Nichtige Klauseln

Im Mai 2013 erklärte der Oberste Gerichtshof Spaniens die "Clausula Suelo" für null und nicht. Demnach hatten verschiedene Banken, mit ihren Kunden, einen variablen Zinssatz ausgehandelt, der jedoch einen Mindestzinssatz nicht unterschreiten durfte. Nach dem Urteil haben alle Kunden, deren Hypothekenvertrag diese Klausel enthält, Anspruch auf Rückerstattung. Die Regierung hatte vor, ein Gesetz zu verabschieden, nachdem die Banken verpflichtet sein sollten, die zu viel kassierten Zinsen innerhalb von 3 Monaten, nach Eingang der Reklamation ihrer Kunden, zurück zu erstatten.

 

 

 

Am 23. Mai 2015 hat der Oberste Gerichtshof Spaniens (Sentencia Tribunal Supremo 705/2015) erklärt, dass die Banken unrechtmäßig, die kompletten Kosten der notariellen Urkunden (Escritura) für die Eintragung der Hypothek im Grundbuchamt, ihren Kunden auferlegt hatten.  Das Gerichtsurteil wurde letztendlich von kanarischen Gerichten bestätigt.

 

Kommentar schreiben

Kommentare: 0