Bedingungen für die Einreise in Spanien

Alle Touristen müssen ein Formular ausfüllen und erhalten einen QR-Code

Seit dem 21. Juni 2020 können Touristen aus fast allen europäischen Ländern in Spanien einreisen. Seitdem dem 1. Juli 2020 auch aus Portugal und aus 14 nicht europäischen Staaten.

Wer in Spanien einreisen will muss sich einigen Kontrollen unterziehen.

Diese Kontrollen können Temperaturmessungen, dokumentarische Kontrolle und visuelle Kontrolle des Zustands des Passagiers umfassen. Nachdem sich Spanien 14 Wochen im Alarmzustand befand und die Bevölkerung extreme Einschränkungen auf sich nehmen musste, sollen erneute Ausbrüche des Corona Virus Covid-19, die zu einem zweiten Lockdown führen könnten, verhindert oder zumindest schnell eingedämmt werden. Touristen sollen möglichst nicht dazu beitragen, dass sich das Virus erneut ungehindert in Spanien ausbreitet.

 

Das Boletin 6924 vom 1. Juli 2020 gibt folgende Maßnahmen vor:

  • Alle Passagiere, die auf dem Luft- oder Seeweg in Spanien ankommen, müssen sich vor der Einreise einer Gesundheitskontrolle unterziehen. Diese Kontrollen können Temperaturmessungen, eine Dokumentenprüfung und eine Sichtprüfung des Zustands des Passagiers umfassen.
  • Die Temperaturüberwachung wird routinemäßig durchgeführt, um Reisende mit Fieber zu identifizieren. Eine Temperatur gleich oder höher als 37,5 ºC wird als Nachweisgrenze festgelegt. Die Temperatur muss mit berührungslosen Thermometern oder Thermografiekameras gemessen werden.  Es werden keine persönlichen Daten oder von Wärmebildkameras aufgenommene Bilder gespeichert, und die Privatsphäre der Passagiere muss jederzeit gewährleistet sein. Schifffahrtsunternehmen können unter der Aufsicht der ausländischen Gesundheitsbehörde die Temperatur der Passagiere auf internationalen Reisen vor ihrer Ankunft in einem spanischen Hafen gemäß den Bestimmungen dieses Abschnitts messen.
  • Was die Dokumentenkontrolle anbelangt, so müssen alle Passagiere, die von einem Flughafen oder Hafen außerhalb des spanischen Hoheitsgebiets einreisen, ein Formular über den Gesunbdheitszustand ausfüllen. Sobald das Formular ausgefüllt ist, erhält der Passagier einen QR-Code, der bei der Ankunft in Spanien vorgelegt werden muss.
  • Reisebüros, Reiseveranstalter und Luft- oder Seetransportunternehmen sowie alle anderen Vermittler, die Tickets entweder allein oder als Teil einer Pauschalreise verkaufen, müssen die Passagiere zu Beginn des Prozesses des Fahrkartenverkaufs nach Spanien über die Verpflichtung informieren, das Gesundheitsformular am Zielflughafen oder -hafen vorzulegen.  Ebenso werden die Passagiere während des Check-in-Prozesses über die Verpflichtung informiert, bei der Ankunft in Spanien das Gesundheitsformular vorzulegen. Es wurde eine Übergangszeit bis zum 31. Juli 2020 festgelegt, in der internationale Passagiere, die das Gesundheitsformular nicht elektronisch ausfüllen konnten, es bei ihrer Ankunft in Spanien in Papierform vorlegen können.
  • Fluggäste mit einer Temperatur von mehr als 37,5 ºC oder Fluggäste, bei denen auf der Grundlage der im Formular zur öffentlichen Gesundheit enthaltenen Informationen oder nach einer Sichtkontrolle der Verdacht besteht, dass sie an COVID-19 oder anderen übertragbaren Krankheiten leiden, werden einer neuen Gesundheitsbeurteilung unterzogen, um festzustellen, ob ein Verdacht auf eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit besteht. Diese sekundäre Kontrolle umfasst eine neue Temperaturmessung und eine Bewertung ihres klinischen und epidemiologischen Status. Sollte sich nach der neuen gesundheitlichen Bewertung bestätigen, dass der Passagier an einer Pathologie leidet, die eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen könnte, werden die festgelegten Warnprotokolle in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden der Autonomen Gemeinschaften aktiviert, um den Passagier in ein Gesundheitszentrum zu überweisen. Zu diesem Zweck kann die Gesundheitsbehörde die Zusammenarbeit mit anderen beteiligten Stellen verlangen.

Hier kann das Dokument in deutscher Sprache heruntergeladen werden: https://www.spth.gob.es/

Folgende Angaben müssen gemacht werden um den Fragebogen per Email zugesandt zu bekommen:

  • Vorname und Nachname, sowie Reispassnummer oder Personalausweis
  • Flugnummer und Ankunftsdatum
  • Email-Adresse

Alternativ kann man sich die App auf das Smartphone laden: SpTH (Spain Travel Health)

 

In dem Dokument selbst sind weitere Informationen anzugeben

  • Name der Fluggesellschaft, Flugnummer, Sitzplatz, Ankunftsdatum
  • Mobilfunknummer und Email Adresse
  • Adresse im Heimatland
  • Adresse während des Aufenthaltes in Spanien
  • Hatte der Passagier in den letzten 14 Tagen Kontakt zu Personen die an Covid-19 leiden?
  • Hat der Passagier Fieber oder Probleme mit den Atemwegen?
  • Hat der Passagier in den letzten 14 Tagen ein Krankenhaus aufgesucht?
  • Angabe aller Länder die in den letzten 14 Tagen bereist wurden. Und Angabe des Grundes des Auslandsaufenthaltes.
  • Bestätigung, insofern in den nächsten 14 Tagen nach Einreise in Spanien folgenden Gesunheitsprobleme auftauchen sollten: Fieber, Husten, Atemswegsprobleme, der Passagier in häuslicher Quarantäne bleibt, die Symptome beobachtet und telefonisch das spanische Gesundheitsamt kontaktiert.

SIE DÜRFEN NICHT REISEN, wenn bei Ihnen COVID-19 Symptome neu auftreten (Fieber, Husten, Atembeschwerden), wenn Sie in den vergangenen 14 Tagen eine COVID-19-Diagnose erhalten haben oder wenn Sie in den vergangenen zwei Wochen engen Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall hatten.

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Kommentare: 1
  • #1

    Dieter (Montag, 13 Juli 2020 12:57)

    Ich kann die App nicht auf mein IPhone laden���