Das BOE, Boletín Oficial del Estado wurde veröffentlicht

Am 4. Mai 2020 dürfen kleinere Einzelhandelsgeschäfte und Gastronomiebetriebe wieder öffnen


Kapitel 1, Die Voraussetzungen um ein Geschäft in der Phase 0 eröffnen zu können

Alle Einzelhandelsgeschäfte und Geschäftsräume sowie die Tätigkeiten im Bereich der freiberuflichen Dienstleistungen, deren Tätigkeit nach der Erklärung des Alarmzustands ausgesetzt wurde, können der Öffentlichkeit wieder zugänglich gemacht werden, mit Ausnahme derjenigen mit einer Fläche von mehr als 400 Quadratmetern sowie derjenigen, die den Charakter von Einkaufszentren oder -parks haben.

Sie  müssen folgende Bedingungen erfüllen:

  • vorherige Terminabsprachen, so dass jeder Angestellte innerhalb der Einrichtung oder des Lokals immer nur einen einzigen Kunden betreut, ohne dass es Wartebereiche in der Einrichtung oder des Lokals gibt,
  • über die Möglichgkeit verfügt, zwischen den einzelnen Kunden genügend Abstand zu halten oder diesen durch Abtrennungen zu gewährleisten,
  • für Kunden über 65 Jahre müssen spezielle Öffnungszeiten zur Verfügung stehen, die mit ihren Ausgangszeiten für Spaziergänge übereinstimmen müssen.
  • Die Firmen die der Öffentlichkeit zugänglich sind, müssen mindestens zweimal täglich unter besonderer Berücksichtigung der am häufigsten berührten Flächen wie Türklinken, Theken, Möbel, Handläufe, Spender, Fußböden, Telefone, Aufhänger, Wagen und Körbe, Wasserhähne und andere Gegenstände mit ähnlichen Merkmalen gereinigt werden.

Die Kunden dürfen nur Geschäfte aufsuchen, die sich in ihrer Gemeinde (Municipio) befinden, es sei denn, die Dienstleistung oder das Produkt ist dort nicht verfügbar.

 

Kapitel 2, die Voraussetzungen um einen Gastronomiebetrieb in der Phase 0 eröffnen zu können

Die Tätigkeiten im Hotel- und Gaststättengewerbe können durch Hauslieferdienste und durch die Abholung der Bestellungen von Kunden durchgeführt werden. Der Verzehr innerhalb der Einrichtungen ist verboten.

  • Bei Hauslieferdiensten kann ein bevorzugtes Verteilungssystem für Personen über 65 Jahre, abhängige Personen oder andere Gruppen, die anfälliger für eine COVID-19-Infektion sind, eingerichtet werden
  • Bei Abholdiensten in dem Lokal muss der Kunde die Bestellung telefonisch oder online aufgeben, und das Lokal muss einen Zeitplan für die Abholung derselben festlegen, wobei Menschenansammlungen in der Nähe des Lokals vermieden werden müssen.
  • Lokale die über einen "Drive In-Service" verfügen, könen die Bestellungen direkt von dem Fahrer des Fahrzeuges entgegennehmen und anschließend übergeben.
  • Die Lokale dürfen nur während der vereinbarten Abholzeiten geöffnet sein.

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