Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung für deutsche Rentner in Spanien

Das spanische Gesundheitssystem

Das spanische öffentliche Gesundheitssystem ist in keinster Weise mit dem deutschen Gesundheitssystem und seinen diversen gesetzlichen Krankenkassen zu vergleichen. Die kanarischen Inseln belegen einen der letzten Plätze im spanischen Gesundheitssystem, welches aus den Centros de Salud (Gesundheitszentren) und öffentlichen Krankenhäusern besteht. Jedem Versicherten wird an seinem Wohnort ein Gesundheitszentrum zugewiesen. Bei Bedarf muss ein Termin bei dem zuständigen Médico de Cabecera (Hausarzt) im Zentrum vereinbart werden. Facharztbesuche werden über diesen Hausarzt gesteuert und teilweise dauert es Monate bis ein Termin bei einem Facharzt in Anspruch genommen werden kann. Nur im Notfall, darf der Versicherte die nächstgelegene Notaufnahme (Urgencia) eines staatlichen Krankenhauses aufsuchen und muss eventuell sehr lange Wartezeiten in Kauf nehmen.

Die Anmeldung bei der Seguridad Social / INSS

  • Beantragen Sie bei Ihrer deutschen Krankenkasse die Bescheinigung S1
  • Melden Sie sich bei Ihrer zuständigen Gemeinde im Ayuntamiento an (Empadronamiento)
  • Melden Sie sich bei der zuständigen Seguridad Social Ihrer Gemeinde unter Vorlage der Bescheinigung S1 und der Meldebescheinigung an.
  • Melden Sie sich in dem Centro de Salud Ihres Wohnortes an und lassen Sie sich einen Médico de Cabecera zuteilen.

Deutsche Rentner

In Spanien lebende deutsche Rentner melden sich direkt bei der Seguridad Social ihrer Gemeinde an und haben die gleichen Rechte wie jeder andere Versicherte in Spanien. 

Für Rentner die ihre Rente nur aus Deutschland beziehen bleibt dabei die deutsche gesetzliche Krankenversicherung bestehen, d.h. sie können sich jederzeit auch in Deutschland behandeln lassen. Bei ihnen führt die Anmeldung bei der spanischen Krankenversicherung zu keinerlei Nachteilen. Ihnen steht auch in Spanien die eventuelle Zahlung des deutschen Pflegegeldes zu.

Anders sieht es bei deutschen Rentnern aus, die auch aus Spanien Rente beziehen, da sie hier auch erwerbstätig waren. Für diese Personengruppe ist die deutsche Krankenkasse nicht mehr zuständig, sobald sie ihren Wohnsitz nach Spanien verlegt haben. D.h. sie werden bei einem Aufenthalt im Heimatland wie europäische Urlauber behandelt und haben nur im Notfall Anspruch auf medizinische Versorgung und erst nach Vorlage ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte. Um in den Genuß der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung zu kommen, müssen sie sich erst wieder in Deutschland anmelden.

 

 

Die deutschen Überwinterer

Immer mehr Rentner aus ganz Europa halten sich oft monatelang im Süden Spaniens oder den Kanarischen Inseln auf. Insofern sie ihren Hauptwohnsitz weiterhin nicht in Spanien haben, können sie sich nur im Notfall und über die Europäische Krankenversicherungskarte im nächstgelegenen Gesundheitszentrum oder öffentlichen Krankenhaus medizinisch versorgen lassen. Es steht ihnen auch frei einen Privatarzt aufzusuchen oder sich in einem privaten Krankenhaus behandeln zu lassen. Jedoch werden oft die Behandlungskosten nur teilweise rückerstattet, nämlich in Höhe der vergleichbaren Behandlungskosten in Deutschland.

Dieser Personerngruppe wird empohlen entweder in Deutschland eine entsprechende Reisekrankenversicherung abzuschliessen oder in Spanien eine private Zusatzkrankenversicherung. Bei der Reisekrankenversicherung sollte unbedingt auf die Aufenthaltsdauer in Spanien geachtet werden. Viele Gesellschaften verlangen im Schadensfall die Vorlage des Flugtickets als Nachweis über die Dauer des Aufenthaltes.

 

Kommentar schreiben

Kommentare: 1
  • #1

    Rita (Samstag, 06 Januar 2024 14:16)

    GutenTag ich spiele mit denGedanken aus wandern,um erstmal schauen ob da für uns ist ,öchtrIchnachst Jahr winter Zeit TENERIFFA ZU WOHNEN. ICHHABE VIELE fragen. Wo bekommeHilfeWobekomme ichein Wohnung oderFinca.wäreschön wenn ichmir Zurück schreiben Liebe Grüße MönkCramer