Das BOC Nr. 112 vom 20. Juni 2020 für die "Neue Normalität"
Das BOC umfasst 26 Seiten und beinhaltet die Vorgaben für alle Kanarischen Inseln ab dem 21. Juni 2020, wenn der Alarmzustand in Spanien beendet ist.
Das Ziel ist die Einführung von Präventionsmaßnahmen zur Bewältigung der Gesundheitskrise, die durch die COVID-19 verursacht wird.
Die genannten Maßnahmen gelten für das gesamte Gebiet der Kanarischen Inseln, sobald die Phase III des Plans der Deeskalation zu einer neuen Normalität beendet ist und solange die eine Gesundheitskrise, die durch die COVID-19 verursacht wird, besteht.
Die Nichteinhaltung der Maßnahmen wird von den zuständigen Behörden sanktioniert, und zwar gemäß der geltenden Gesetzgebung.
Alle Bürger müssen die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Entstehung von Risiken zu vermeiden, welche die Verbreitung der COVID-19-Krankheit fördert, einschließlich der Einhaltung der
Isolationsbedingungen oder Quarantäne, die von einem Arzt oder dem Gesundheitsamt verordnet wurde. Diese Pflicht zur Vorsicht und zum Schutz gilt auch für die Inhaber von Aktivitäten.
Gemäß Artikel 6.2. des königlichen Dekrets 21/2020 vom 9. Juni über dringende Präventionsmaßnahmen, Eindämmung und Koordination zur Bewältigung der durch COVID-19 verursachten Gesundheitskrise, muss ein Mund- und Nasenschutz (Hygienemaske) getragen werden, insofern ein Mindestabstand von 1,5m, auf öffentlichen Straßen, in öffentlichen Räumen und in jedem geschlossenen Raum der für die Öffentlichkeit zugänglich ist, getragen werden. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht befreit.
- Fahrstühle dürfen nur von jeweils 1 Person benutzt werden, ausgenommen von Personen die im selben Haushalt leben.
- Geschäfte und Firmen die über mehrere Eingänge verfügen, müssen Ein- und Ausgänge trennen.
- Die maximale Belegung für die Benutzung von Toiletten, Umkleideräumen, Stillräumen oder ähnliche Räumen bis 4m2, dürfen maximal von 1 betreten werden, außer im Falle von Personen, die Unterstützung benötigen. Für Toilettenräume ab 4m2 ist eine maximale Belegung von 50% zulässig und der Sicherheitsabstand ist einzuhalten.
- Zahlung mit Kreditkarten oder anderen Mitteln ohne physischen Kontakt zwischen Gerät und Karte sind zu bevorzugen. Eine entsprechende Reinigunbg und Desinfektion muss gewährleistet werden.
- Kundenfahrzeuge dürfen nicht vom Personal ein- oder ausgeparkt werden.
- Beratungen und Erledigungen in Bürgerbüros und Dienste in öffentlichen und privaten Verwaltungsstellen werden nach Möglichkeit vorzugsweise telefonisch und auf elektronischem Wege durchgeführt. Andernfalls werden Termine vergeben. Im öffentlichen Dienst wird die Nutzung der Telematik gefördert und das Home Office unterstützt.
- Aktivitäten, Veranstaltungen oder Menschenansammlungen, die auf Freigeländeflächen stattfinden, dürfen nicht mehr als 1.000 Teilnehmer umfassen, die in geschlossenen Räumen stattfinden dürfen 300 Teilnehmer nicht überschreiten. In Ausnahmefällen können diese Zahlen überschritten werden, wenn eine Genehmigung der Generaldirektion für öffentliche Gesundheit vorliegt.
- Für die Schulen übernimmt die Abteilung für Erziehung die Vorschriften für die Rückkehr in den Unterricht im September, und im Falle der Universität sind die Universitäten selbst für die Rückkehr in den Unterricht verantwortlich. Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, besteht Maskenpflicht, ausgenommen davon sind die Kinder in Kindergärten.
- Die Restaurants müssen die Abstände von 1,5m zwischen Tischen oder Tischgruppen einhalten und an der Theke muss ein Abstand von 1,5m zwischen den
einzelnen Gästen oder Gruppen gewährleistet werden. Die Tische und Stühle müssen weiterhin bei jedem Gästewechsel desinfiziert werden und vorher darf sich der Gast nicht hinsetzen. Es dürfen
keine gemeinsamen Speisekarten verwendet werden, alternativ sollten Tablets, Tafeln, Poster, QR-Codes oder andere ähnliche Mittel verwendet werden. Selbstbedienungsprodukte wie
Serviettenringe, Zahnstocherhalter, Olivenöl und Essig oder ähnliche Utensilien dürfen nicht bereit gestellt werden. Sollte der Gast danach verlangen müssen Einweg-Einzeldosen verabreicht
werden.
- Touristische Beherbergungen müssen auf die zulässige Gesamtzahl in allen Räumlichkeiten achten. Koffer dürfen nur mit Handschuhen getragen werden, die Türklinken müssen desinfiziert werden. Animation wird nur im Freien durchgeführt, wobei der Mindestabstand eingehalten werden muss oder Maskenpflicht besteht. Es dürfen keine Gegenstände verwendet werden, die von mehreren Gästen genutzt werden. Schwimmbäder und Spas können unter Einhaltung der Hygienevorschriften genutzt werden. Bei Buffets müssen Schutzscheiben vor den Lebensmitteln und den Tellern angebracht werden. In den Zimmern müssen die Textilien reduziert werden, es sollen keine Tagesdecken oder Teppiche ausgfelegt werden. Zusätzliche Kissen und Decken müssen in den Schränken sicher verpackt sein.
- Fremdenführer können Gruppen von bis zu maximal fünfundzwanzig Personen führen, wobei die erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um den zwischenmenschlichen Sicherheitsabstand während des Ablaufs der Aktivität einzuhalten. Ansonsten besteht Maskenpflicht. Während der Aktivität werden keine Audioguides, Broschüren oder ähnliches Material verwendet. Es ist darauf zu achten Abstand zu anderen Gruppen einzuhalten.
- Aktivtourismus und Naturaktivitäten können von Unternehmen organisiert werden. Der Sicherheitsabstand muss eingehalten werden oder es besteht Maskenpflicht.
- Einkaufszentren und Geschäfte können mit maximal 75% der zulässigen Kapazität eröffnen, aber Einrichtungen, die bereits eine Ausnahme hatten, wie Tabakläden, Apotheken, Friseure Supermärkte etc, unterliegen nicht dieser Regel.
- Im Kino und Theater werden die Sitze unter Berpcksichtigung des Sicherheitsabstands vergeben.
- In Museen und Ausstellungshallen, Bibliotheken und Sälen verschwindet die reduzierte Kapazität, obwohl der Schwerpunkt auf die Überwachung der Einhaltung von Sicherheitsstandards gelegt wird.
- Die sportliche Betätigung erfolgt einzeln oder paarweise ohne zeitliche Vorgaben in Gruppen von höchstens 30 Personen in offenen Räumen und 25 Personen in geschlossenen Räumen, solange sie 2/3 ihrer Kapazität nicht überschreitet, höchstens 25 Personen bei föderalen Sportveranstaltungen.
- Bei Sportveranstaltungen wird ein Protokoll erstellt, so dass die Personen in einem Abstand sitzen, der 70% der Kapazität nicht überschreitet.
Die maximal zulässige Personenzahl beträgt 300 für geschlossene Räume und 1.000 für offene Räume.
- Spielkasinos, Bingohallen, Vergnügungs- und Spielsäle, Unterhaltungsorte für Außenwetten etc dürfen die zulässige Kapazität von 75% nicht überschreiten. Es muss der Mindestabstand eingehalten werden oder es besteht Maskenpflicht.
- Freizeit-, Erholungs- und Unterhaltungsaktivitäten, einschließlich Sport, die sporadisch und an jeweils anderen Orten stattfinden dürfen bis zu 75% der zulässigen Gesamtkapazität und maximal 300 Personen in geschlossenen Räumen und 1.000 Personen in Freien aufnehmen, jedoch müssen diese sitzen.
- Die Strände liegen in der Verantwortung der Ayuntamientos und müssen eine der Grösse des Strandes entsprechende maximale Kapazität haben. Um die maximale Kapazität jedes Strandes zu berechnen, werden neben der Lage von Handtüchern, Liegestühlen und anderen Gegenständen auch die Höhe der Gezeiten und die Sektorisierung der Aktivitäten berücksichtigt und der für den Transit und den Zugang reservierte Raum muss abgezogen werden. Sonnenliegen und sonstige Gegenständer müssen vor und nach der Nutzung desinfiziert werden. Es muss ein Mindestabstand von 1,5m gewährleistet werden. An den Stränden oder Meeresbadestellen kann die zulässige Gesamtkapazität gemäss den Wochentagen, Uhrzeiten oder anderen Umständen angepasst werden.
- Es sollte einen Bereich für Sonnenliegen geben, die insgesamt zwei Meter voneinander entfernt sind. Die Reinigung und Desinfektion der Liegen muss gewährleistet sein. Sonnenliegen, die ausschließlich von Paaren benutzt werden sollen, müssen durch einen Tisch mit einem Abstand von 50 Zentimetern zwischen Tisch und Liege getrennt sein und zwei Meter Abstand zu anderen Sonnenliegen aufweisen. Vor der Nutzung der Sonnenliegen müssen die Hände desinfiziert werden.
- Sport ist am Strand einzeln oder zu zweit und ohne Körperkontakt erlaubt.
- Wasseraktivitäten werden unter den normalen Bedingungen durchgeführt, die jede Gemeinde festlegt Jedoch sind die Geräte zu Beginn und am Ende der Aktivität zu desinfizieren.
- Bei allen Aktivitäten, die in organisierter Form von den Schulen durchgeführt werden, sind eine Höchstzahl von zwanzig Personen und der Sicherheitsabstand einzuhalten.
- Was Kinder- und Jugendlager anbelangt, so besagen die Vorschriften, dass sie unter der Voraussetzung abgehalten werden können, dass die Präventions- und Hygieneempfehlungen eingehalten werden und ein Aktionsplan für den Umgang mit möglichen Fällen von COVID-19 vorhanden ist. Bei solchen Aktivitäten im Freien muss die Zahl der Teilnehmer auf 50 % ihrer Kapazität begrenzt werden, auf maximal 200 Teilnehmer, einschließlich Übungsleiter und Ausbilder. Wenn die Aktivitäten in geschlossenen Räumen durchgeführt werden, muss die Zahl der Teilnehmer auf ein Drittel der Kapazität begrenzt werden, wobei maximal 80 Teilnehmer einschließlich der Übungsleiter und Ausbilder anwesend sein dürfen. Während dieser Aktivitäten müssen die Teilnehmer in Gruppen von bis zu 20 Personen, einschließlich des Übungsleiter und Ausbilder, organisiert werden.
- Religiöse Veranstaltungen, nicht mehr als 70% der Kapazität.
- Totenwachen und Bestattungen, mit 50 Personen in offenen Räumen, 20 in geschlossenen Räumen und nur 5 im Kremationsraum.
- Hochzeitsfeiern werden mit maximal 250 Personen im Freien und 150 Personen in geschlossenen Räumen gefeiert
- Diejenigen Diskotheken und Nachtlokale, die sich im Freien befinden, können für den Verzehr am Tisch geöffnet werden, mit einer Kapazität auf den Terrassen von 75% und unter Wahrung der zwischenmenschlichen Distanz. Tanzflächen werden verboten und Menschenansammlungen in den Räumlichkeiten werden vermieden.
- Bei der Einreise auf den Kanarischen Inseln oder bei Reisen zwischen den Inseln können eine Temperaturkontrolle sowie andere sanitäre Maßnahmen durchgeführt werden.
Quelle: BOC 112 vom 20. Juni 2020: http://www.gobiernodecanarias.org/boc/2020/123/
Es handelt sich um eine Zusammenfassung und es besteht keine Gewähr auf Richtigkeit der Angaben.
Im Zweifel kontaktieren Sie bitte das zuständige Ayuntamiento, die Policia Local, die Guardia Civil oder Ihre Gestoria.
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Johannes Prudlo (Montag, 22 Juni 2020 17:07)
Vielen Dank für all die Übersetzungen, was mir sehr geholfen hat.
Sehr gute Infos auf dieser Seite.
Wünsche einen schönen Tag.
:-)