Gericht lässt 9 Familien mit 20 Kindern aus besetzten Häusern räumen
Was soll aus all den Hausbesetzern werden? Nun hat ein Gericht in Güímar hart durchgegriffen und setzte 9 Familien mit 20 Kindern auf die Straße. Das hört sich hart an, aber die Eigentümer sind auch am Verzweifeln. Sie müssen die Kosten für die Immobilien tragen, können sie weder selbst bewohnen, nicht vermieten und nur mit großem Verlust an Spekulanten verkaufen.
Eine Gruppe von 35 Personen, davon 20 Minderjährige, haben das Gebäude "La Sociedad de Gestión de Activos" in der Calle San Juan (Güímar) besetzt und müsen dieses nun, gemäß richterlicher Anordnung, innerhalb von 10 Tagen räumen.
Die Hausbesetzer stammen allesamt aus Güímar, die meisten aus El Puertito de Güímar, die Kinder gehen dort zur Schule und sahen sich gezwungen, dieses Gebäude widerrechtlich zu besetzen, da sie keine andere Möglichkeit hatten, ein Dach über dem Kopf zu bekommen. Jetzt bitten sie um mehr Zeit um eine alternative Wohnmöglichkeit zu finden. Einige hatten bereits letzte Woche, vergeblich versucht, ein Gebäude in La Laguna zu besetzten, was jedoch durch einen Polizeieinsatz verhindert werden konnte.
Unter den Hausbestzern befinden sich Familien ohne jeglichen finanziellen Mittel. Die Hilfen die sie bekommen, benötigen sie um das Allernotwendigste zu kaufen. Im Allgemeinen sind sie arbeitslos und haben mehrere Kinder. Sie fühlen sich schutzlos und von der Gemeinschaft ausgestoßen. Es ist auch fast aussichtslos, ohne Einkünfte und mit mehreren Kindern, eine Mietwohnung zu finden. Bisher hatten Hausbesetzer mit Kindern immer das Glück, dass sie niemand auf die Straße setzen wollte. Nun hat ein Richter hart durchgegriffen. Die Bürgermeisterin von Güímar versucht händeringend Unterbringungsmöglichkeiten zu finden und hat sich bereits mit verschiedenen Institutionen in Verbindung gesetzt. Derzeit wird die Übernahme der Mietkosten für 2 Monate zugesagt. ber welcher Immobilieneingentümer wird sich freiwillig darauf einlassen, diesen Leuten eine Wohnung zu vermieten. Werden sie danach wieder freiweillig ausziehen?
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