Spaniens Banken müssen Zinsen zurückerstatten
Zuerst wurde die Klausel der Hypothekenverträge bezüglich der Eintragungskosten für null und nicht erklärt, nun geht des den spanischen Banken schon wieder an den Kragen. Jetzt haben die Kunden teilweise auch noch das Recht, Zinsen zurückzufordern. Auf die Banken kommen Rückzahlungen in Milliardenhöhe zu. Schätzungen gehen von bis zu 4 Milliarden Euro aus. Die Aktien der Kreditinstitute (Banco Sabadell, Banco Popular, Caixabank und Liberbank) sind dementsprechend schon in den Keller gegangen.
In der Finanzkrise hatten viele Kreditinstitute Hypothekendarlehensverträge mit sogenannten Mindestzinssatzklauseln ausgestattet. Diese sahen vor, dass der Kreditnehmer einen festgelegten Mindestzins bezahlen muss, auch wenn der Leitzins darunter lag. In Spanien werden fast ausnahmslos variable Zinsen vereinbart, die alle 6 bis 12 Monate neu berechnet werden. In der Regel richtet sich der Zins nach dem Euribor. Der Kreditnehmer zahlt X + Euribor. Einige Insitute hatten noch eine Zusatzklausel aufgenommen, wonach ein Mindestzins gezahlt werden muß, falls der Euribor zu niedrig ist.
Im Mai 2013 erklärte Spaniens Oberster Gerichtshof diese Klauseln für nichtig. Das betraf jedoch nur neue Hypothelenverträge. Der Europäische Gerichtshofe (EuGH) wiederum befand nun, dass dies mit EU-Recht unvereinbar sei, weil dadurch der Verbraucherschutz unzulässig beschränkt werde. Dieses Urteil ist nicht anfechtbar. Demnach können alle Kunden, die aufgrund der Mindestzinsklausel zuviel bezahlt haben, die Differenz von ihrer Bank zurückfordern.
Euribor: Dabei handelt es sich um den Zinssatz zu dem sich die Banken untereinander Geld leihen. Aktuell liegt dieser bei 0,081%.
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