Die verschiedenen Formen der Vermietung

Die Unterschiede zwischen touristischer Vermietung, befristeter Vermietung und langfristiger Vermietung

Es gibt in Spanien derzeit 3 verschiedene Vermietungsformen, im Privatbereich.

Alquiler Vacacional

Es handelt sich um touristische Vermietung, wenn die Immobilie über einen kurzen Zeitraum vermietet und ein Tages- oder Wochenpreis verlangt wird und zusätzliche Leistungen angeboten werden. Die touristische Vermietung wird nicht durch das Mietgesetz (Ley de Arrendamientos Urbanos / LAU) geregelt und die angebotenen Immobilien müssen bestimmten Vorgaben entsprechen und in das entsprechende Register (Registro General Turístico de la Comunidad Autónoma de Canarias) eingetragen werden und die Vermieter beim Finanzamt (Impuesto de Actividades Económica) gemeldet sein. Internetplattformen wir Airbnb, Hometogo, Booking.com etc müssen dem spanischen Finanzamt die Mietdauer und den Mietzins melden. Zugelassene Ferienwohnungen müssen mindestens ein- oder zweimal pro Jahr vermietet werden. Zwischen Vermieter und Mieter muss ein schriftlicher Vertrag vorliegen, in dem genau alle Vorgaben vereinbart sind.

Alquiler temporada

Bei der "befristeten" Vermietung überlässt der Eigentümer der Immobilie, diese an eine dritte Person, die ihren Hauptwohnsitz woanders hat und die Immobilie für einen genau definierten Zeitraum benötigt. Dabei kann es sich zum Beispiel um Studenten,  Arbeitnehmer oder Geschäftsleute handeln, die sich für einen bestimmten Zeitraum an dem Ort aufhalten werden oder jemanden der einfach eine Zweitwohnung anmieten möchte. Diese Art der Vermietung wird durch das Mietgesetz (Ley de Arrendamientos Urbanos / LAU) geregelt. Im Artikel 3.2 wird diese Art der Vermietung abgehandelt. Im Gegensatz zur touristischen Vermietung gibt es keinerlei Vorschriften in Bezug auf die Ausstattung der vermieteten Immobilie. Die Dauer und der Grund der Anmietung wird vorher ganz genau festgelegt und schriftlich vereinbart. Mieter einer Zweitwohnung sind nicht so gut durch das Gesetz geschützt, wie Mieter einer Hauptwohnung. Der Vermieter hat Anspruch darauf, dass die vereinbarte Mietzeit eingehalten wird und kann 2 Monatsmieten Kaution verlangen.

Alquiler Vivienda Habitual

Bei dieser Art der Vermietung überlässt der Eigentümer einer dritten Person die Immobilie, die dort ihren Lebensmittelpunkt und Hauptwohnsitz innehat. Mieter einer Hauptwohnung sind durch das Mietgesetz (Ley de Arrendamientos Urbanos / LAU) geschützt. Unabhängig von der im Mietvertrag angegebenen Miedauer, haben Mieter Anspruch darauf, mindestens 3 Jahre in der Immobilie verbleiben zu können. Sollte keiner der beiden Vertragsparteien den Vertrag zum Ablauf kündigen, verlängert sich dieser automatisch um ein weiteres Jahr. Die neue sozialistische Minderheitsregierung, unter Sánchez, hatte das Mietgesetz neu reformiert und wollte unter anderem, die Mietzeit für Privatpersonen von 3 auf 5 Jahre erhöhen und für Firmen sogar von 3 auf 7 Jahre. Jedoch hat der Kongress die Reform nicht bestätigt. Mietverträge die zwischen dem 19. Dezember 2018 und dem 18. Januar 2019 geschlossen wurden, behalten ihre Gültigkeit, auch wenn die vereinbarte Mietzeit 5 Jahre betragen sollte. Hier können verschiedene Verträge heruntergeladen werden.

Quellen:

  • https://www.mundojuridico.info/cambios-en-la-duracion-del-contrato-de-arrendamiento-de-vivienda/
  • https://www.canarias7.es/economia/turismo/diez-claves-del-decreto-del-alquiler-vacacional-DN4609775
  • https://www.homeaway.es/info/regulacion-canarias
  • https://www.abogacia.es/2017/06/29/arrendamientos-turisticos-y-de-temporada/
  • https://www.api.cat/noticias/alquiler-de-temporada-y-alquiler-vacacional/
  • https://www.idealista.com/news/inmobiliario/vivienda/2013/06/06/627317-nuevo-contrato-modelo-de-alquiler-de-una-vivienda-tras-los-cambios-en-la-ley-de

Kommentar schreiben

Kommentare: 0