3 Ärzte aus dem Hospital Universitario de Canarias (HUC) müssen sich vor Gericht verantworten

Im Juli 2014 verstarb die 13-Jährige Sheila, nach einer routinemäßigen Magenspiegelung

Der Universitätsprofessor und Arzt N.H.S., der Arzt A.M.B. und die Kinderärztin M.L.H., alle angestellt im Hospital Universitario de Canarias (HUC) in Santa Cruz de Tenerife, müssen sich vor Gericht wegen fahrlässiger Tötung verantworten, nachdem im Juli 2014 die 13-Jährige Sheila nach einer Bauchspiegelung verstarb.

Der Fall wird am 7. September 2017 vor dem Juzgado de Instrucción número 4 de La Laguna verhandelt. Ein medizinischer Gutachter wird seinen Bericht vorlegen und 3 Krankenschwestern werden als Zeugen vernommen.

Das Mädchen wurde in der Kinderabteilung der Universitätsklinik aufgenommen, um einen chirurgischen Eingriff, der unter dem Namen "Funduplicatura de Nissen Laparoscópica (RGE)", bekannt es, bei dem es sich um eine routinemäßige Magenspiegelung handelt. Das Mädchen war kerngesund und litt zeitweise nur unter der Refluxkrankheit (Reflujo gastroesofágico), einem Rückstau der Magensäure. Jedoch verschlechterte sich ihr Zustand nach dem Routineeingriff immer mehr.

Letztendlich ging es ihr so schlecht, dass sie, Ende Juli, in die Klinik La Paz in Madrid verlegt werden mußte. Dort entdeckten die behandelnden Ärzte verschiedene unterbrochene Schnitte von 3,5 x 3cm und 4 x 1,2cm und eine Entfernung eines Teils der Leber von 2cm. Alles als Folge der OP in Teneriffa.  36 Tage nach dem ersten Eingriff verstarb das Mädchen in Madrid, nachdem ihr dort zweimal vergeblich versucht wurde, eine neue Leber zu transplantieren.

In der Klage bezieht man sich darauf, dass der Tod durch die die fehlende Diagnose und durch den ersten chirurgischen Eingriff hervorgerufen wurde. Die operierenden Ärzte aus Teneriffa schrieben einen Bericht, in dem sie ihre Fehler auf eine kleine nicht blutende Verletzung in der Leber minimierten.

Als das Mädchen aus der OP kam, klagte sie sofort und über 6 Stunden lang über starke Schmerzen im rechten Bauchraum, litt unter Übelkeit und mußte sich erbrechen. Der Kinderärztin wird vorgeworfen, dass sie ihre Patientin nicht besuchte, obwohl die Krankenschwestern sie 5 mal in 13 Stunden über den Zustand informiert hatten. Als die Eltern ihre Tochter im Krankenhaus besuchten, waren sie sehr überrascht und erschrochen, dass 2 Krankenschwestern versuchten, das Mädchen, das sich vor Schmerzen wand, zu beruhigen. Das Kind konnte nicht sprechen, hatte einen abwesenden Blick und ein schmerzverzerrtes Gesicht,  Die Kinderärztin schrieb in ihrem Bericht, dass sie telefonisch der Abteilung für Schmerzen Anweisungen gegeben hätte, wie der Schmerz und die Übelkeit zu behandeln seien.  Das alles führt dazu, daß man der Kinderärztin schwere professionelle Nachlässigkeit vorwirft. Während der folgenden 3 Tage hielten die Schmerzen, die Übelkeit und das Erbrechen an.  Dazu gesellten sich dann Niedergeschlagenheit und Fieber, ohne dass die zuständigen Chirurgen den Grund dafür diagnostizierten. Dem Mädchen wurden lediglich Medikamente dagegen verabreicht. Obwohl ihnen die Risiken, die dieser Eingriff mit sich bringen kann, bekannt waren, verhielten sie sich passiv und kamen nie auf die Idee, dass sie dem Mädchen innere Verletzungen zugeführt hatten.

Die Familie des verstorbenen Mädchen wurde traumatisiert. Sie hatten, ein an sich gesundes und energiegeladenes Mädchen, für 2 Tage ins Krankenhaus eingeliefert. Das Mädchen wurde nach 20 Tagen nach Madrid verlegt und verblieb dort weitere 16 Tage bis zu ihrem Ableben, ohne dass ihr die Ärzte in Madrid noch helfen konnten. Dafür war es bereits zu spät.  

Quelle: http://www.eldia.es/sucesos/2017-07-30/27-Investigados-tres-medicos-HUC-muerte-menor.htm

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