 10 Jahren Teil der Thomas Cook Group Airline.

Quelle: https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/condor-bundesregierung-will-mit-380-millionen-euro-helfen-a-1288437.html

** Das in § 270b der Insolvenzordnung geregelte Schutzschirmverfahren ist eine besondere Verfahrensart des deutschen Insolvenzrechts. Es verbindet die vorläufige Eigenverwaltung mit dem Ziel der frühzeitigen Vorlage eines Insolvenzplans, um hierdurch eine Sanierung von Unternehmen zu erleichtern.

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