Arbeitslos in Spanien - Der Staat hilft zur Selbstständigkeit

Arbeitslose in Spanien haben Anspruch auf staatliche Hilfe in die Selbstständigkeit

Nicht nur, dass Arbeitslose in Spanien Anspruch auf bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld haben. Der Staat hilft auch den Arbeitslosen finanziell um sich selbstständig zu machen.

Wer in Spanien Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, und sich selbstständig macht, hat Anspruch auf folgende Möglichkeiten:

  • PAGO ÙNICO / EINMALZAHLUNG

Arbeitslose die sich selbstständig machen, als Autónomo oder eine SL (GmbH) gründen oder sich in eine bestehende SL einkaufen, können sich die gesamte Reststumme des ausstehenden Arbeitslosengeldes auf einmal auszahlen lassen. Bedingung ist, dass mindestens noch 3 Monate Anspruch bestehen und diese Leistung in den letzten 4 Jahren nicht in Anspruch genommen wurde. Bevor die Selbstständigkeit in Angriff genommen wird, muss das Arbeitsamt informiert und der entsprechende Antrag gestellt werden.

 

  • SUSPENDER / AUSSETZEN

Arbeitslose die sich selbstständig machen und nicht sicher sind, ob ihr Geschäftsmodell Erfolg haben wird, können das Arbeitslosengeld bis zu 60 Monate aussetzen. Bevor sie sich selbständig machen, müssen sie das Arbeitsamt informieren und den entsprechenden Antrag stellen. Sollte der neue Selbstständige, innerhalb von 60 Monaten (5 Jahren) merken, dass er keinen Erfolg hat, kann er die Selbstständigkeit aufgeben und die Fortzahlung des ausstehenden Arbeitslosengeldes wieder neu beantragen. Arbeitslose die sich nicht selbstständig machen, sondern dem Arbeitsamt nicht zur Verfügung stehen möchten, können die Leistung 24 monatelang aussetzen.

 

  • SELBSTSTÄNDIG SEIN UND ARBEITSLOSENGELD BEKOMMEN

Arbeitslose die sich selbstständig machen und weder die Einmalzahlung in Anspruch nehmen, noch die Zahlung aussetzen möchten, können innerhalb der ersten 9 Monate ihrer Selbstständigkeit, weiterhin das Arbeitslosengeld beziehen. Nach Ablauf der 9 Monate, sind alle weiteren Ansprüche verfallen. Bis vor kurzem war dieses Angebot nur Arbeitslosen unter 30 Jahren vorbehalten, nun steht es jedoch allen Arbeitslosen offen. Um in den Genuss zu kommen, muss der Selbstständige innerhalb von 15 Tagen, nachdem er sich selbstständig gemeldet hat, den Antrag auf "Compatibilidad" beim zuständigen Arbeitsamt stellen. Diese Selbstständigkeit kann mit dem Angebot "Tarifa Plana 50" verbunden werden. Bevor Sie sich jedoch selbstständig machen, überprüfen Sie ganz genau, ob Sie Anspruch auf das Arbeitslosengeld haben, da verschiedene Bereiche ausgeschlossen sind.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0