EU erlegt Spanien Strafe, wegen 2 Abwasserverklappungen auf Teneriffa, auf

EU wirft Spanien vor, in mindestens 17 Fällen, die EU-Richtlinien nicht einzuhalten

Im November 2016 hat die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (Tribunal de Justicia de la Unión Europea - TJUE) geklagt, dass Spanien an 17 Stellen des Landes nicht die EU-Richtlinien, aus dem Jahr 1991, zur Abwasserverorgung einhält. Darunter befinden sich auch zwei Stellen auf Teneriffa, im Valle de Guerra und im Valle de Güímar. Anscheinend befinden sich auf der Liste der EU-Kommission nur 2 Stellen auf Teneriffa, obwohl sicherlich noch einige weitere dazugehören müßten. Obwohl die Verordnung bereits 1991 in Kraft trat, wurde den Mitgliedsländern eine Frist bis 2001 eingeräumt. Derzeit befinden wir uns jedoch bereits im Jahre 2017 und auf Teneriffa hat sich bis heute, in dieser Hinsicht, nicht viel getan. Auf Teneriffa befinden sich derzeit 61 Ballungsräume und in der Hälfte davon hält man sich nicht an die gültigen Vorschriften.

 

 

Die Strafe, über 46.522.999 Euro muß in Kürze an die EU bezahlt werden und derzeit steht nur noch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes aus. Dazu wurde eine weitere Strafe über 171.217,40 Euro pro Tag beantragt.

Bereits im Jahr 2001 reklamierte die EU die Einhaltung der Vorschriften aus dem Jahr 1991. Außer bei den 2 Stellen auf Teneriffa, handelt es sich um 8 in Andalusien, 3 in Galizien, 3 in Valencia und 1 in Asturien.

 

 

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